Frage und Antwort

Die Frage an das Bundesgesundheitsministerium:

Betreff: ct-Werte bei Tests in Kliniken

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegen Informationen vor, nach denen bei PCR-Eingangstests in Kliniken zwischen Geimpften und nicht Geimpften differenziert wird:

  • Bei geimpften Personen wird der Test bis zum ct ~30 durchgeführt,
  • bei nicht geimpften Personen wird die Zykluszahl vor dem Abbruch bis ct 45 hochgefahren.

Ich bitte um eine Stellungnahme.

Viele Grüße


Die Antwort vom Bundesgesundheitsministerium:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre E-Mail 11. September 2021 und für Ihr Interesse zu Fragen der SARS-CoV-2 Testungen in Deutschland. Gerne kann ich Ihnen einige Informationen geben, bitte jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an hier eingehenden Anfragen nicht alle Fragen beantwortet werden können.

Zwei wesentliche Parameter für die operative Zuverlässigkeit (Validität) eines diagnostischen Tests sind die sogenannte Sensitivität und Spezifität. Weiterhin wird die Richtigkeit des Ergebnisses von diagnostischen Tests auch von der Verbreitung einer Erkrankung beeinflusst. Der Test wird im Vorhersagewert besser, wenn Populationen mit einer höheren Vortestwahrscheinlichkeit getestet werden. In einer Population mit einer Prävalenz von SARS-CoV-2-Infektionen im einstelligen Prozentbereich – wie derzeit aufgrund von Zwischenergebnissen serologischer Studien anzunehmen – führt eine damit einhergehende geringere Vortestwahrscheinlichkeit, dass eine zu testende Person infiziert ist, zu einem höheren Anteil falsch-positiver Ergebnisse. Liegt die Prävalenz von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung höher, führt die damit einhergehende höhere Vortestwahrscheinlichkeit der zu testenden Person dazu, dass der Anteil an falsch-positiven Ergebnissen geringer ist.

Hinweise zu Testungen und zur Teststrategie finden Sie auf den Internet Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI):

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html

Für die Bewertung von in vitro Diagnostika sind in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Die Angaben zur Sensitivität und Spezifität der SARS-CoV-2 Tests finden sich jeweils in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller (CE-Kennzeichnung). Die einzelnen Labore entscheiden sich selbstständig für einen geeigneten Test, anhand der Herstellerangaben über die Testparameter, des Preises, der im Labor verfügbaren Ausstattung etc.

Nach § 9 Absatz 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat derjenige, der laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführt, ein Qualitätssicherungssystem nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Qualität, Sicherheit und Leistung bei der Anwendung von In-vitro-Diagnostika sowie zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit der damit erzielten Ergebnisse einzurichten.

Zusätzlich ist die überwiegende Mehrheit der Labore in Deutschland, die die PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 durchführen, nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung Laboratoriums-medizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).

Informationen zu den Testparametern müssten Sie daher direkt bei den Laboren erfragen, z.B. bei ‚Akkreditierte Labore in der Medizin‘ https://www.alm-ev.de/. [hervorgehoben von mir]

Weitere Informationen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Laborkapazitaeten.pdf?__blob=publicationFile

Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Im Frühjahr habe ich bei den Gesundheitsämtern angefragt, welche Testparameter verwendet werden. Sie wussten es nicht. Das heutige Ergebnis: sie wissen es immer noch nicht und es interessiert sie auch nicht, da es darum geht, effektiv zu lügen.

Zur Effektivität der Lüge noch ein Nachtrag:

  1. Offenbar ist die Buchführung von Geimpften ziemlich lückenhaft.
  2. Bei Ungeimpften genügt ein positiver PCR-Test und der Betreffende gilt als Seuchenherd.
  3. Bei Geimpften muss ein positiver Test UND Symptome her. Jeweils einzeln zählt nicht, obwohl Geimpfte nicht selten ein Viefaches der Virenlast eines Ungeimpften tragen.

Und noch war zur Impfstatistik vom PEI:

  1. Ein Todesfall innerhalb 14 Tagen nach der Impfung gilt als Covid-Todesfall (nicht Impftodesfall), wenn ein PCR-Test positiv ist.
  2. Ein Todesfall innerhalb 14 Tagen nach der Impfung gilt als natürlicher Todesfall, der nichts mit der Impfung zu tun hat, wenn der Geimpfte über 70 Jahre alt ist.
  3. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Todesfall, der später als 14 Tage nach der Impfung, nicht als natürlich eingestuft wird, sinkt exponentiell mit der Zeit.

Nur bei wenigen Todesfällen (so um die 1.500) konnte man diese Art der Zählung nicht durchhalten.