Corona und die Machtlosigkeit

Neben denen, die „muss ja sein“ und „Leben retten ist notwendig“ tönen oder sich auf „kann man doch nicht machen“ zurück ziehen, gibt es eine kleine, aber langsam wachsende Anzahl von Leuten, bei denen sich eine gewisse Verzweiflung breit macht, weil man anscheinend nichts tun kann. Könnte man, weshalb ich hier mal die Möglichkeiten aufzähle. Man muss es aber auch tun.

Parlamente

Die Aufgabe der Parlamente ist, die Regierungen zu kontrollieren. Dazu stellen sie Anfragen an die Regierungen, die beantwortet werden müssen, und wenn die Antwort dem Parlament nicht passt, kann es die Regierung per Gesetz stoppen. So weit die Theorie.

Sinnvoll ist natürlich, wenn man dem Parlament Hilfe dabei gibt, was es fragen soll. Das haben einige Leute getan, wobei es hilfreich ist, wenn die Anfrage qualifiziert ist, d.h. die Frager wissen, worüber sie sprechen. Die Fragenkataloge kann man direkt an die Fraktionen oder einzelne Parlamentarier senden oder per Petition einreichen. So weit die Theorie.

In der Praxis nützt das (bislang) relativ wenig. Mehr als die Hälfte eines Parlaments ist nicht direkt gewählt, sondern kommt per Landesliste in den Laden. Die werden für einen guten Listenplatz auch mit einem SUV in eine Gruppe Impfgegner fahren. Nützen tut das erst etwas, wenn man Druck macht, wobei die Zeit dazu mit bis zu 5 Fraktionen in den Parlamenten eigentlich recht gut ist.

Druck bedeutet, dass man sich zunächst an die direkt gewählten Abgeordneten wendet. Die müssen sich mit ihren Wählern gut stellen und sind schon mal eher bereit, gegen die Parteilinie anzutreten. Aber auch die Parteien werden zugänglicher, wenn sie Stimmen verlieren. Es ist daher ein Frage der Menge, die aktiv wird. Erreichen wird man erst etwas, wenn viele aktiv werden. Das weiß man natürlich nicht. Weshalb die meisten nichts tun. Und das ist falsch. Gerade jetzt sollte man Briefe oder Mails schreiben. Man wird vermutlich nichts hören, aber registriert wird das dort trotzdem.

Klagen gegen Maßnahmen

Klagen kann man vor Verwaltungsgerichten oder Verfassungsgerichten. Die Kosten sind überschaubar bzw. nicht vorhanden. Klagen kann man nur gegen die Beschneidung der eigenen Grundrechte, d.h. man muss selbst betroffen sein. Man kann nicht für die Oma klagen. So etwas nehmen die Gerichte nicht an.

Um überhaupt Erfolg haben zu können, muss man darstellen, dass die Maßnahmen der Regierung nicht verhältnismäßig sind. Man muss sich also erst einmal gut informieren. Das wird zunehmend leichter, denn im Internet kursieren jede Menge Argumente gegen bestimmte Maßnahmen. Man muss sie sammeln, angeben, welches Grundrecht eingeschränkt wird und warum das unverhältnismäßig ist, weil die Maßnahme beispielsweise unnütz ist.

Zu Beginn der Krise folgten alle dem RKI, weil das Institut gesetzlich vorgegeben ist, die Regierung zu beraten. Viele Klagen wurden verworfen. Jetzt nach 6-8 Wochen wird das RKI jedoch zunehmend unglaubwürdiger. Statt dass sich die anfänglichen unterschiedlichen Beurteilungen entschärft haben, was man vernünftigerweise erwarten sollte, wenn mehr Kenntnisse zustande kommen, haben sie sich eher verschärft. Gerichte sind daher inzwischen zunehmend bereit, auf die Kläger einzugehen. Es kann nicht schaden, auf die zunehmende Unglaubwürdigkeit von Drosten & Co hinzuweisen (siehe dazu auch letzten Abschnitt).

Das Gute an der Sache: Eingriffe in die Grundrechte sind nicht ohne und das IfSG schreibt vor, dass ständig eine Neubewertung der Situation stattzufinden hat. Das hat den Nebeneffekt, dass auch Urteile nicht dauerhaft sind. Geänderte Situation – neue Möglichkeit zu Klagen, auch wenn ein anderes Gericht die gleiche Sache vor zwei Wochen abgewiesen hat. Es schadet nicht, bei einer Klage darauf hinzuweisen, dass sich gemäß Grundgesetz und IfSG das Gericht nicht auf eine ältere Entscheidung berufen kann, sondern die Klage anhand der aktuellen Situation beurteilen muss. Das ist anders als bei normalem Klagen, in denen ein endgültiges Urteil gesprochen wird.

Das Problem hierbei: genau die Leute und Institutionen, die sich argumentativ am Besten wehren können, tun es meist nicht.

Klagen gegen Bußgelder

Die Bußgelder sind ganz offen darauf angelegt, Klagen zu unterdrücken. Da aber das RKI immer unglaubwürdiger wird, wird es immer wahrscheinlicher, dass die Bußgeldforderungen nicht durchgesetzt werden können. Die Klage muss aber auf Verletzung von Grundrechten geführt werden. In Bezug auf eine Grundrechtsverletzung ist eine Regel, die in NRW gilt, jedoch nicht in Bayern, ein Argument, dass in NRW überzogen wird. „In Bayern dürfte ich das“ ohne starken Bezug zu einem Grundrecht nützt aber nichts.

Ob man es auf ein Bußgeld bewusst ankommen lässt, muss jeder für sich entscheiden. Wenn man einen bekommt, sollte man allerdings dagegen angehen. Zuständig ist dann ein unteres Gericht. Ob man dem nahe legen kann, im Falle von Grundrechtsverletzungen eine Entscheidung aufzuschieben und eine Grundsatzauskunft vom Verfassungsgericht einzuholen, weiß ich nicht. Immerhin war so etwas bei der Barzahlung von GEZ-Gebühren möglich, wo das Bundesverwaltungsgericht die Sache an den EUGH durchgereicht hat. Was sonst noch geht, muss man einen Anwalt fragen (ggf. auch mal bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen; Beratungen sind meist enthalten, vielleicht auch mehr).

Auch hier eine Sache der Menge: wenn sich viele widersetzen, bekommt der Staat ein Problem. Bislang scheint es aber eher so zu sein, dass anstandslos 400€ ohne Gegenwehr gezahlt werden. Muss jeder selbst wissen.

Gesetz der Menge

Staatsorgane sind von Natur aus feige: der einzelne Bürger auf der Parkbank wird von einer mutigen SEK-Gruppe drangsaliert, während sich die gleichen mutigen Leute hinter dem Baum verstecken, wenn die Antifa oder eine Moslembande auftritt. Falls man sich nicht gerade einer solchen Organisation anschießen will (Moslems passt ja schon fast aufgrund des Burka-Gebots für alle), geht aber auch Standhaftigkeit einer großen Menge. Wenn eine Gruppe Polizisten jemanden drangsaliert, inzwischen zunehmend ohne rechtlichen Hintergrund, könnte sich diese Gruppe das überlegen, wenn plötzlich die mehrfache Anzahl um sie herum verbal murrend herumsteht. Die Sache eskalieren zu lassen und eine Straßenschlacht anzufangen dürfte im Moment noch nicht in der Strategie der Polizei liegen, könnte aber bald kommen, wenn weiterhin alle nichts tun.

Abstimmung mit dem Geldbeutel

Ein Hauptgrund, warum alles so gut im Sinne der Regierenden funktioniert, ist das mediale Dauerfeuer der Presse. Dagegen kann man aber etwas tun. Die Mainstreammedien verlieren seit mehr als einem Jahrzehnt kontinuierlich ca. 700.000 Abonnenten pro Jahr, so dass es an die Substanz geht. Abos kündigen und deren Seiten nicht mehr besuchen tut denen richtig weh. Gegen die GEZ kann man bisher nichts tun, aber auch das eher eine Sache, dass keiner mitmacht.

„Wenn man Sand ins Getriebe streut, wird alles noch teurer“ heißt es oft. Korrekt! Und wenn es noch teurer wird, fangen vielleicht mehr an zu murren. Man muss es nur tun.

Zusammenhänge

Wenn man sich wehren will, sollte man die Zusammenhänge kennen, z.B. diese hier:

Video wie immer heruntergeladen. Wenn der YouTube-Link zensiert wird, einfach melden, dann stelle ich die Kopie ein.

Das kann man natürlich nirgendwo als Argumente unterbringen. Ist Verschwörungstheorie und daher nicht prozessrelevant. Aber es hilft, die Stellen zu finden, wo alles auch sachlich unglaubwürdig wird. Zum Beispiel so:

Ob es was nützt? Vermutlich nicht, streut aber Sand ins Getriebe. Wer gegen ein Bußgeld vorgeht, könnte auch darauf verweisen, dass Drosten & Co inzwischen so unglaubwürdig sind, dass sogar Strafanzeigen gegen sie erstattet werden.


Das eigentliche Problem bleibt allerdings: viele nörgeln rum, aber keiner macht was. Man muss nicht gleich mit einem Sprengstoffgürtel um den Bauch nach Berlin ins Regierungsviertel fahren; auch Kleinigkeiten höhlen das System aus. Man muss sie aber auch anpacken.