oder: wenn 2024 schon beschissen war, sollte man nichts unternehmen, um 2025 besser werden zu lassen. Hier ein aktuelles Beispiel:
Vermutlich hat der eine oder andere in der jährlichen Bettelbriefsammlung auch das eine oder andere Schreiben der „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ oder anderer Vereine, die sich um Soldatenfriedhöfe kümmern. Das schien bislang völlig legal zu sein, wobei ich mit aber überlege, den Verein beim nächsten Mal beim nächsten Petzportal zu melden.
Grund: es gibt auch andere Gruppen, die sich dem Thema annehmen und in diesem Jahr durch eine Lichteraktion aufmerksam machen wollten:

Ganz offen wurde die Aktion angekündigt, Spenden gesammelt und die Lichter auf Militärfriedhöfe gesetzt. Was andere Kameraden weniger begeisterte:
Ein Lichtermeer auf dem Waldfriedhof Halbe sorgt für ein Großaufgebot der Polizei: Etwa 5.500 LED-Grabkerzen werden eingesammelt und in einem Container entsorgt.
https://rtde.site/inland/231330-empoerung-nach-polizeieinsatz-im-waldfriedhof-beamte-werfen-5500-grab-lichter-weg/
Die Begründung für diesen Staatsvandalismus ist mehr als als den Haaren herbei gezogen. Da 5.500 Lichter wohl kaum von einem alleine aufgestellt werden konnten, liegt für die Bullerei
ein „Anfangsverdacht einer Versammlung“ vor. Gegen das Versammlungsverbot sei verstoßen worden, weil mutmaßlich mehrere Personen allein die vielen Kerzen aufgestellt hätten. „Es müssen keine Redner oder Zuhörer vor Ort sein.“
Der Polizeisprecher entblödet sich auch nicht, Folgendes zur Kenntnis zu geben:
„Es tut uns leid, dass wir auch die Kerzen entfernt haben, die berechtigt aufgestellt wurden“, sagte er am Montag. Er bat aber zugleich um Verständnis. Es habe sich nicht unterscheiden lassen, welche Kerzen zur „nicht erlaubten Versammlung“ gehörten. Deshalb seien alle entfernt worden. Die Kerzen, sofern sie noch intakt sind, könnten von den Organisatoren abgeholt werden.
Es gibt also für diesen Staat Leute, die „berechtigt trauern“, weil sie wissen, wo ihre Angehörigen verscharrt wurden, und solche, die „unberechtigt trauern“, weil die Angehörigen vielleicht irgendwo in Russland liegen und die deshalb auf deutschem Boden kein Recht für Trauer hätten.
Caedite eos! Novit enim Dominus qui sunt eius. (Tötet sie alle! Gott kennt die seinen schon.) meinte schon der päpstliche Gesandte Abt Arnaud Amaury in den Ketzerkreuzzügen. Und da sind wir offenbar wieder angekommen. Wer in diesem Jahr zu einer Beerdigung geht, sollte sich vorher erkundigen, ob die auch angemeldet ist und am Friedhofseingang von der Polizei auf AfD-Anhänger kontrolliert wird. Es könnte sonst passieren, dass es sich um eine nicht erlaubte Versammlung handelt und die Polizei anschließend den Sarg beschlagnahmt und die Leiche auf den Komposthaufen wirft.
„Sollte die Beerdigung berechtigt stattgefunden haben, können die Angehörigen den Sarg auf der nächsten Wache abholen, sofern er noch intakt ist.“
fehlt noch in dieser Ansage.