Wer kennt die ZHIN ?

Oder zumindest eine davon, denn von denen gibt es so viele, wie es Bundesländer gibt. Es handelt sich um die

Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen (ZHIN)

was schon ein eigenartiger Titel ist, denn „Hasskriminalität“ ist kein Strafrechtsbegriff, sondern eine Neuschöpfung. wikipedia weiß dazu

Als Hasskriminalität (englisch für „Hassverbrechen“: hate crime) werden Straftaten bezeichnet, bei denen das Opfer des Delikts vom Täter vorsätzlich nach dem Kriterium der wirklichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe oder auch einem biologischen Geschlecht (26 Staaten schließen das Geschlecht als Opfermerkmal mit ein) gewählt wird und sich die Tat gegen die gewählte Gruppe als Ganze bzw. in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder ein Objekt richtet. So können beispielsweise antisemitisch, rassistisch, sexistisch oder ausländerfeindlich motivierte Straftaten unter den Begriff fallen, ebenso Straftaten gegen Mitglieder anderer gesellschaftlicher Gruppen wie Obdachlose, Behinderte, Schwule, Lesben und Transgender.

und führt fort, dass es sich im Prinzip um Gesinnungsstrafrecht handelt, also um Handlungen, die aufgrund der Gesinnung des Täters zu einer Straftat werden – oder eben auch nicht. Die Straftaten im eigentlichen Sinn des StGB sind dann z.B. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung usw., d.h. die gesamte Palette, die ohnehin schon abgedeckt wird. Und genau die werden dann auch verfolgt, nur eben mit der kleinen Differenzierung, dass das nur bei Leuten mit der falschen Gesinnung erfolgt, bei denen mit der richtigen nicht.

Das ZHIN definiert seine Aufgaben so:

Durch … Hasskriminalität wird … auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In einem auf diese Weise verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor Reaktionen nicht mehr geäußert werden oder sich bestimmte Personengruppen vollständig aus den sozialen Medien zurückziehen. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt jedoch einen wesentlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar, welchen die ZHIN mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt.

https://staatsanwaltschaft-goettingen.niedersachsen.de/zhin/zhin-195737.html

Das hört sich neutral an, ist es aber nicht, da Hasskriminalität eben immer unter dem Gesichtspunkt Gesinnung zu betrachten ist. Um das mal an Beispielen zu erläutern. Da hat z.B. ein Herr Dr. Stinner folgendes geäußert:

Sozialschädling, Sozialparasit, Wurmfortsatz, den man entfernen kann, Untermenschen, die man einsperren sollte, und vieles andere konnte/kann man auch von anderen Vertretern der politisch korrekten Gesinnung in den Medien lesen. Laut wikipedia würden oft die Kriterien für ein Verfahren erfüllt und in Frage kämen Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung und auch Bedrohung. Allerdings bei der richtigen Gesinnung finden die Herren Staatsanwälte keine Gründe, zu ermitteln, weil das alles unter Meinungsfreiheit fällt.

Die Nachsicht der Staatsanwälte sieht anders aus, wenn man nicht die richtige Gesinnung besitzt. Wenn man beispielsweise einen impfwütigen Abgeordneten darauf hinweist, dass die Covid-Impfstoffe keine ordentliche Zulassung besitzen und ein irgendwie gearteter Impfzwang daher gegen den Nürnberger Kodex von 1947 verstößt, was dazu führen könnte, Leute, die einen Impfzwang durchsetzen (d.h. Politiker), auch irgendwann nach den Nürnberger Gesetzen abzuurteilen, ist das ein „unzulässiger Vergleich mit der NS-Zeit“, der auch schon mal mit 30 Tagessätzen bestraft wird (für Gewaltstraftaten bekommt man oft weniger). Falsche Gesinnung kann man so nicht durchgehen lassen, auch wenn es sich nur um Vergleiche handelt.

Wenn man genauer wissen will, warum das so ist, kann das hier ausführlich nachlesen:

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Im Klartext. Laut StPO gilt für die Staatsanwaltschaften

In der Praxis hat die Politik allerdings dafür gesorgt, dass die Staatsanwaltschaften mehr oder weniger die Bullshitterrier der Politik sind. Auf Geheiß von Ministern werden dann eben Straftaten verfolgt, die keine sind, oder echte Straftaten schlicht ignoriert. Und damit das besser kontrolliert werden kann, schafft man spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die dafür zuständig sind, und verbietet anderen Staatsanwaltschaften und der Polizei einfach weitere Ermittlungen. Das funktioniert, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt, mutmaßlich bis hin zu Mord. Aber um den geht es bei Hasskriminalität natürlich nicht.

Wie bekommt nun die ZHIN Hinweise auf Leute mit der falschen Gesinnung? Da gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Die Denunziation, eine sehr beliebte Möglichkeit. Die sollte zwar nicht anonym sein und bei einigen Sachen ist eine Anzeige formal nicht möglich, wenn man selbst nicht betroffen ist, doch in vielen Blogs und unabhängigen Medien vermeldete Fälle weisen darauf hin, dass man das bei den Staatsanwaltschaften nicht so eng sieht. Viele so genannte NGO, bei denen es sich oft um staatlich finanzierte Anhängsel der Parteien handelt, fordern geradezu zur anonymen Denunziation auf.
  2. Zentrale online-Meldestellen speziell für Politiker, die sich durch unangenehme Fragen von Wählern bedrängt fühlen. Die Generalstaatsanwaltschaft München unterhält anscheinend ein solches Portal und eröffnet dann mehr oder weniger automatisch Verfahren.

Der Beschuldigte wird dann von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen und da sich die meisten nicht wehren, stellt so mancher Amtsrichter auch schnell einen Strafbefehl aus. Schließlich steht ja „Generalstaatsanwaltschaft“ in den Akten, dann muss das ja so richtig sein. Oder anders ausgedrückt: bei den Richtern sieht es nur partiell besser aus als bei den Staatsanwälten (oder genauso trübe, wenn man sich das Bundesverwaltungsgericht anschaut, siehe dazu https://t.me/Gemeinheiten_und_Beobachtungen/2575 und folgende Beiträge).

Letztlich führt das dazu, dass durch solche Umtriebe der Justiz

bestimmte Meinungen aus Sorge vor Reaktionen nicht mehr geäußert werden oder sich bestimmte Personengruppen vollständig aus den sozialen Medien zurückziehen. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können,

kommt halt inzwischen nicht mehr jedem zu, sondern nur denen mit der richtigen Gesinnung. Die wurde in totalitären Regimen i.d.R. auch durch Gesetze definiert, d.h. die Justiz konnte sich hinter Paragraphen verstecken bis hin zur gesetzlich legalen Hinrichtung für die Verbreitung von Flugblättern. Heute gibt es solche Paragraphen (noch) nicht (wieder), weil sie nicht mit dem Begriff „Demokratie“ vereinbar sind und zu auffällig will man es nun auch nicht machen. Dafür kann sich „Werner Müller“ demnächst ganz legal in „Sophie Scholl“ umbenennen, um nach Kontakt mit der Justiz zu dokumentieren, was er von einer solchen Justiz hält.