Nachtrag zum letzten Beitrag

in dem die zunehmende Präsenz der Bundeswehr in Schulen thematisiert wurde. So etwas ist zwar nicht einmalig – in den USA, Großbritannien, Russland, China, Israel, Indien und beiden Koreas ist das Standard – aber Deutschland nimmt insofern eine Sonderrolle ein, als das Militär hier gesellschaftlich eher ein sehr schlechtes Ansehen hat und die neue Initiative nicht aus der Gesellschaft kommt, sondern von Black Rock-Vertretern wie Friedrich Merz, der nebenbei den deutschen Kanzler mimt, von oben durchgesetzt wird.

Das gesellschaftliche Umfeld ist eher genau anders herum gepolt. Genau genommen liegt das Gewaltmonopol in Deutschland weitgehend bei kriminellen Clans und Migrantenbanden und nur in von solchen Gruppierungen noch freien Gebieten bei der Polizei. Die Polizei ermittelt in manchen Fällen gar nicht mehr, weil viele ohnehin entweder von den Staatsanwaltschaften abgewunken wird (waum dann noch weitere Überstunden machen, um einen Bericht zu schreiben) oder gar vor Gericht in Freisprüchen im Falle von Vergewaltigungen endet. Sehr viel ernster werden gewaltfreie Taten, füher als freie Meinungsäußerung gehandelt, geahndet, denn die Täter schlagen ja nicht zurück. In Hamburg beispielsweise durfte ein mutmaßlicher Vergewaltiger das Gericht mit einem Freispruch verlassen, während eine Frau, die sich darüber auf X echauffierte, mit einem Strafbefehl in namhafter Höhe belangt wurde.

Auch im Umfeld der Jugend grassiert eher die Gewaltfreiheit, zumindest was den Teil der Bevölkerung angeht, der hier von beruflicher Tätigkeit lebt. Bereits im Kindergarten werden Kinder samt ihren Eltern zur Rechenschaft gezogen, wenn sich die Kinder gegen Übergriffe „auffälliger Kinder“ wehren, während man spätestens an Schulen gar nicht mehr gegen Gruppen, meist eben nicht Hiesige, vorgeht, die andere unter Druck setzen, abzocken, schlagen. Nicht der Täter muss die Schule verlassen, sondern das Opfer.

Kurz, hier wird nicht nur einem Gewaltfrei-Kult gefröhnt, sondern geradezu einem Weichei-Kult, in dem man sich nicht zu wehren hat, wenn man angegriffen wird. Und genau den so Erzogenen kommt man nun mit Krieg und Waffen an der Schule. Ob und wie lange er oder Achmet mit dem Feuerwehrauto spielen darf, soll der 4-jährige Malte-Thorben im Kindergarten bitte ausdiskutieren und nicht etwa einfach das Feuerwehrauto packen, aber dem böhsen Russen muss man unbedingt was auf die Fresse geben. Muss man sich da wundern, wenn der eine oder andere Schüler von der Bundeswehr und ihren Vorträgen „not amused“ ist?

In dem gestrigen Beitrag wurde von einem Schüler berichtet, der sich mit einem Meme dagegen gewehrt hat, also vollkommen systemkonform und nicht etwa, in dem der den Bundeswehroffizier gegen das Knie getreten hat. Voraussetzung Nr. 1 für Strafverfolgung: eine verbale Äußerung. Das Meme kann man sich anschauen, der Beratungsoffizier hat daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet, weil er sich als SS-Offizier verleumdet fühlte. Beim besten Willen: man muss schon eine lebhafte Fantasie haben, da was SS-artiges zu entdecken. Die Bundeswehr selbst hält sich bedeckt: „das waren wir nicht, das war der Werbeoffizier“ – Schön, aber ihr sehr auch keine Notwendigkeit, einen durchdrehenden Werbeoffizier zur Raison zu bringen, und das wäre das Mindeste. Also seid ihr voll damit einverstanden und es ist in eurem Sinne.

Jetzt muss in so einem Fall erst einmal ermittelt werden, d.h. außer dem bedeidigten Werbeoffizier muss es einen Staatsanwalt geben, der sich ebenfalls durch das Meme beleidigt fühlt. Laut §15 StGB muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass hier eine absichtliche und vorsätzliche Tat vorliegt. Die Prüfung ergibt: ja, der Täter hat absichtlich und vorsätzlich Worte und Zeichen für sein Missfallen verwendet und keine Gewalt, also ist er straffällig geworden (siehe „lachende Staatsanwälte“ auf Google). Bevor die Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl beantragt, kommt das übliche Ermittlungsverfahren wie Vernehmung durch die Bullerei u.a. Das zieht man durch, obwohl das am Ergebnis – Strafbefehl – nichts ändert, weil es Vorschrift ist.

Der Strafbefehl geht dann zum Amtsgericht, wo ein Richter gesetzlich verpflichtet ist, die Sache zu prüfen. Das wäre also die dritte (oder, wenn man die Polizei hinzu nimmt, die vierte) Instanz, in der der Unfug gestoppt werden könnte. In der Praxis passiert so etwas nicht. Ein Richter zeichnet das ab, ohne auch nur reinzuschauen, worum es geht. Legt der Beschuldigte nun Einspruch ein, was hier wohl geschehen sein muss, kommt es zur Verhandlung.

Und hier werden, wenn die dürftigen Informationen richtig sind, auch noch die Eltern als Zeugen geladen, was nur geht, wenn auch diese zweite Gerichtsinstanz mitspielt.

Halten wir also fest: die Bundeswehrführung ist mit dieser Vorgehensweise gegen Kritik einverstanden, die Staatsanwälte leben davon, das StGB links liegen zu lassen, das Gericht zeichnet ab und spielt mit, und die weitere Gerichtsinstanz spielt ebenfalls mit, weil auch sie einverstanden ist.

Was würde passieren, wenn der Jugendlichen die Klappe hält, die Uniform anzuzieht, das G36 packt und den nächsten Oberoffizier niedeschießt? Das wäre Protest unter Gewalt, und besteht in Deutschland ja eine größere Chance, davon zu kommen, als wenn man Worte verwendet.

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