Bei meinem letzten Beitrag überschlagen sich vermutlich wieder die Gutmenschen mit der Unterstellung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit. Die Argumente dabei sind immer wieder die gleichen: auch Deutsche würden solche Taten verüben, weil es in jeder Volksgruppe Übeltäter gibt, und aufgrund der Zahlenverhältnisse würde es mehr Taten durch deutsche Täter geben als durch Ausländern.
Ich will mich darüber gar nicht streiten, obwohl Statistiken zweifelsfrei ergeben, dass verhältnismäßig deutlich mehr und deutlich brutalere Taten durch Ausländer verübt werden, die wiederum überwiegend Moslems sind. Mit Zahlen kann man bei RRG-Vertretern bekanntlich nicht punkten, da die meisten der Ansicht sind, über das Ergebnis der Rechenaufgabe 3,75 + 2,91 könne man nach einer Grundsatzdiskussion und gehöriger Selbstkritik auch demokratisch abstimmen. Nein, ihr Spacken verleugnet einfach, worum es geht.
Die Aufgabe einer Gesellschaftsordnung ist, zu verhindern, dass solche Taten überhaupt erst geschehen, und die Aufgabe der Justiz, die ohnehin erst tätig wird, wenn die Gesellschaft versagt hat, ist, zu verhindern, dass so etwas noch einmal passiert. Natürlich sind diese Ansprüche nicht erfüllbar. Es wird immer wieder Ausreißer geben. Aber man kann versuchen, die Zahl dieser Ausreißer zu minimieren. Und dabei hilft die Suche nach Mustern.
Wenn Vorfälle an deutlich erkennbare Muster gebunden sind – und das sind die meisten durch Ausländer verübten Straftaten – dann ist es legitim, die sich hinter dem Muster verbergende Gruppe genauer zu betrachten und zu überlegen, ob und wie man Taten aus diesem Umfeld besser verhindern kann. Das fängt schon bei den Kfz-Versicherungen an, die statistisch bewerten, welche Gruppen welche Autor fahren und wie viele Unfälle sie verursachen. Dagegen haben Gutmenschen nichts, aber gegen ähnliche Auswertungen, die helfen können, Morde zu verhindern, anscheinend schon. Weshalb?
- Es ist kein Rassismus, wenn man aufgrund eindeutiger statistischer Korrelationen besondere Gefährdergruppen identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen fordert.
- Es ist kein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn man fordert, dass Ausländer hier exakt den gleichen Gesetzen unterworfen sein müssen wie Inländer, beispielsweise den Einreiserichtlinien, Mitwirkungspflichten, Kinderschutzgesetzen, Frauenrechten, Ehegesetzen und Staatsbürgerschaft. Wenn sie etwas anderes machen wollen, sollen sie das in ihrem Land machen, nicht in unserem.
- Es ist kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, wenn man fordert, dass Clans, die eindeutig Clanregeln gehorchen, auch Clangesetzen unterworfen werden und nicht Individualgesetzen wie wir. Dass beispielsweise ganze Clans ausgewiesen werden können und nicht nur einzelne Mitglieder eines Clans, der unverdrossen weiter macht.
- Es ist keine Ausländerfeindlichkeit, wenn man den Leuten, die Hilfe brauchen oder die hier arbeiten wollen, dies gewährt, aber allen anderen, die letztlich nur in die Sozialsysteme einwandern, dies verweigert. Schulklassen in vielen Großstädten, die zu 90% aus Ausländerkindern bestehen, die wenig bis kein Deutsch können und das Lernen verweigern, während 80% der Eltern Hartz-IV beziehen, sind keine ausländerfeindliche Einbildung, sondern statistische Tatsachen. Wer hier nicht arbeitet und nichts lernt, soll bitte in seinem Heimatland Ziehen hüten oder was immer dort auch Leute dieses Kalibers machen können.
- Ich bin aber deutlich islamfeindlich. Eine so genannte Religion, deren Anhänger bis zu 9* am Tag ein Gebet sprechen, dass „…töte alle Juden und Christen…“ enthält (Imad Karim) und Ehrenmorde und Frauenunterdrückung vorschreibt, möchte ich in meinem Land nicht sehen. Die hat hier nichts zu suchen!