Für Windkraftbetroffene

Im Folgenden ein Ausschnitt aus einer Dikussion, die interessante Informationen für Windkraftbetroffene enthält.


Sehr geehrter Herr ...,

dass die von Windkraft Betroffenen Hinweise zur Rechtslage brauchen, ist richtig. Nur nützt das lediglich im Sinne der Verzögerung. Denn mit vollzogener Grundstückspacht für das Windrad, privilegiertem Bauen im Außenbereich gem. §35 Baugesetzbuch und Windvorranggebiet im Regionalplan sind die Messen gesungen und Chancen zur Verhinderung nur noch durch Rotmilan & Co. gegeben. Hierzu beraten die Landesverbände von Vernunftkraft e.V. die Betroffenen. Dies übernehmen Verwaltungsrechter u.ä. und nicht Elektrotechniker oder Physiker. Diese können den Leuten aber erklären, wie sicher, unsicher, sinnvoll oder sinnlos Stromversorgung mit Windkraft ist, und welcher Flächenbedarf sich daraus ergibt (Stichwort Leistungsdichte bezogen auf die Landschaft). Erst wenn die betroffenen Menschen wenigstens von den technischen und naturgesetzlichen Grenzen gehört haben, können sie der Dauer-Propaganda etwas entgegen halten. Und sie kennen jemanden, den sie fragen oder zu einer Podiumsdiskussion mit Politikern einladen können. Der sie ansonsten hilflos ausgeliefert wären. 
Das gleiche beim Thema Klima, zu dem unsere Grüne Umweltministerin gerne einen Klima-Pavillon in die Städte stellt und den Klimanotstand ausruft (wie in ihrer Heimatstadt Jena).

Und was die "alten weißen Männer" angeht, so waren nur wenige bei einer Podiumsdiskussion von Fridays for Future in einem Gymnasium anwesend. Doch dies hat gereicht, um wenigstens den Finger in die Wunde zu legen. Zu Ihren Eindrücken gab die  (gescheiterte) GRÜNE Kreistags-Kandidatin Anne Rech der OTZ ein lesenswertes Interview mit dem Titel: Fundierte Argumente unter Beleidigungen begraben
https://www.otz.de/regionen/poessneck/fundierte-argumente-unter-beleidigungen-begraben-id227881349.html

Bei uns in Thüringen war Robert Habeck im Wahlkampf vor der Landtagswahl (Ende Oktober) unterwegs, zu einem "Kaffeetrinken mit Robert Habeck". Mitglieder einer für ihren Widerstand bekannten BI waren mit dabei und haben danach einen Offenen Brief an Herrn Habeck  verfasst. Bei der Landtagswahl haben übrigens die Grünen (entgegen dem Trend in Deutschland) Stimmenverluste hinnehmen müssen, und sind mit nur 5,2% knapp in den Landtag gekommen. Dies war nur durch die Stimmen in den großen Städten möglich, denn auf dem Land lagen die Stimmen so um die 3%. Windtraft hat bei uns im Wahlkampf eine große Rolle gespielt. 

Lieber Herr ..., lassen wir uns gegenseitig von unseren eigenen positiven Erfahrungen berichten und nicht gegenseitig auffordern, was wie zu tun ist, nur weil das einer in der Presse geschrieben hat. Jeder hat vor Ort sicher eine andere Situation. Was können Sie aus eigener Erfahrung berichten?

Mit freundlichem Gruß

Nun Herr ..,

ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass wir mehrere Windparks, die durch § 35 privilegiert sind, für die die Grundstückspachten vollzogen sind, deren Standorte durch Vorranggebiete im Regionalplan abgesegnet wurden und die sich obendrein bereits im Bau befinden bzw. in einem Fall sogar schon errichtet wurden, so weit in die Ecke getrieben haben, dass die beklagte Staatsregierung nun einfach das Gesetz ändern will, um die ansonsten bevorstehende Niederlage doch noch abzuwenden:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-3-dezember-2019/?seite=1617#5

Erst vergangene Woche fand zu einem dieser Windparks ein Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht statt, bei dem ich als "sach- und ortskundiger Berater" für den Kläger teilnahm und bei dem wir die Position des Beklagten bzw. der Beigeladenen weiter schwächen konnten.

Das Thema "Rotmilan" spielte bei alldem noch gar keine Rolle (ist aber natürlich ebenfalls ein von uns in der Klage vorgetragener Punkt). Bisher sind die eklatanten Verstöße gegen das Baurecht und das Immissionsschutzrecht vollkommen ausreichend.

Der entscheidende Punkt ist aber, dass man nicht versucht, als Privatkläger gegen die Genehmigung vorzugehen, da das deutsche Rechtssystem für diese Kläger die Erfolgs-Chancen gegen Null drückt. Nur ein anerkannten Umweltschutzverband kann auch Fehler im Genehmigungsverfahren beklagen, die nicht "drittschützend" sind. Und weil auch die Genehmigungsbehörden genau wissen, dass ein Privatmann nahezu gar kein Klagerecht hat, arbeiten die wissentlich entsprechend "schlampig". Ich habe jedenfalls noch keine Genehmigung gesehen, an der nicht irgend etwas faul war. Ein ranghoher Mitarbeiter eines Landratsamtes hat das mal in diesem Satz zum Ausdruck gebracht, als ich ihn darauf hinwies, dass das, was er da macht, gegen das Gesetz verstößt:

"Auch eine widerrechtlich erteilte Genehmigung ist nicht nichtig."

Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass man auch den Fachanwälte (selbst den erfahrenen) erheblich helfen kann, wenn man sich in die jeweilige Situation einarbeitet und dabei die Punkte mit herausarbeitet, die für eine Klage relevant sind. Denn diesen Anwälten fehlt in der Regel die notwendige Zeit, um sich bis ins Detail in den einzelnen Fall einzuarbeiten. Diese Arbeit kann man von einem "normalen" Anwohner aber natürlich nicht erwarten, weil dem schlicht das entsprechende Hintergrundwissen fehlt.

Ich habe in diesem Zusammenhang schon zahlreiche Diskussionen mit mehreren Landrarsämtern, Bezirksregierungen, der höheren Landesplanungsbehörde, dem Umweltministerium, der Obersten Baubehörde sowie der Staatsregierung geführt. Das wohl bekannteste Ergebnis (auch weit über Bayern hinaus) dieser Aktivitäten ist die sogenannte "10H-Regelung", die wir glücklicherweise genau zum richtigen Zeitpunkt angeregt haben und die seitdem trotz erheblicher Anfeindungen aus allen erdenklichen Richtungen von der Regierung verteidigt wird. (Selbst die Freien Wähler, die zu den schärfsten Kritikern gehörten, sind seit ihrer Beteiligung an der Regierung zu Verteidiger dieser 10H-Regelung geworden. Und sie wissen selbstverständlich sehr genau, warum sie das machen.)

Der Aspekt, dass die Klimaänderung rein gar nichts mit dem Menschen zu tun hat, spielte bei alldem überhaupt keine Rolle. Im Gegenteil: Ich bin mir absolut sicher, dass dieser Punkt bei den allermeisten (oder sogar bei allen) Diskussionen kontraproduktiv gewesen wäre, weil man uns dann als "Spinner" abgestempelt hätte.

Für die eigene Motivation ist dieses Wissen - zusammen mit dem Wissen, dass wir gerade dabei sind, unsere Energieversorgung zu zerstören - aber selbstverständlich eine erheblicher Beitrag.

Und für zukünftige Aktivitäten könnte dieses Wissen doch noch entscheidend sein. Aber da will ich an dieser Stelle aus strategischen Gründen nicht zu viel verraten.


Auch die Situation in Thüringen ist mir bekannt. Die per Gesetz vorgeschriebene Ausweisung von 2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für die Windenergienutzung führt zwingend dazu, dass bei dieser Ausweisung jede Menge Fehler gemacht werden - also insbesondere Flächen ausgewiesen werden, die eigentlich untauglich sind. Ich habe eine von der Regionalplanung in Auftrag gegebene Ausarbeitung zum Windpotential vorliegen, die an Blödsinnigkeit kaum noch zu überbieten ist. Die behaupten allen Ernstes, dass in Thüringen Windverhältnisse herrschen, die mit Standorten in Küstennähe vergleichbar sind, obwohl nur wenige Kilometer entfernt in Nachbarbundesländern bestehende Windparks auf eine Standortqualität von gerade einmal um die 50 % des Referenzstandorts (EEG 2017, Anlage 2) kommen. Natürlich steht das nicht so direkt in dieser Potentialanalyse. Es wird sogar tunlichst vermieden, irgendwelche Windgeschwindigkeiten zu benennen. Aber man kann - wenn man das entsprechende Wissen hat - aus den genannten "Ertragspotentialen" die Windgeschwindigkeiten zurückrechnen.

Ein völlig blödsinniges Argument ist übrigens auch das Thema "Schwachwindanlage". Es gibt keine Windenergieanlage, die aus wenig Wind viel Strom erzeugen kann. Schwachwindanlagen erzeugen im Vergleich zu "normalen" Anlagen sogar weniger Strom (am selben Standort). Nur mal ein konkretes Beispiel:

Eine Nordex N117/2400 (die wohl bekannteste "Schwachwindanlage") erzeugt bei einer Windhöffigkeit von 5,5 m/s in Nabenhöhe brutto (also ohne Berücksichtigung der Standorthöhe, der Abschaltzeiten und der Übertragungs- sowie Wandlungsverluste) pro Jahr 6.300 MWh (der tatsächliche Ertrag liegt etwa 20 % niedriger).

Bereits das "Schwestermodell" Nordex N117/3000 käme dagegen am selben Standort auf brutto 6.794 MWh pro Jahr.

Den Betreibern (und den Anlegern der "Bürgerbeiteiligung") streut man aber erfolgreich Sand in die Augen, indem man denen nicht den Ertrag, sondern die Vollasstunden präsentiert:

Nordex N117/3000: 6.794 MWh : 3 MW = 2.267 h/a

Nordex N117/2400: 6.300 MWh : 2,4 MW = 2.625 h/a

Welcher der beiden Werte macht sich wohl in einem Verkaufsprospekt besser? Bezahlt werden aber selbstverständlich nicht die Volllaststunden, sondern die MWh.


Sogar noch interessanter wird es, wenn man sich den Wirkungsgrad anschaut, der sich im Ertrag pro Rotorfläche zeigt:

Nordex N117/2400: 6.300 MWh : 10.714,6 m² = 588 kWh/m²

Nordex N117/3000: 6.794 MWh : 10.714,6 m² = 634 kWh/m²


Dazu noch zwei Vergleichswerte (ebenfalls brutto bei 5,5 m/s in Nabenhöhe):

Enercon E-82 E3 (82 m Rotordurchmesser): 3.953 MWh : 5.281,0 m² = 749 kWh/m²

Enercon E-160 EP5 (160 m Rotordurchmesser): 11.528 MWh : 20.106,2 m² = 573 kWh/m²


Der Eindruck täuscht nicht: Der Wirkungsgrad der Windenergieanlagen ist seit Jahren rückläufig. Da der Mindestabstand zwischen zwei Windenergieanlagen insbesondere durch deren Rotordurchmesser definiert wird, bedeutet dies, dass der Platzbedarf für die selbe Erzeugungsleistung immer weiter zunimmt. Von der katastrophalen Wirkung der immer größeren Anlagen auf das Landschaftsbild weit über den eigentlichen Standort hinaus ganz zu schweigen.


Achja - da wäre ja noch das Märchen vom deutlich zunehmenden Ertrag durch größere Nabenhöhe (es gibt Knallköpfe, die da was von 1 % mehr Ertrag pro zusätzlichem Meter Nabenhöhe faseln).

Schauen wir doch mal, welchen Bruttoertrag so eine Enercon E-160 EP5 bei den unterschiedlichen verfügbaren Nabenhöhen bringt. Dafür habe ich eine Windhöffigkeit von 5,2 m/s in 100 m Höhe und eine "Rauhigkeitslänge" von 0,2 m angenommen:

120 m Nabenhöhe (5,35 m/s): 10.896 MWh

143 m Nabenhöhe (5,50 m/s): 11.528 MWh

166 m Nabenhöhe (5,62 m/s): 12.031 MWh

46 m mehr Nabenhöhe bringen demnach also 10,4 % mehr Ertrag. Dafür steigen aber natürlich auch die Herstellungs- und Wartungskosten.


Und abschließend schauen wir uns noch ein Projekt aus der Praxis an:

https://www.thueringer-allgemeine.de/wirtschaft/suedharzer-windkraft-in-buergerhand-id226146079.html
https://www.vsb.energy/de/de/projekte/windpark-wipperdorf/#c2055

Hier haben wir also zwei Anlagen des Typs Nordex N117/2400 mit 140,6 m Nabenhöhe (Gesamthöhe: 199,0 m).

Die erzeugen pro Jahr gemeinsam 12.100 MWh, also 6.050 MWh pro Anlage. Daraus lässt sich eine Windhöffigkeit von etwa 6 m/s in Nabenhöhe und eine Standortqualität von 64,2 % errechnen.

Für diese Anlagen wurde 12,3 Mio. € bezahlt, also 6,15 Mio. € pro Anlage. Ganz grob geht man davon aus, dass innerhalb der Betriebszeit von 20 Jahren an Betriebs-, Wartungs-, Reparatur- und Finanzierungskosten in etwa nochmal die Höhe der Herstellungskosten anfallen. Also nochmal 6,15 Mio. €. Ergibt Gesamtkosten in Höhe von 12,3 Mio. € pro Anlage.

Für den erzeugten Strom werden pro Jahr 6.050 MWh × 84,6 €/MWh = 511.830 € gezahlt. Macht in 20 Jahren 10.236.600 €.

Als Gewinn nach 20 Jahre ergibt das überschlägig: 10.236.600 € - 12.300.000 € = -2.063.400 €.

Da wundert es kaum, dass die Stadtwerke ihre angebliche Gelddruckmaschine nun liebend gerne mit der Privatbevölkerung teilen möchten...

Aktuell erhält man an einem miserablen Standort (Standortqualität 70 % und darunter) übrigens nur noch 7 Cent/kWh.

Und ich kenne Windparks mit einer Standortqualität unter 40 %...


Grüße

Die Betreffenden Herren sind der Redaktion bekannt und haben ihr Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben. Falls Betroffene Hilfe bei einer Kontaktaufnahme benötigen, können sie sich an mich wenden.