Wenn man Titel besser verleugnet

Ein Professorentitel ist manchmal recht nützlich. Bei dem Herrn Professor (oder Doktor) verkneift sich immer noch so mancher seine Arroganz, nicht weil der Titel überzeugt, sondern weil man davon ausgehen kann, dass man jemanden vor sich hat, der verbal und handlungsorientiert zurück schlagen kann.

Schon während meiner aktiven Zeit als Hochschullehrer habe ich mir mehrfach die Anrede „Herr Professor“ von meinen Studis verbeten, da ich keine Lust hatte, mit anderen Inhabern dieses Titels, die eher zum Fremdschämen waren, verwechselt zu werden. Sehr zum Gaudi der Studis und zum Ärger des Hochschulpräsidenten, obwohl der sich wohl kaum bewusst war, dass er zumindest fachlich ebenfalls in diese Kategorie fiel.

Ein in meinen Augen besonders widerliches Exemplar dieser Fremdschämriege ist ein Bonner Rechtsprofessor, der im Sinne der Rettung des Woken vor dem endgültigen Untergang für ein partielles AfD-Verbot wirbt – natürlich dort, wo die AfD inzwischen die 30% überschreitet:

https://rtde.site/inland/180776-praeventiver-verfassungsschutz-jura-professor-plaediert/

Wieso er die AfD für verfassungswidrig hält, ist mehr als nebulös. Verfassungswidrig wäre es, wenn die Partei eine formale Abschaffung des Grundgesetzes und der Grundrechte anstrebt, so wie es die amtierende Ampel-Koalition samt CDU/CSU und Linke seit 2020 de Fakto betreibt. Tatsächlich prangert aber gerade die AfD immer wieder die Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit durch die woke Linksregierung immer wieder an und verfügt gerade in den Zielländern für ein Verbot inzwischen über den einzigen staatlich-demokratiegeprüften Regierungspolitiker. Also muss etwas anderes her, was ähnlich nebulös ist:

Menschenwürde ist auch ein Schutzversprechen. Menschenwürde verweist auf Zerbrechlichkeit, auf die Verwundbarkeit der Menschen. Sie ist nicht das Recht des Stärkeren, sondern der Schwächeren. Demokratische Egalität wird nicht erst konkret gefährdet, wenn Extremisten Machtmittel einsetzen; sie ist bereits gestört, wenn Teile der Bevölkerung am demokratischen Prozess nur noch unter einer Kulisse der Einschüchterung teilnehmen können und bei einer politischen Wende die ersten Opfer wären, mit denen man „aufräumt“. Auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren zu verzichten, kann daher auch bedeuten, diese Menschen im Stich zu lassen.

Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde sind weder mit altlinker Staatsskepsis noch mit liberalem Vernunftvertrauen allein zu schützen, sondern nur mit resilienten Institutionen. Diese müssen im Krisenfall bereit sein, robust zu handeln, um eine Unterwanderung oder feindliche Übernahme abzuwehren. Das ist traditionell eher konservatives Institutionenvertrauen at its best. Mit dem demokratischen Rechtsstaat gibt es etwas zu bewahren, auf das alle Menschen angewiesen sind, die ihr Miteinander auf der Grundlage gleicher Freiheit gestalten wollen.

https://taz.de/Verbot-der-AfD/!5949570/

Nun, gerade die Menschewürde ist von den Ampellianern massiv beseitigt worden und Art 1 GG müsste inzwischen wohl eher „Die Würde des Menschen ist unauffindbar“ lauten und die Argumente des so genannten Professors treffen besonders auf die heutigen Regierungen zu. Aber schauen wir einmal weiter:

Ausgangs- und Fluchtpunkt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, so hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner NPD-Entscheidung herauspräpariert, ist die Menschenwürde. Das Gericht stellt unmissverständlich klar, dass ein ethnischer Volksbegriff, Rassismus und Antisemitismus die Menschenwürde verletzen. Zur Menschenwürde gehört aber auch die elementare Rechtsgleichheit. „Menschenwürde ist egalitär“, so das Gericht. Das bedeutet zwar nicht, die – von der Verfassung explizit vorausgesetzte – Staatsangehörigkeit aufzugeben, die Unterschiede in der politischen Teilhabe (wie vor allem das Wahlrecht) rechtfertigt.

Würdewidrig sind aber kategorial ausgrenzende oder demütigende Diskriminierungen. Die Menschenwürde verletzen würde es, Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen eine Mitgliedschaft im deutschen Staatsvolk abzusprechen oder unzumutbare Zugangshürden zur deutschen Staatsangehörigkeit zu errichten. Auch „ethnopluralistische“ Positionen, die zwar als anders markierten Menschen nicht generell eine gleiche Würde abzusprechen meinen, sie aber diskriminierend auf vermeintliche Heimatterritorien verbannen oder kulturell segregieren wollen, verletzen die Menschenwürde.

Ich spare es mir mal, diesen ausgemachten Quatsch zu kommentieren, denn wiederum wird in den meisten Fällen ein Boomerang daraus und es lässt sich leicht nachweisen, dass auch das nicht auf die AfD zutrifft, die – völlig zu Recht – kritisiert, dass jedem, der nicht schnell genug in Deckung gehen kann, inzwischen der deutsche Pass hinterher geworfen wird. Schauen wir statt dessen mal in anderen Druckwerken nach:

Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung

(1) 1Bayern ist ein Volksstaat.

(1) 1Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. 2Er dient dem Gemeinwohl. (2) 1Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung. 2Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-6

Ja so was aber auch, Herr Pseudoprofessor. Da gibt es doch tatsächlich mindestens einen großen deutschen Freistaat, der nach Ihrer Definition eindeutig verfassungswidrig ist, betont er doch die Bedeutung des Bayerischen Volkes und seiner Kultur. Und er ist nicht der einzige: der andere Freistaat in der BRD, Sachsen, geht in seiner Verfassung nicht minder heftig zur Sache:

https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/zusammensetzung-und-rechtsgrundlagen/verfassung-9196.cshtml

Als einzige Entschuldigung für diese Entgleisungen lässt sich lediglich anbringen, dass seit 2020 ohnehin weder Parlamente noch Regierungen noch Justiz diesen Verfassungsblödsinn ernst nehmen.

Für ein partielles AfD-Verbot hat der Herr Pseudoprofessor auch ein Durchführungskonzept parat. Die verschiedenen Versuche, die NPD zu verbieten, sind ja stets daran gescheitert, dass sich letztendlich als Urheber einer verfassungsfeindlichen Parole stets ein eingeschleuster Mitarbeiter des so genannten Verfassungsschutzes heraus stellte. Der hat, wie aktuell wohl auch in der Causa Schönbohm, nicht nur Informationen gesammelt, sondern gleich produziert oder relotiert, wie es inzwischen heißt. „Die Infiltration müsse daher sehr viel vorsichtiger erfolgen als im Fall der NDP“ rät der Pseudoprofessor. Also nichts Neues, nur eben vorsichtiger, damit es nicht so schnell auffällt.

Ein Typ zum Fremdschämen. Wenn man nun noch berücksichtigt, dass solche Gestalten auch noch neue Juristengenerationen ausbilden, kann einem nur Angst und Bange werden, wie sich dieses Gebilde BRD weiter entwickelt. Möglicherweise verschwinden irgendwelche Symbole in Amtsstuben demnächst zu Gunsten großformatiger Portraits des großen Vorsitzenden Jossip Wissarionowitsch Dschugaschwili, genannt Stalin, und der AfD-Sympathie verdächtige Bürger werden hinterrücks erschossen und in Sandgruben verscharrt, um die Justiz zu entlasten. Da möchte man doch wirklich nicht mehr als „Herr Professor“ angesprochen werden, um nicht mir solchen Gestalten in einen Topf geworfen zu werden.