In Leipzig standen fünf Klimakleber vor Gericht. Dieses Mal nicht wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“ oder wie immer dieser Verharmlosungsparagraph in diesem Zusammenhang heißt, sondern wegen „Nötigung“, und das ist eine andere strafrechtliche Hausnummer. Chapeau vor den Staatsanwälten, die sich das trauen und womöglich ihre Karriere aufs Spiel setzen. Und was macht die zuständige Richterin? Und danach die hirnlosen Spinner?
Die Begründung der Richterin hat es in sich:
Die Vorsitzende Richterin Laura Jankowski zeigte offenkundig Sympathien mit den Angeklagten. Sie argumentierte, dass der Tatbestand der Nötigung zwar erfüllt gewesen sei, die Beeinträchtigungen jedoch nur kurzzeitig und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert gewesen waren. Zudem sei für Notfälle eine Rettungsgasse freigehalten worden. Sie betonte:
„Der Protest richtete sich gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr.“
Demzufolge könne der Protest nicht als „verwerflich“ anzusehen sein.
Man muss das tatsächlich mal langsam verdauen
… der Tatbestand der Nötigung war erfüllt …
jedoch waren
… die Beeinträchtigungen nur kurzzeitig …
Straftaten bleiben in Deutschland straffrei,
- wenn der Richter mit der Sache sympathisiert,
- man Presse und Polizei informiert und
- man nur einmal zuschlägt und nicht mehrfach.
Protest ist nicht „verwerflich“, Frau Richterin, auch wenn Sie und Ihre Amtskollegen das inzwischen so handhaben, wenn Sie nicht mit der Sache sympathisieren. Auf die Art des Protests kommt es an, und dieser war gewaltsam und damit eine Straftat, was Sie verharmlosen.
Was kommt demnächst? Wenn man jemandem, der als AfD-Symphatiesant gilt, eine Brechstange über den Schädel zieht, das aber nur einmal macht und dann auf Twitter postet, ist das auch in Ordnung? … Oh! Ich bitte vielmals um Entschuldigung! Das ist ja in Ordnung, wie andere Richter bereits festgestellt haben. Schwere Körperverletzung geht in Deutschland in Ordnung, wenn es die Leute mit der richtigen Gesinnung trifft.
Gerichte dienen in D inzwischen offenbar weitgehend der Durchsetzung von Ideologien und nicht von Recht. Hier eben der Klima-Ideologie, die völlig blödsinnig ist, wie ich hier
oder mit sehr viel mehr Argumenten in meinem Buch „Climatology“ dargelegt habe.
Wenn Rechtsprechung inzwischen so einfach oder genauer primitiv ist, wieso müssen Juristen im Staatsdienst dann eigentlich noch studieren? Es genügt doch, wie im aussätzigen auswärtigem Amt, das richtige Geschlecht und die richtige Haltung zu haben – Fachkenntnisse nicht notwendig. Damit könnten viele Verfahren doch wesentlich schneller abgewickelt werden – und für den Rest, wo die Ideologie nicht betroffen ist, kann man auch die alten Fachkräfte zurück greifen.