Schweine im Weltall … nee, in der Republik

Am 18.11.2020 hat bekanntlich der Bundestag das Merkel-zu-allem-ermächtigt-Gesetz erlassen. Und das trotz vieler Großdemonstrationen und Zuschriften „besorgter“ Bürger an die Abgeordneten. In Standardantworten ist neben heuchlerischen Dankesübungen für das Interesse der Bürger von mehr als 2.000 Emails pro Abgeordnetem (!) die Rede, was aber niemanden dort hindert, trotzdem gegen die Interessen der Bürger zu stimmen.

Die Schweinehorden im Sinne der Überschrift mit den Nummern 1, 2 und 3 sind die Fraktionen der CDU, CSU und SPD, die das Gesetz durchgepeitscht haben. Schweinehorde 4 sind die Grünen, die zwar in ihren Mails immer ihre Ablehnung bekundet haben, jedoch nach Meldungen (ich habe es nicht überprüft) großenteils doch für das Gesetz gestimmt haben.

Nach einhelliger Meinung nicht nur fast aller Rechtswissenschaftler sondern auch der Hausabteilung des Bundestages, dem wissenschaftlichen Dienst, ist das Gesetz so gut formuliert, dass selbst der BER eine leuchtende Perle deutscher Ingenieurs- und Handwerkskunst dagegen ist. Da kann man natürlich vor dem Verfassungsgericht gegen angehen, zweckmäßigerweise zunächst die, die am lautesten im Vorfeld dagegen geschrieen haben und daher als erste zuständig sind: die Fraktionen der AfD, FDP, Linke und Grüne. Nun, Grüne haben wir bereits als Schweinehorde gezählt, die fallen also mit ein paar Ausnahmen ohnehin aus.

Nun ist eine solche Klage – abstrakte Normenkontrollklage – nur dann zulässig, wenn 25% der Abgeordneten hinter ihr stehen. Die AfD kann das alleine nicht, die anderen auch nicht und keiner will trotz gleicher Interessenlage mit der AfD gehen. So what ? Wie ernst meinen FDP und Linke es wirklich mit ihrer Ablehnung ?

Dazu ein anderer Fall, der es ermöglicht, die Schweinehorden 5, 6 und 7 zu identifizieren. Die Horden 1-3 haben sich vor einiger Zeit einen dicken Schluck aus der Steuergelderpulle genehmigt, indem sie die Parteienfinanzierung um 15% oder so aufgestockt haben. AfD, FDP, Grüne und Linke sind dagegen und wollten sich an das Verfassungsgericht wenden. Damit die 25% zusammen kommen, haben sich einige AfD-Abgeordnete der Klage der anderen 3 angeschlossen, was die nicht gut fanden. Wo kommen wir denn da hin, wenn wir etwas nicht gut finden und sich jeder, der das auch nicht gut findet, den wir aber nicht gut finden, der Sache trotzdem anschließt ? Was ist bei der ganzen nicht-gut-Finderei nun heraus gekommen ?

Ganz einfach: das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungswidrig erklärt, wenn sich jemand, der etwas nicht gut findet, sich einer Klage anderer, die das auch nicht gut finden, anschließt, sofern die 2. Gruppe es nicht gut findet, dass die erste Gruppe die gleiche Sache nicht gut findet. Vereinfacht ausgedrückt: der Anschluss von AfD-Leuten an eine Klage ist verfassungswidrig, selbst wenn sie das gleiche einklagen. Klar, wer Schweinehorde 7 ist ? Und was man jetzt erwarten kann, wenn absehbar Klagen auf das Verfassungsgericht einprasseln ?


Nebenbei bemerkt hat BMW an unauffälliger Stelle ganz nebenbei bekannt gegeben, dass die Motorenentwicklung und Produktion von Verbrennungsmotoren aus Deutschland ausgelagert wird. Finden wir das jetzt gut oder nicht ? Und dürfen wir das überhaupt ?