Verfassungsfeindlich

Es ist immer wieder erstaunlich, wie bereit die Leute sind, die „Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz mit Verfassungsfeindlichkeit gleich zu setzen. Erst einmal sollte man sich klarmachen, was Verfassungsfeindlichkeit eigentlich ist. Verfassungsfeindlich ist nicht, wenn man die Verfassung ändern möchte. Das ist durchaus erlaubt, und das Grundgesetz, keine Verfassung sondern eine verfassungsähnliche Grundordnung, legt die Regeln dazu auch wie andere Verfassungen detailliert fest. Solange man sich daran hält, darf man zu ändern wünschen, was immer man möchte, und das GG ist in diesem Sinne sogar eine der volatilsten Verfassungen der Welt, denn die etablierten Parteien machen reichlich Gebrauch davon.

Verfassungsfeindlich wäre, Artikel, die nicht geändert werden dürfen, ändern zu wollen oder die Änderung auf einem anderen als dem vorgesehenen Weg durchführen zu wollen (z.B. durch einen Putsch oder Aufstand). Nach dem letzten Urteil des VerfG genügt selbst das nicht, sondern die Betreffenden müssen sogar eine halbwegs reale Chance haben, wenn sie der Gewalt entsagen.

Aufgabe des Verfasssungsschutzes ist primär, sicher zu stellen, dass garantierten Bürgerrechte nicht durch subversive Tätigkeitkeiten beschnitten werden, also Ermittlungen aller Art, in denen die Polizei und Justiz noch nicht tätig werden dürfen. Beispielsweise die Beobachtung von putativen Terroristen. Die Beobachtung von Parteien gehört prinzipiell erst einmal nicht dazu. Die Politik nutzt das aber traditionell, um sich lästige Konkurrenz vom Halse zu halten. Der VerfSch erhält diese oder jene Anweisung, eine „Partei zu beobachten“, und zwar von der Regierung bzw. dem Parlament, was aber eindeutig eine politische Anweisung und keine juristische ist. Beispielsweise wurde (wird) Die Linke beobachtet, obwohl sie in fast allen Parlamenten vertreten ist und teilweise sogar Regierungsverantwortung übernimmt.  Eine solcher politischer Auftrag sagt aber nichts darüber aus, ob die beobachtete Partei tatsächlich verfassungsfeindlich in irgendeiner Form ist. Er sagt lediglich aus, dass diese Partei den Regierenden lästig ist.

Derzeit wird versucht, auch die AfD unter Beobachtung zu stellen. Wobei der VerfSch möglicherweise darauf gar nicht eingeht, weil er keinen Grund hat, aber die propagandistosche Effekt ist schon angerichtet. Allein aus dem politischen Auftrag leiten viele Bürger ab, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Grundfalsch! Nicht die CDU oder doe SPD oder die Grünen bestimmen, was verfassungsfeindlich ist, sondern letztendlich die Justiz, und welche Bauchlandungen damit gemacht wurden, zeigt das Beispiel NPD ja wohl überdeutlich. In Bezug auf die AfD wäre es angemessener, einen politisch motivierten Beobachtungsauftrag als Gütesiegel zu betrachten, denn anscheinend haben die noch Großen ziemliche Angst.