Je prekärer die Situation für die Machthaber wird, desto rigider werden die Maßnahmen. Eine Kenntnis, die eigentlich nach 70 Jahren Entnazifizierung und 15 Jahren Stalinisierung auch hier jedem Schüler geläufig sein müsste.
Endkampfsituation ?
Nach diversen Tierpanzern und einigen Exemplaren der Panzerhaubitze 2000, Ausbildung der ukrainischen Bedienung auf deutschem Boden inklusive, werden inzwischen auch Raketenwerfer geliefert. Selbst nach Meinung regierungsfreundlicher Staatsrechtler eine aktive Kriegsbeteiligung. Wie aber schon an anderer Stelle vermerkt: zu wenig, um tatsächlich etwas bewirken zu können.
Trotzdem bedenklich, denn mit was soll sich die Bummelwehr noch wehren, wenn der böse Russe tatsächlich hier einmarschiert? Zumal auch Polen inzwischen Beschwerden an die Regierung von Große-Fresse-Land vorbringt, dass die veralteten Waffensysteme, die in der Ukraine verschrottet werden, nicht wie vereinbart von D durch neue ersetzt werden?
Inzwischen gibt selbige Regierung zu:
Das hat schon was. Noch gar nichts getan und schon erschöpft? Ist das eine Impfnebenwirkung? Oder eher eine Aussage nach dem Muster:
„Immer wenn Baerbock etwas Vernünftiges sagt, wird ein Einhorn geboren.“
„Es gibt keine Einhörner!“
„Ich weiss.“
Endkampfmäßige Realitätsverleugnung
Dass inzwischen nur noch eine begrenzte Menge an Gas hier hin geliefert wird, habe ich schon berichtet. Grund sind die Sanktionen, die selbst Wartungsarbeiten sabotieren. Aber wir bekommen ja statt dessen Flüssiggas aus … von wo war das noch mal? Ach ja, den USA, wo Biden just alle Erschließungsmaßnahmen und Pipelinebauvorhaben verboten hat und die USA selbst nicht mehr so richtig mit dem Zeug auskommen (die Spritpreise in Kalifornien liegen inzwischen bei 6-7 US-$ / Gallone; das ist unser Preisniveau in einem Land, das Sprit deutlich unter 1$/l gewohnt war und in dem mehr gefahren werden muss, weil die USA halt „a bisserle“ größer sind als Große-Fresse-Land) und aus den arabischen Staaten. Die liefern sicher – allerdings erst in ca. 5 Jahren, falls bis dahin auch Terminals fertig werden würden.
Der Minister für wirtschaftlichen Zusammenbruch will natürlich nichts sehen. Wenn Turbinen abgeschaltet werden, weil sie nicht gewartet werden können, heißt es dazu
Klar Habeck! Leider muss ich erst 2023 mit meinen Fahrzeugen wieder zur HU, aber die werde ich mir dann sparen, weil
„Die Fahrsicherheit ist von der Regierung schlicht vorgeschoben. Es ist offenkundig die Strategie, die Autofahrer zu verunsichern und die Kosten hochzutreiben“
Die Strategie ist strikte Planwirtschaft (oder ist das schon Kriegswirtschaft?)
Eine erste Maßnahme ist auch schon angekündigt. Alle Bürger erhalten in Kürze folgendes Schreiben (falls das Papier reicht):
Per Allgemeinverfügung durch das BMWiZ sind Sie verpflichtet, noch funktionieren Gasfeuerzeuge im zuständigen Landratsamt abzuliefern. Die noch vorhandene Restgasmenge wird in die Gasspeicher zur Sicherung der Versorgung eingespeist.
Endkampfmäßige Meinungsfreiheit
Ein typisches Merkmal des Endkampfes ist das Verbot jeglicher Nachrichten, die nicht der „Wahrheit“ (offizielle Umschreibung für das, was in den staatlichen Propagandamedien erzählt wird) entsprechen. Nun, eigentlich kann man doch berichten, was man will, oder? Die Kirchen, andere religiöse Gemeinschaften, das RKI und das PEI sowie die WHO darf doch auch jeden Blödsinn verkünden, ohne dass das strafwürdig ist. In Sachen Ukraine-Krieg ist das inzwischen anders:
„Billigung von Straftaten“: Ermittlungen gegen Alina Lipp für ihren Blog „Neues aus Russland“
https://rtde.site/europa/141152-billigung-von-straftaten-neues-aus-russland-bloggerin-alina-lipp-strafrechtlich-verfolgt/
Die Ermittlungen werden von deutschen Staatsanwaltschaften geführt mit der Begründung
Der Text passt wohl eher zum Begriff „Stasianwaltschaft“, wie hier ausführlich erläutert wird:
In Paragraph 220 des DDR-Strafgesetzbuchs hieß es: „§ 220 Staatsverleumdung. (1) Wer in der Öffentlichkeit
1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen;
2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation
verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft.“
Wenn man noch weiter zurück gehen will: das Hören der BBC London stand ebenfalls unter Strafe, weil die Nachrichten sich nicht mit denen von Goebbels deckten (aber dafür schon mit den Berichten des OKW, aber die waren da noch nicht öffentlich).
Stand der Meinungsfreiheit heute: „man darf berichten, was man will, muss aber die strafrechtlichen Konsequenzen tragen“ (O-Ton DDR oder Idi Amin). Wer berichtet, was nicht sein darf oder eine Ansicht hat, die verboten ist, wird verfolgt. Und wenn man den Text genau liest (§220 StGB der DDR taucht fast wortwörtlich im Verfassungsschutzbericht des Herrn Haldenwanger und der Frau Faeser auf), ist auch der dezente Hinweis, dass sich ein Politiker auf irgendeine Art lächerlich macht, bereits strafbar.
Kann man das noch toppen?
Man kann es zumindest versuchen. Die Neuauflage des österreichischen IfSG sieht so aus:
Für einen bekannten anderen Österreicher musste man wenigstens Mitglied eine bestimmten religiösen Gemeinschaft sein, um ins Lager zu kommen, demnächst genügt der Verdacht, dass es so sein könnte. „Deine Fresse passt mir nicht! Verhungere doch, du blöde Sau!“ wird wohl demnächst eine der Standardfloskeln große-fresse-ländischer Bürokraten sein. Und wer sich über solche Sprache aufregt, wandert ins Lager wegen „Verächtlichmachung staatlicher Organe“. Willkommen in der Gesellschaft der Laborratten und Kakerlaken!