Der Wähler ist ja von Natur aus blöd. Angefangen damit, dass er nicht zuhören kann wie derzeit bis zu 1/4 der Wähler in bestimmten Bundesländern.
Da kann man den Leuten jahrelang erzählen, dass sie die AfD nicht wählen dürfen. Weil das schlecht für sie ist, denn die AfD könnte ja Missstände beseitigen. Aber die Leute hören ja nicht zu. Sie können einfach nicht verstehen, dass man als Linksfaschist einfach nicht darüber nachdenken will, wieso die Leute sauer sind. Nicht, dass man das nicht wüsste, aber man will halt nicht auch noch darüber nachdenken.
Dabei hat man so intensiv darüber nachgedacht, wie man diese Partei verleumden kann. Man wirft ihr Antisemitismus vor, wenn sie sich für ein größeres Engagement für Israel einsetzt, Homosexuellenfeindlichkeit, wenn ihre AG Homosexuelle sich an die Öffentlichkeit wendet, Ketzertum, wenn sie an Kirchenveranstaltungen teilnehmen will, Fremdenfeindlichkeit, wenn sie zu kriminellen Ausländern Stellung bezieht, oder schiebt ihr einen Mord in die Schuhe, den sie weder begangen noch zu verantworten hat. Man behindert sie nicht nur bei der Ausübung demokratischer Rechte (Demonstrationen), sondern auch bei der Ausübung gesetzlich vorgeschriebener demokratischer Pflichten (Verhinderung von Parteitagen), schickt die linke SA (Antifa) gegen ihre Anhänger auf die Straße, um sie zusammen zu schlagen, oder engagiert kurzerhand ein paar Schläger, die Parteimitgliedern der AfD ein Kantholz über den Kopf schlagen, kommentiert mit Sprüchen wie „kein Kantholz ist undemokratisch“ u.ä. Kurz, man kann sich Mühe geben, sich als die Drecksau zu präsentieren, die man wirklich ist, es nützt nichts. Die Leute wählen trotzdem AfD.
Da bleibt nur ein Mittel: man muss dem Wähler zeigen, dass er nicht nur zu blöd ist, die „richtige(n) Partei(en)“ zu wählen, man muss ihm zeigen, dass er schon zu blöd ist, die Sache mit „der Wähler entscheidet“ richtig zu verstehen. Er hat nichts zu entscheiden. Und wenn er das nicht kapiert, darf er auch nicht mehr entscheiden.
Dafür stehen probate Mittel zur Verfügung, die auch bei Bürgerentscheiden immer wieder angewendet werden. Bürgerentscheide kann man auf kommunaler Ebene anstreben, jedoch ist jeder Initiative dringend zu empfehlen, sich erst mal einen spezialisierten Anwalt zu besorgen. Wenn man nämlich sein Anliegen so formuliert, dass es jeder versteht, hat man in der Regel schon genügend Formfehler eingebaut, um das Begehren zu einem Bürgerentscheid abzulehnen, selbst wenn 100% der Wähler das unterschrieben haben. In der Regel genügt das, um das Begehren durch die umgesetzte Realität vom Tisch zu wischen. Schließlich nützt ein Begehren gegen den Bau eines Windparks im 2. Anlauf nichts, wenn der dann schon steht. Und selbst wenn der Bürgerentscheid gegen den Bau ausfällt, ist die Sache nicht verloren. Man kann nach 2 Jahren problemlos die Sache noch mal starten, diesmal aber die Abstimmungen im Gemeinderat so geheim halten, dass es keiner mitbekommt. Wählerwille? Wo kommen wir denn da hin?
Bei Landtagswahlen ist das eine Nummer komplizierter. Aber in Sachsen hat man einen Weg gefunden. Man lässt einfach die Abgeordneten der AfD nicht als wählbar zu. Konkret: von ca. 60 Leuten auf der Landesliste akzeptiert die Wahlleitung „aus formalen Gründen“ gerade einmal 18. Und zwar von sich aus mit ziemlich windigen und willkürlichen Interpretationen und nicht etwa, weil sich jemand über die Bildung der Liste beschwert hätte. 18 wären ungefähr die Hälfte der Sitze, die die Partei erwarten kann. Was theoretisch bedeutet: wenn ca. 80% der Wähler die AfD wählen würden und nur 20% die CDU (und sonst keine Partei), hätte die CDU im Parlament die absolute Mehrheit, weil die Sitze der AfD leer bleiben würden.
Die Häme aus Grünen Dreckmäulern ist verständlich und war zu erwarten. Wie eingangs bemerkt: niemand hat die Absicht, eine Demokratie zu errichten!