Impfpflicht

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet folgende Regelung:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html

Das Infektionsschutzgesetz ist allerdings ein dem GG nachgeschaltetes Gesetz. Und das sagt in Art. 1 und Art. 2 die Wahrung der Menschenwürde und des Rechtes an der eigenen Person als nicht veräußerbare Rechte zu. Außerdem legt Art 19 GG fest:

Art 19 

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html (Art. 10 regelt das Post- und Fernmeldgeheimnis, betrifft also andere Grundrechte nicht)

Es ist schon erstaunlich, dass das Infektionsschutzgesetz der Exekutive ganz alleine (Gesundheitsminister und Ministerpräsidenten im Bundesrat sind Exekutive) das Überschreiben von Grundrechten in seinen Wesensinhalten erlaubt und auch nicht die Grundrechte nennt, die betroffen sind. Klagen dürfte man trotzdem können, auch wenn des dem Bankkaufmann Spahn nicht passt.

Schutzimpfungspflicht halte ich allerdings für grundsätzlich grundrechtswidrig. Zur Wahrung der Menschenwürde gehört auch die Selbstbestimmung des Lebensrisikos, und zum Lebensrisiko gehört auch die Abwägung, ob man die Gefahren einer Krankheit oder die Gefahren einer Impfung bevorzugt. Diese Entscheidung muss jeder selbst treffen dürfen und nicht irgendeine Regierungsstelle. Eine Zwangsimpfung nimmt die Selbstbestimmung über die Person und die Menschenwürde.

Derzeit wird immer lauter eine Zwangsimpfung gegen den Corona-Virus von Politikern wie Söder u.a. gefordert (es scheint derzeit ein Wettstreit zu herrschen, wer widerlicher ist als der andere), obwohl es sich nach allen verfügbaren Daten um eine völlig normale Grippesaison handelt, die in Deutschland sogar harmloser als normal verlaufen ist. Die Forderung nach einer Zwangsimpfung ist daher unverhältnismäßig und damit auf jeden Fall grundrechtswidrig. Zudem gibt es gute Gründe, davon auszugehen, dass die Gefahren einer Impfschädigung kaum geringer sind als die Risiken einer Infektion. Eine Zwangsimpfung ist daher vorsätzliche Körperverletzung, ggf. sogar mit Todesfolge.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Verweigerung einer Impfung andere primär nicht schädigt, sondern nur den nicht Geimpften einer Gefahr aussetzt. Die Einrede, dass das eigene Recht am Recht anderer scheitert, ist daher ebenfalls nicht gegeben.

Nicht auszuschließen sind allerdings Folgeschäden, wenn etwa kostspielige Krankenbehandlungen die Folge sind. Das rechtfertigt aber auch keinen Impfzwang. Erhöhte Risiken können durch entsprechende Versicherungsprämien berücksichtigt werden, epidemisch bedingte Engpässe in der Krankenversorgung auch durch eine rechtsverbindliche Erklärung des Impfverweigerers, im Eventualfall auf eine Behandlung zu Gunsten anderer zu verzichten (auch hier trägt man selbst das Risiko, nicht die Allgemeinheit).

Ob deutsche Gerichte den Grundwerten im Eventualfall noch folgen, bleibt abzuwarten. Derzeit stehen die Weichen eher auf NEIN. Dann bleibt im Grunde nur Art. 20 GG, die Nothilfe durch eigene Hand. Beim derzeitigen Stand der verfügbare Informationen würde ich für meine Person gegen eine Zwangsimpfung auch mit ultimativen Gewaltmitteln vorgehen.