„gesichert rechtsextrem“ (3)

Kommen wir zum Abschluss der Analyse. Ist die AfD gesichert rechtsextremistisch (also nicht nur rechts, sondern eine Stufe vor rechtsterroristische und damit eindeutig verfassungsfeindlich) und liefert das Gutachten damit eine Grundlage für ein Parteiverbot?

Es gibt zwar kein offizielles Papier, das die Gutachter da zitieren, sondern es handelt sich ausschließlich um Redebeiträge oder – noch diffuser – Beiträge in sozialen Netzwerken einzelner, wenn auch teilweise prominenter Mitglieder. Genügt das? Immerhin wird im Gutachten sogar festgestellt, dass die Partei nicht gerade homogen ist. Aber andererseits hat unsere KI zwar wenig, aber immerhin etwas gefunden, das sie für justiziabel hält.

Fangen wir mit dem einfachsten Punkt an, der Kontaktschuld zu anderen „Rechtsextremisten“. Das beschränkt sich auf eine Kontaktschuld, die nicht näher ausgeführt wird, weder in Hinsicht auf den Rechtsextremismus der Kontakte („… wird der rechtsextremen Szene zugeordnet“) angeht noch in welchen Punkten man übereinstimmt. Wenn man sich zur Relevanz solcher Auslassungen Gedanken macht, sollte man Zweierlei bedenken:

  • Rote und Grüne haben traditionell sehr enge Beziehungen zur Antifa („braucht die SPD die Antifa?“ im Vorwärts, Antwort JA – und die Grünen waren regelmäßig auf den inzwischen verbotenen, aber immer noch aktiven Seiten von linksunten.indymedia.org zu finden). Und alle unterhalten beste Beziehungen zur Ukraine, zur EU-Kommission und zu einer ganzen Reihe anderer krimineller Netzwerke. Quid pro quo.
  • Kontakt bedeutet nicht totale Übereinstimmung. Selbst die CDU stimmt ja in nicht wenigen Punkten mit der AfD überein. Muss sie dann nicht auch verboten werden, sollte es die AfD treffen?

Fazit: irgendwie musste man die 1.140 Seiten vollbekommen, damit keiner auf die Idee kommt, das Zeug zu lesen. Für die Bewertung „rechtsextrem“ oder gar für ein Verbot ist das Material in dieser Form absoluter Schrott – und hätte man tatsächlich etwas gefunden, hätte man dem wohl auch eine andere Form gegeben.

Kommen wir zum Eingemachten, der tatsächlichen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz:

Punkt 1: Will die AfD die Demokratie als solche abschaffen? Ganz offiziell und als Partei im Ganzen will sie mehr direkte Volksbeteiligung nach dem Schweizer Modell, also Demokratie pur. Das stellt das Gutachten sogar fest, führt das aber aus Gründen, die nur ein Mitarbeiter des Bundesverfassungsdrecks nachvollziehen kann, als „demokratiefeindlich“ an. Auch wenn das Papier damit wieder um ein paar Seiten aufgebläht wurde: das kann man als Begründung für den folgenden Quark schon mal streichen.

Punkt 2: Will die AfD die liberalen Elemente der Demokratie abschaffen? Mit „liberale Elemente“ der Demokratie ist das System der Check&Balances gemeint: Rechtsstaat, Pressefreiheit, usw. Das Gutachten führt hier mehrfach an: „die AfD kritisiert das Justizssystem (das …) und delegitimiert die Institutionen“. Also eindeutig verfassungsfeindlich (?)

Nehmen wir das Gutachten wörtlich: die AfD kritisiert den Zustand bestimmter Institutionen. Abschaffen will sie nichts, wohl aber reformieren. Sie übt völlig legale Kritik am System, und das ist nach dem Bundesvefassungsdreck ein eindeutiger Beweis für die Absicht der Abschaffung zum Beispiel des Rechtsstaats? Man kann sicher berechtigte Kritik an der Justiz durch den einfachen Hinweis üben, dass es in Italien beispielsweise beispielsweise einer Handgranate bedarf, um einen Staatsanwalt zu stoppen, der einen bestimmte Fall verfolgt – in Deutschland genügt dazu ein Telefonanruf. Selbst der EUGH hat festgestellt, dass hier einiges im Argen liegt. Folglich dürfte auch der EUGH verfassungsfeindlich sein und sollte verboten werden.

Wir kommen noch zu mehr aus dieser Kategorie.

Punkt 3: Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde aufgrund von Rassismus. Im Grunde bleibt nur noch diese Kategorie, das Bestrebungen, den Kern der Demokratie aufzuheben, beim besten Willen nicht zu erkennen sind. Hier stoßen soziologische Fakten und links-grüne Ideologie frontal aufeinander. Der Standpunkt der AfD zum Begriff des Volkes:

Tatsächlich ist der gemeinsame Wille das Maßgebliche, das aus einer Bevölkerung ein Volk macht. Dieser Wille aber braucht Voraussetzungen. Die kulturelle Homogenität – nicht eine totale, sondern eine grundsätzliche – schafft die langfristige Basis für die Ausbildung einer Identifikation mit dem Staat und
eines gemeinsamen politischen Willens.

Etwas verschwurbelt, aber es braucht eine gemeinsame Sprache, eine Historie, mit der man sich indentifizieren kann und Grund für eine Art Nationalstolz gibt (z.B. J.S.Bach, Beethoven, Goehte, …), eine gemeinsame Lebensart, ein allseits akzeptiertes Rechtssystem, um etwas zu schaffen, für das man sich einsetzt und – heute wieder aktuell – man auch mit der Waffe verteidigt. Laut Gutachten ist dies ein ethno-kulturelles Volksverständnis, also rassistisch und damit verfassungswidrig, da nach ethno-kulturellem Verständnis nur reinblütige Deutsche zum Volk gehören.

Nun würde jeder Soziologe blind unterschreiben, dass ein solches kulturelles Volkverständnis tatsächlich Voraussetzung für einen freiheitlichen funktionierden Staat bildet. Es fehlt bei den Soziologen „ethno“, also rassistisch. Und das Bild hat die AfD! Treffer! Versenkt! Beweis erbracht!

Ist nur leider eine Fälschung. Das Wort „ethno“ tauscht nirgendwo auf, wenn AfD-Leute vom Volk sprechen. Sie referieren den sauberen soziologischen Begriff und es ist ihnen bewusst, dass Völker dynamisch sind und sich ihre Zusammensetzung ändert. Achille Demagbo ist gebürtiger Beniner und trat bereits 2013 in die Partei ein. Er war Gründungsmitglied und Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Kiel sowie Mitglied im Landesvorstand von Schleswig-Holstein. Sowohl auf kommunaler Ebene als auch in regionalen Parteigliederungen gibt es Personen mit Migrationshintergrund aus afrikanischen, asiatischen oder südamerikanischen Ländern. Das verschweigt das Gutachten. Es gibt auch eine Vereinigung von Juden in der AfD, den eingetragenen Verein „Juden in der AfD“ (JAfD). Was aber nicht daran hindert, die AfD als eingefleischte Antisemiten zu bezeichnen. Und dass Frau Weidel in einer lesbischen Beziehung mit einer Frau zusammenlebt und sogar ein Kind mit ihr großzieht, wird ihr im Gutachten eigenartiger Weise negativ und verfassungsfeindlich ausgelegt.

Dazu gehört auch der Begriff „Pass-Deutsche“, der eindeutig rassistisch ist – was für die Begriffe der Gegenseite – Bio-Deutsche oder Kartoffel, mit der normale Deutsche bezeichnet werden, die keine links-grüne Ideologien vertreten – natürlich nicht zutrifft. Schauen wir Pass-Deutsche an: für eine Einbürgerung gilt:

1. Aufenthaltsdauer & StatusMindestaufenthalt: Ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland von mindestens 5 Jahren.   Verkürzung: Bei besonderen Integrationsleistungen (z. B. C1-Deutschkenntnisse, herausragende Leistungen im Beruf oder Ehrenamt) ist eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich. Ebenso gilt eine verkürzte Frist von 3 Jahren bei Ehepartnern deutscher Staatsbürger.   Aufenthaltsrecht: Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. Niederlassungserlaubnis, EU-Freizügigkeit) oder eine dafür vorgesehene befristete Aufenthaltserlaubnis (ausgenommen reine Studien- oder Visumszwecke).   

2. Identität & DokumenteGeklärte Identität: Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit durch einen gültigen Nationalpass, Personalausweis oder andere anerkannte Identitätsdokumente.

3. Sprach- & Staatsbürgerkunde Deutschkenntnisse: Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (mündlich und schriftlich). Staatsbürgerliche Kenntnisse: Erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest (oder Test „Leben in Deutschland“) bzw. ein deutscher Schul- oder Hochschulabschluss.

4. Wirtschaftliche VerhältnisseLebensunterhalt: Der Lebensunterhalt für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige muss grundsätzlich aus eigenen Mitteln bestritten werden (kein Bezug von Grundsicherung/Bürgergeld). Ausnahmen: Gelten unter anderem für Vollzeiterwerbstätige (mind. 20 Monate Erwerbstätigkeit in den letzten 24 Monaten), Ehepartner mit minderjährigem Kind oder Gastarbeiter der ehemaligen BRD/DDR.

5. Rechts- und VerfassungstreueStraffreiheit: Keine Verurteilung wegen einer erheblichen Straftat (geringfügige Bagatelldelikte sind ausgenommen). Bekenntnis zum Grundgesetz: Schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Gleichberechtigung & Lebensverhältnisse: Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, Verbot von Viel- oder Mehrehen und Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Hinweis zur Doppelstaatsbürgerschaft: Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufzugeben, ist entfallen. Mehrstaatigkeit wird prinzipiell akzeptiert.

Ich persönlich finde es schon skandalös, mehrfache Staatsbürgerschaften zuzulassen, und bei ca. 7% ist das inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Ansonsten weiß jeder, dass davon fast nichts mehr gilt. Politisch gewollt bekommt jeder einen Pass hinterher geworfen, der nicht schnell genug auf den Baum klettern wird. Aus rechtsstaatlichen Organen sind Gesinnungsbürokraten geworden, was nicht jedem Recht ist: in vielen Ausländerbehörden soll der Krankenstand weit mehr als das Doppelte des ohnehin schon nicht kleinen in öffentlichen Einrichtungen betragen. Und genau diese – sie können kaum deutsch und sich ohne NGO-Hilfe nicht im täglichen amtlichen Dschungel zurecht finden, von Gleichberechtigung der Frau und Abstand von Mehrehen ganz zu schweigen – meint Frau Weidel mit Pass-Deutsche. Keine Diskriminierung, sondern Fakt.

Dem gegenüber steht eine links-grüne Ideologie, dass so etwas nicht nowendig ist und noch nicht einmal existiert (einzelen Politikerinnen, vorzugsweise mit türkischen Hintergrund, können noch nicht einmal eine deutsche Kultur entdecken). Nach dieser Ansicht darf jeder tun und lassen, was er will und braucht sich um die Ansichten der anderen nicht zu kümmern. Konkret: wenn ein Ausländer sich einen Deut um deutsche Befindlichkeiten stört und im Gegenzu ein Höcke kritisiert, dass er sich so weit in die deutschen Kultur einpassen soll, dass er nicht stört, ist das nach Ansicht der Gutachter (und nicht nur der) Diskriminierung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde und damit verfassungswidrig und zu verbieten.

Gegenrede von Höcke: wenn die Mehrheitsgesellschaft widerspruchslos hinnehmen soll, dass ihre Werte missachtet werden, ist das Diskriminierung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Mehrheitsgesellschaft. Quid pro quo! Wo er Recht hat, hat er Recht. Entweder gleiches Recht für alle, oder … Und er geht noch einen Schritt weiter: der Widerspruch – jeder schädigt die Würde des anderen – ist grundsätzlich nicht lösbar, wenn Mehrheitsverhältnisse unbeachtet bleiben, und der Begriff „Menschenwürde“ hat folglich in dieser Diskussion nichts verloren. Philosophisch einwandfrei.

Fazit: Diskriminierung und Menschenwürde als Gründe sind im Gutachten künstlich an den Haaren herbei gezogen und unzutreffen, d.h. an der Begründung ist so ziemlich alles ideologische Willkür.

Und echte Straftaten? Z.B. „Alles für Deutschland“? War schließlich auf den SA-Dolch graviert. Nur war die Palore bereits vorher im Umlauf und auch nachher haben sich viele Politiker daran bedient. Die Strafbarkeit wurde erst nach 2000 festgestellt, als es dringender wurde, Rechten was ans Zeug zu flicken. Die meisten Leute dürften diese nahezu unbekannte Parole nicht mit der NS-Zeit in Verbindung gebracht haben. Geurteilt wird von Gerichten nach dem Prinzip:

  • CDU/SPD/… : „Wir tun alles für Deutschland“ als Wahlslogan: völlig in Ordnung, weil es die richtigen Leute gesagt haben und harmlos, weil Fließtext.
  • AfD: „… . Alles für Deutschland!“ in einer Rede: strafbarm, weil es die falschen Leute gesagt haben, Begründung: kein Fließtext.

Es darf sich jeder selbst überlegen, ob das Gesinnungsjustiz ist oder nicht.

„Es gab keine Gaskammern“ (= Leugnung des Holocaust)? Freunde, wenn man über 90-Jährige wegen verbaler Vergehen in den Knaststeckt, warum ist der Sprecher oder Schreiber dann noch auf freiem Fuß? Da kann wohl nicht viel dran gewesen sein. Das Zitat stammt angeblich aus WhatsApp.

Wo sehr viele Zitate her stammen. Wie Ernst muss man das nehmen?

  • Soziale Netzwerke sind hochvolatil und die den Originalpost kann man wohl kaum finden, was schon mal den Kontext, in dem etwas geäußert wird, außen vor lässt. Und ohne Kontext ist fast nichts bewertbar. Arschloch? Kann eine Beleidigung sein, eine Feststellung, der jeder zustimmt, eine Art Bewunderung für besondere Hintertücke, ein Begriff aus einer Vorlesung über Proktologie oder eine Einführung in die sexuellen Praktiken von mindestes 23 von inzwischen 84 Geschlechtern. So what?
  • Soziale Netzwerke haben ohnehin ihre eigenen Regeln. Die Post sind begrenzt und müssen somit fast schon zwangsweise heftiger ausfallen, man begegnet sich in Blasen, die Emotionen weiter hochkochen lassen usw.

Man kann sicher Rückschlüsse auf die Asichten der Leute treffen, aber das als Hauptgrund zu sehen, bestimmte Leute aus dem Verkehr zu ziehen? Da muss meiner Ansicht nach schon etwas Handfesteres her. Aber heute genügt es in diesem Land ja schon, irgendetwas zu behaupten, und ohne sich die Mühe einer Überprüfung zu machen sind dann Konten gekündigt, Verträge aufgelöst, Abschlüsse von Ausbildungen nicht mehr möglich, Haustiere und Autos nicht zu erhalten. Inzwischen 50% der Bevölkerung sind nach Ansicht der Gutachter rechtsextrem und man muss sie verbieten sprich ihr die demokratischen Rechte zu nehmen.

Aber was sag ich? Ich wohn‘ zufällig nur noch hier, weil ich bei der Geburt nicht sorgfältig genug aufgepasst habe, wo meine Eltern wohnten. Heimat? War mal. Heute wirken Ortseingangsschilder in der Regel wie „DU_BIST_HIER_NICHT_WILLKOMMEN“ auf mich, und wenn man den Ort verlässt, steht dort „DU_BIST_HIER_NICHT_WILLKOMMEN. YOU_ARE_NOT_WELCOME 3 km“. Und solche „Gutachten“ bestärken mich eher.