Die BRD bildet sich ja weiß Gott etwas ein auf ihr Asylrecht. Gilt das eigentlich für alle?
Wenn jemand Ausländer pauschal als Pack und Abschaum bezeichnet, muss man nicht weiter darüber diskutieren, dass so etwas mehr als daneben liegt. Es hat aber eine deutlich andere Qualität, wenn ein hochrangiger Parteichef und Minister dies aufgreift und pauschal jeden Kritiker ebenfalls als Pack und Abschaum bezeichnet und über strafrechtliche Verfolgung jeglicher kritischer Äußerung fabuliert, wenn Medien, allen voran der Spiegel, lautstark eine Zensur in sozialen Netzwerken des Internets fordern und der Bundesjustizminister die facebook-Vertreter einbestellt, um ihnen die Regierungsvorstellungen der politisch korrekten Zensur zu verdeutlichen.
Abschaum und Pack, Ausschluss von allen möglichen Sachen, auf die die Politik Zugriff hat, Androhung (und vermutlich auch Umsetzung) strafrechtlicher Verfolgung wegen abweichender Meinung – ist das nicht eindeutig politische Verfolgung? Ist man als Betroffener eigentlich berechtigt, in der nächsten Registrierungsstelle einen Antrag auf Asyl in der BRD wegen politischer Verfolgung in der BRD zu stellen? Braucht man einen Schleuser, um illegal und unerkannt von NRW nach Sachsen zu gelangen? Und wie kann man das am Besten nachweisen?