Die Denke von Politik und Journaille

Stellen wir uns mal eine Mathe-Arbeit an der Schule vor. Die Schüler sollen die Aufgabe 3*9 lösen. Zugegeben, das ist mindestens Oberstufenstoff, möglicherweise kommt das auch erst an der Hochschule dran, aber sei’s drum. Die Aufgabe kann man auf drei Arten korrekt lösen:

  1. Drei multipliziert mit neun ergibt siebenundzwanzig, also 3*9=27.
  2. Ich glaube, das Ergebnis ist 54.
  3. Das Ergebnis ist 34, oder eben nicht

Lösung 1 wäre die mathematisch korrekte, aber das ist ja so was von frühe Neuzeit und 20. Jahrhundert, dass das heute in der Schule wohl kaum noch vorkommt. Und wenn doch, gibt es sofort ein Mobbing-Video auf YouTube.

Lösung 2 ist mit Berufung auf Art. 4 GG völlig korrekt, denn hier herrscht Glaubensfreiheit. Spätestens das nächste Verwaltungsgericht wird daher eine Fünf kassieren und durch eine Eins ersetzen.

Lösung 3 ist das, was uns täglich von Politik und Qualitätsjournalisten präsentiert werden. Die Methode ist auch bekannt unter „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, …“. Und sie ist ja auch völlig korrekt! Entweder ist 3*9=34, oder es gilt 3*9≠34, d.h. die korrekte Lösung ist auf jeden Fall eingeschlossen (Entschuldigung für die Symbole).

Das derzeit bekannteste Beispiel In freier Wildbahn: „Der UN-Migrationspakt schafft Rechtssicherheit in Migrationsfragen. Er ist rechtlich völlig unverbindlich.“ Na, wenn das keine klar nachvollziehbare Kombination von Aussagen ist.

Es geht aber auch noch komplizierter, in dem man noch mehr unvereinbare Aussagen miteinander kombiniert:

(1) Wir werden alles tun, um Dieselfahrverbote zu vermeiden.

(2) Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum verstößt gegen den Datenschutz. Das gilt sowohl für die öffentliche wie für die private Überwachung und auch für den Fall der Verhinderung von Straftaten (Vandalismus, Drogenhandel, …)

(3) Für die Überwachung der Einhaltung der Fahrverbote wird z.Z. ein Gesetz für eine flächendeckende und lückenlose Videoüberwachung des Verkehrs erlassen.

Verstanden? Ein Vermeiden des Dieselfahrverbots macht eine Videoüberwachung unnötig, die aber eingeführt werden soll, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, während ein Videoüberwachung zur Verfolgung von echten Straftaten aber unzulässig ist.

Das passt natürlich auch viel allgemeiner: aufrechte Demokraten stehen für eine pluralistische und offene Gesellschaft mit Meinungsfreiheit, in der alle Probleme offen ausdiskutiert werden. Wobei der Begriff „Meinungsfreiheit“ natürlich impliziert, dass alle, die mitreden dürfen, auch die gleiche Meinung besitzen. Wo kämen wir denn mit einem Pluralismus hin, der jedem eine eigene abweichende Meinung zubilligt?