Den Paragraphen 188 StGB, der die Gültigkeit des Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) aufgehoben hat, ohne dass das Bundesinallerschlechtesterverfassungsgericht daran etwas auszusetzen hätte, kennt mutmaßlich jeder, hat er doch auch den Bademantelumsatz der Textilindstrie um 350% gesteigert. Allerdings scheint man sich doch noch an Art. 3 GG zu erinnern, wenn auch auf merkwürdige Art.
Werfen wie zunächst einen Blick auf die Vergabepraxis von Stellen im Öffentlichen Dienst. Rein formal müssen die Stellen neutral ausgeschrieben werden, damit sich jeder bewerben kann (was bei Formulierungen wie „Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt“ die Teilnahme von Männern schon mal ausschließt, weil Frauen genauso gut auf einem Bürostuhl sitzen können wie Männer und damit immer die gleiche Eignung aufweisen).
Manchmal wird das problematisch, wenn man eine bestimmte Person auf einer Stelle sehen möchte. Dann greift man zu dem Trick, die Stellenbeschreibung so zu fassen, dass im Prinzip nur diese Person geeignet ist und folglich auch berufen wird. Ein Beispiel, das vom Stelleninhaber selbst zugegeben wurde, ist die Professur von Karl Lauterbach an der Universität Köln. Politische Kungelei macht’s möglich.
Eine Posse der besonderen Art spielt sich im Brandenburger Städtchen Luckenwalde ab. Dort meldete sich ein Lokalpolitiker mit folgendem Beitrag auf Instagram zu Wort (Screeshot):

Im Klartext ging es um eine Stellenausschreibung, die nach seiner Ansicht millimetergenauf auf eine frühere Amtsleiterin zugeschnitten was (für die, falls das zutrifft, wohl keine geeignete Anschlussverwendung gefunden wurde). Das rief die Potsdamer Stasianwaltschaft auf den Plan: diese, so bestätigte sie Apollo News, ermittelt gegen Wittich, denn er habe „falsche Tatsachen über den Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens behauptet„. Grammatikalisch war es eine legitime Vermutung, schließlich steht der Satz im Konjunktiv, und aus anderen Verfahren wissen wir, dass solche Einflussnahmen mehr oder weniger alltäglich sind. Nichtsdestotrotz, für die Potsdamer Juristen ist das eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Verleumdung“ nach § 188 StGB, für die es eine Mindeststrafe von sechs Monaten geben soll. Sie ermitteln also nun gegen einen Politiker, der einen anderen Politiker beleidigt haben soll
Auffällig ist an diesem Fall, dass laut Apollo News jene Amtsleiterin, die das Ziel der maßgeschneiderten Ausschreibung gewesen sein soll, Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft Potsdam sie nicht auf den zivilen Klageweg verwiesen hat. Der Tatbestand selbst ist im Kern nicht nur in Kommunen typisches Material für eine politische Anfrage. Bekommen demnächst Abgeordnete im Bundestag, die eine kritische Anfrage an die Bundesregierung stellen, statt einer Stellungnahme aus den Ministerien Vernehmungsvorladungen der Staatsanwaltschaften?
Um beim Thema zu bleiben: ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Meisterschaft, die meisten Strafanzeigen gestellt zu haben, spielt sich zwischen Bundeskanzler irgendwas-zwischen-Februar-und-April und der Doppel-Doppelnamigen FDP-Polikerin Flak-Rheinmetall ab, was beiden schon mehrere Spitznamen eingebracht hat (u.a. Pinocchio). In der Gegenrichtung, d.h. gegen wen es die meisten Strafanzeigen gibt, gibt es allerdings nur einen Champignon: Jens Spahn. Zugegeben, der ist eigentlich nur ein kleines Licht. Zwar summieren sich die Vorwürfe auf eine namhafte Milliardensumme, aber (Spitzname) Flinten-Uschi macht das, wofür Spahn viele viele Telefonate führen musste, mit einer einzigen SMS.
Eine detaillierte Übersicht der Vorwürfe, Vorfälle und der damit verbundenen Summen (Zusammenstellung durch KI):
1. Das „Open-House-Verfahren“ (Massenankauf zu Höchstpreisen)
Um den akuten Maskenmangel im Frühjahr 2020 zu bekämpfen, garantierte das Ministerium unter Spahn jedem Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von FFP2-Masken zu einem festen Stückpreis von 4,50 Euro. Dieser Preis lag weit über dem späteren Marktwert.
- Die Summen: Insgesamt wurden vom Bund 5,7 bis 5,8 Milliarden Masken für rund 5,9 Milliarden Euro eingekauft.
- Das Problem: Es wurden viel zu viele Masken geliefert. Mehr als die Hälfte (über 4 Milliarden Masken) wurde überhaupt nicht genutzt, eingelagert und später zu einem großen Teil vernichtet.
2. Folgekosten und die „Klagewelle“ vor Gerichten
Als das Ministerium das Ausmaß der Überbeschaffung bemerkte, wurde versucht, Verträge zu stornieren, Zahlungen zu verweigern oder Lieferungen wegen angeblicher Qualitätsmängel abzuweisen. Zahlreiche Lieferanten zogen daraufhin vor Gericht – und bekamen aufgrund formaler Fehler des Ministeriums (wie dem Versäumen von Nachfristen) im Wesentlichen recht.
- 2,3 Milliarden Euro: Dies ist der reine Streitwert der rund 100 noch laufenden oder verhandelten Klagen von Lieferanten gegen den Bund.
- Bis zu 3,5 Milliarden Euro: Auf diese Summe könnte der Schaden für den Steuerzahler laut Schätzungen inklusive Zinsen, Rechts- und Verfahrenskosten durch verlorene Prozesse ansteigen.
- 517 Millionen Euro: Diese Summe beziffert der Bundesrechnungshof allein für die entstandenen Folgekosten zur „Verwaltung der Überbeschaffung“ (Lagerung, Logistik etc.) bis Ende 2024.
3. Der Verdacht der Vetternwirtschaft und Bevorzugung
Es steht der Vorwurf im Raum, dass das Ministerium Beschaffungsbehörden des Bundes umgangen und Aufträge freihändig an Unternehmen aus dem Umfeld der Unionsparteien vergeben hat.
- Der Fall Emix (Schweizer Händler): Die Firma verkaufte Masken zu extrem überhöhten Preisen von bis zu 7 Euro pro Stück an das Ministerium. Andrea Tandler (Tochter des CSU-Politikers Gerold Tandler) vermittelte Deals und erhielt dafür Provisionen in Millionenhöhe (sie wurde später wegen Steuerhinterziehung dieser Gelder verurteilt).
- Das Logistikunternehmen Fiege: Die Auslieferung der Masken wurde an die Firma Fiege vergeben, deren Chef im Landesvorstand des CDU-Wirtschaftsrats in NRW sitzt. Das Unternehmen erhielt unter anderem eine Abgeltungszahlung von 18 Millionen Euro vom Ministerium.
- Das Leipzig-Spendendinner: Im Oktober 2020 nahm Spahn an einem privaten Abendessen bei einem PR-Unternehmer in Leipzig teil. Zehn anwesende Unternehmer spendeten im Nachgang jeweils 9.900 Euro (insgesamt knapp 100.000 Euro) an Spahns CDU-Kreisverband – exakt unter der damaligen Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro. Gleichzeitig profitierte ein Unternehmen aus dem Umfeld des Gastgebers von staatlich geförderten Maskenprojekten. Spahn wurde zudem dafür kritisiert, am selben Tag öffentlich vor privaten Feiern gewarnt zu haben und kurz darauf positiv auf Corona getestet worden zu sein.
Zusammenfassung des Schadens: Während der finanzielle Schaden bei anderen politischen Affären (wie der gescheiterten Pkw-Maut mit 243 Millionen Euro) deutlich geringer war, belaufen sich die durch das Masken-Chaos drohenden Gesamtschäden für den Bund auf 2,3 bis zu 3,5 Milliarden Euro. Oppositionsparteien fordern wegen der Dimensionen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Die Folgen: keine. Trotz verheerender Analysen haben die Staatsanwälte keinerlei Ermittlungen in den angestrengten 170 Verfahren angestellt und Spahn ist in einer guten Position, auf den Kanzlersessel zu kommen, sollte es immer noch Leute geben, die die CDU wählen.
Nun kommt wieder einmal einer der ungeklärten Punkte vor Gericht: Eine Firma, die nach eigenen Angaben im März 2020 eine Vereinbarung mit dem damaligen Gesundheitsminister und heutigem CDU-Fraktionschef Jens Spahn über die Lieferung von Masken geschlossen hatte, klagt nun vor dem Landgericht Bonn auf insgesamt 500 Millionen Euro. Das ist eine ganze Menge Geld, und nur 287 Millionen davon gehen auf den mündlichen Vertrag zurück, den die Firma mit dem Minister geschlossen zu haben meint. Der übrige Betrag sind Zinsen.
Es ist abzusehen: Pure Fashion wird das Verfahren gewinnen, diese 500 Millionen gehen selbstverständlich zulasten des Bundeshaushalts – und das ist fast das Doppelte des Betrags, den die BAföG‑Erhöhung, gegen die sich Spahn jüngst ausgesprochen hatte, weil kein Geld da sei, jährlich kosten würde.
Nebenbei: die Masken waren den Arbeitsmedizinern und Biologen schon vorher als völlig unwirksam gegen Vireninfektionen bekannt, selbst bei vorschriftsgemäßer Verwendung. Von vorschriftsgemäßger Verwendung dürfe aber in 0,0000 % alle Fälle die Rede gewesen sein. Dafür waren aber die medizinischen negativen Folgen selbst bei nicht vorschriftsgemäßer Verwendung durchaus den Mediziner bekannt.