Haltung und Gutdünken vs.

Recht, Gesetz und Objektivität

Gesetze in einer funktionierenden Demokratie sind normalerweise dafür da, dass sie das Miteinander regeln, für alle die gleichen Regeln gelten und man sich an sie hält. Macht das jemand nicht, stört er das gesellschaftliche Miteinander und es droht ihm eine Bestrafung.

Nicht so in Deutschland!

In Deutschland sind Gesetze anscheinend inzwischen dafür da, dass bestimmte Gruppen sie befolgen oder ignorieren, je nachdem, wie es ihnen gerade so beliebt. Wenn man die richtige „Haltung“ hat, hat auch das Ignorieren keine oder kaum Folgen. Anders dagegen, wenn man die falsche „Haltung“ hat. Dann nützt häufig auch das Befolgen der Regeln wenig und derjenige wird abgestraft.

Die Belohnung oder Abstrafung erfolgt durch die Justiz in Form von Haltungsverfolgungsbehörden (ehemals Staatsanwaltschaften und Kripo) und Gerichte, wobei sich bei den Gerichten manchmal, aber anscheinend zunehmend weniger Reste der alten Ordnung gehalten haben, während man bei den Haltungsverfolgungsbehörden je nach Haltung mit konsequentem Wegschauen oder keinesfalls mit Milde rechnen darf.

Beispiel 1 für Straftaten bei richtiger Haltung:

https://rtde.site/inland/178631-deutsche-justizrealitaet-grundgesetz-denkmal-verschmutzen/

Begründung: war ja nur vorrübergehend beschädigt. Noch nicht mal die Reinigungskosten müssen die Terroristen begleichen. Ähnlich geht es bei anderen Prozessen mit den völlig verblödeten Klimaspinnern zu, wobei „völlig verblödet“ sogar beweisbar ist:

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/letzte-generation-blockiert-bmw-regensburg/

Beispiel 2 für Straftaten bei richtiger Haltung:

https://www.focus.de/panorama/mildes-urteil-in-regensburg-mohammad-m-vergewaltigte-maedchen-und-kommt-jetzt-frei_id_200760488.html

Der Täter, der nicht nach Afghanistan abgeschoben werden darf, weil ihm dort Verfolgung droht, macht zunächst einmal einen ausgedehnten Urlaub in ? … genau, Afghanistan und vergewaltigt zwischendurch auch mal Frauen in Deutschland. Freispruch, weil er das ja nur macht, wenn er besoffen ist. Laut Urteil:

Der Richter sagte, dass er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann. Er ist im Prinzip voll integriert.

Nach Ansicht eines deutschen Richters besaufen sich folglich deutsche Männer regelmäßig und vergewaltigen dann Frauen. Das ist hier wohl so Sitte, weshalb man dem Afghanen keinen Vorwurf machen kann, wenn er sich anpasst.

Beispiel 3 für eine falsche Haltung

Es ist noch nicht lange her, da spazierten einige Menschen mit einer gedruckten Version des Grundgesetzes durch die Gegend. Sie meinten, Rechte aus diesem Pamphlet ableiten zu können und wurden umgehend von der Polizei schikaniert und teilweise zu Bußgeldern verdonnert.

Beispiel 4 für eine falsche Haltung

Andere meinten, demonstrieren zu dürfen, weil das so im GG steht. Das wurde schnell durch polizeiliche Schlägertrupps beendet, wobei auch mindestens 2 der friedlichen Demonstranten zu Tode kamen. Für die Polizeischläger natürlich völlig folgenlos, da sie im Gegensatz zu den Demonstranten die richtige Haltung hatten

Beispiel 5 für falsche Haltung

Da gibt es doch tatsächlich eine schwer geschädigte Frau, die Schadensersatz für einen anerkannten (!) Impfschaden will. FALSCHE HALTUNG!

https://reitschuster.de/post/landgericht-mainz-klage-wegen-impfschaden-abgewiesen/

Schließlich, so der Richter, hätte sich die betroffene Ärztin ja freiwillig dem Impfzwang unterworfen und dürfe sich nun nicht beschweren (in anderen Fällen wird die Begründung für die Ablehnung gleich ganz weggelassen). Wobei selbst die Verteidiger der Kläger nicht ganz richtig in der Birne sind:

Es wird ja irgendwann mal wieder eine Pandemie kommen. Wenn jetzt wirklich dabei herauskommen sollte, dass es keine Entschädigung gibt (und) die Leute werden im Stich gelassen – dann werden beim nächsten Mal bedauerlicherweise die Leute nicht mehr mitmachen.

In Deutschland normal: man macht diese Impfung deshalb mit, weil man im Schadensfall entschädigt wird, denn der Nutzen ist beweisbar gleich Null.

Beispiel 6 für völlig falsche Haltung

https://reitschuster.de/post/schock-urteil-mutiger-maskenrichter-von-weimar-zu-zwei-jahren-haft-verurteilt/

Zur Einordnung: ein OLG bestätigte dem Richter, korrekt gehandelt zu haben, ein anderes bescheinigte das Gegenteil und erst geraume Zeit später meinte das Bundesgericht, das sei nicht zulässig gewesen. Also war da wohl ein nicht genau definierter Bereich, denn der Richter zum Wohl der Kinder ausgelegt hat und jetzt bestraft wird, weil erst nachträglich etwas anderes definiert wurde. Wobei man die Urteile der Bundesgerichte ohnehin in der Pfeife rauchen kann, da die in den letzten Jahren vor richtiger Haltung nur so protzen. Aber Urteil pro Kinder und kontra politischer Behauptungen – eine falschere Haltung ist wohl kaum möglich.

Zum Vergleich einmal Urteile, wenn die Haltung korrekt ist:

Zum Schluss hier noch der oben bereits erwähnte Vergleich. Dettmar wurde zu zwei Jahren verurteilt, weil er eine, wie wir heute wissen, absurde Regelung außer Kraft setzte. In Augsburg wurde 2021 ein Richter wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Der Mann war dafür bekannt, besonders harte Urteile zu fällen. 2018 brummte er einem Bäckerei-Verkäufer 1800 Euro Strafe auf (genauso viel wie er später selbst bekam)– weil der Schnitzel und Wurst für 19,87 Euro geklaut hatte! Der Richter hatte sich Tausende Kindesmissbrauchsdarstellungen besorgt – unter anderem aus Strafakten, die er als Richter hatte. Er wurde, anders als der Maskenrichter, nur  zu einer Geldstrafe verurteilt. Vorausgegangen war ein „Deal“ – dafür, dass der Kinderporno-Konsument sein Richteramt niederlegte, bekam der eine derart milde Strafe. Ein Augsburger Jurist erzählte mir kürzlich, dieser Fall habe ihm den Glauben an die Justiz genommen

Darf man hier noch irgendetwas Ernst nehmen?

Verschiedene Internetmedien stellen fest, dass Deutschland zu einem Land mit reiner Willkürjustiz verkommen ist. Nur noch selten zuckt der ehemalige Rechtsstaat. Ernst nehmen darf man aus reinem Selbstschutz nichts mehr, muss sich aber wohl im Gegenzug zunehmend darauf einstellen, mehr oder weniger willkürlich verhaftet und ins Loch gesteckt zu werden. Wie sagte doch dazu passend Olaf Scholz:

Die freie Meinungsäußerung in diesem Land zeigt sich auch dadurch, dass jeder frei sagen kann, dass er seine Meinung nicht äußern darf.

Das ist ziemlich nah an Idi Amin:

Jeder in meinem Land hat die gesetzlich garantierte Freiheit, sagen zu dürfen, was er möchte. Ob er hinterher noch auf freiem Fuß ist, garantiert das Gesetz nicht.

Idi Amin war ähnlich wie die Klitschkos ein Boxchampion. Aber was kann man von Olaf Scholz eigentlich noch sagen?