Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch: am 22.1.22 sandte ich einem impfzwangswütigen Abgeordneten des Bayerischen Landtags (!) eine Email, die u.a. den Satz „komm du mich Spritze, mach ich dich Messer“ enthielt und ihn noch nicht einmal direkt betraf, sondern auf Politiker allgemein gemünzt war, denen mit intellektuellen Argumenten heute nicht mehr beizukommen ist.. Unschwer erkennbar als Kiezsprache und damit satirische Ansage, dass ich mich auch gegen einen Impfzwang weiter zur Wehr setzen werde.
Am 7.3.23 erging vor dem Amtsgericht Emden das Urteil „Freispruch“ mit der Begründung, dass angesichts „des grotesken, ersichtlich übersteigerten Inhalts dieser Äußerung an einer objektiv ernst gemeinten Ankündigung einer gefährlichen Körperverletzung fehlt“. Das schriftliche Urteil erging am 11.7.23.
Mit Post vom 29.8.23, laut Poststempel aufgeben am 8.9.23 und bei mir eingegangen am 13.9.23, teilt mir nun die Gesinnungsstaatsanwaltschaft Göttingen mit, dass sie angeblich mit Datum 14.3.23 Berufung gegen das Urteil eingelegt hat und am 29.8.23 eine Begründung nachgeliefert hat, die sich in keiner Weise auf den Urteilsinhalt bezieht. Woraus hervorgeht, dass solchen Gesinnungsstaatsanwaltschaften Fristen und Inhalte scheißegal sind. Und noch nicht mal meinen Namen und den Familienstand konnten die Gesinnungsjuristen korrekt aus dem Urteil abschreiben.
Deutschland – Gesinnungsstalinismus pur.
Zur Einordnung heutiger Strafverfahren. Das Strafgesetzbuch sagt zur Strafbarkeit in §15:
Das ist so zu verstehen, dass ein neutraler Beobachter – als solche soll ein Richter ja fungieren – unter Berücksichtigung aller Begleitumstände der Tat zu dem Eindruck kommt, dass diese vorsätzlich verübt wurde und andere Tatgründe ausscheiden.
Um diesem Gebot zu entsprechen, wird die Staatsanwaltschaft in §160 StPO in die Pflicht genommen:
Sie hat die kompletten Tatumstände aufzudecken, speziell auch entlastende.
In der Realität agieren politische Staatsanwaltschaften aber so: von 18 Dokumenten, die den Fall betreffen, hat die Staatsanwaltschaft 16 als Beweismittel unterschlagen und hat jede Auskunft über deren Verbleib verweigert. Der „Schuldbeweis“ wurde auf die 4 Worte „ich mach dich Messer“ eingedampft, die nach Ansicht der PStA wörtlich zu nehmen sind, während sich beim nicht genannten Rest die PStA in wilden Spekulationen austobt.
Da ich selbst die komplette Dokumentation beibringen konnte, war dem AG eine Komplettwürdigung im Sinne von §15 StGB möglich und die endete damit, dass ein Tatvorsatz nicht auszumachen war.
Die PStA legt Berufung ein, ohne das Urteil anscheinend auch nur oberflächlich gelesen zu haben. Am Eindampfen des kompletten Vorgangs auf 4 Wort und wilden Spekulationen ändert sich nichts. Dazu sei auch an folgende Aussage zur „Unabhängigkeit“ der deutschen StA erinnert:
Die Politik will eine politisch-juristische Verfolgung von Kritikern, also bekommt sie sie.