Und wieder eine Hausdurchsuchung

Die Aufregung um die bislang beispiellose Übergriffigkeit der Stasianwaltschaft München gegenüber einem jetzt 14-Jährigen ist noch nicht abgeklungen, da legt eine andere Stasianwaltschaft nach.

Zur Erinnerung: die Hausdurchsuchung in München fand aufgrund der Verwendung eines nicht verbotenen Hashtags statt, als der Täter noch 13 Jahre alt und damit strafunmündig war. Messerstecher in dem Alter lassen die Stasianwaltschaften gewohnheitsmäßig selbst dann laufen, wenn die Täter einen langen schwarzen Vollbart haben (deutsche Stasianwälte meinen offenbar, dass Jungen aus südlichen Ländern die Pubertät bereits im Alter von 8 Jahren hinter sich haben). Der Stasianwalt in diesem Fall ist vermutlich ein Grüner: ob er bis drei zählen kann, steht nicht mit Sicherheit fest, bis 13 aber keinesfalls. Um die Rechtsverhöhung und Rechtsbeugung voll zu machen, wurde auch nicht das Jugendamt eingeschaltet, das laut Gesetz in solchen Fällen wie einer Hausdurchsuchung oder Vernehmung zum Schutz der Interessen Minderjähriger hinzu gezogen werden muss. Obendrein haben es sich die Polizei-Banditen anscheinend nicht nehmen lassen, auch das Handy des Bruders, der gar nicht involviert war, mitgehen zu lassen.

Dem Ganzen setzt nun die Stasianwaltschaft Neu-Ruppin noch eins drauf. In den Morgenstunden des 13.12. wurde das Jugendzimmer des 15-jährigen Harald H. in N. durchwühlt, weil er im dringenden Tatverdacht der Verleumdung und Beleidigung des Wirtschaftsministers und der Außenministerin steht, außerdem wird ihm mutmaßliche Volksverhetzung vorgeworfen. Konfisziert wurden sein Handy, Computer, Poesiealbum, ein Wahlplakat mit Alice Weidel sowie eine Mappe mit 79 Aktfotos seiner 18-jährigen Schwester. Wie schon im Münchner Fall war der Schüler auf X, TikTok, WhatsApp und telegram unterwegs, zusätzlich hatte er Konten bei Ratschbumm und besaß Karten für eine Aufführung von „3 Nüsse für Aschenbrödel„. Auffällig wurde er, als er im Supermarkt „wir hätten gerne eine Put*in für Weihnachten“ bestellte. Der Staatsschmutz ging der Sache nach, und nach Wochen der Suche musste die Stasianwaltschaft feststellen:

Herr H. fiel insbesondere durch die vollständige Abwesenheit jeglicher Äußerungen zu dem Thema auf, insbesonder aber durch das Fehlen von Begeisterungsäußerungen zu den außergewöhnlichen Taten der Minister*innen*außen. Dies stellt eine außerordentlich subtile Beleidigung und Verleumdung der politischen Personen dar und hinderte sie nachweislich daran, sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Da mussten wir tätig werden. Hinzu kommt das volksverhetzende Schweigen in Verbindung mit guten schulischen Leistungen.

Die Stasianwaltschaft ermittelt nun weiter gegen Beteiligte Frauen, die im Poesiealbum nur mit ihren Decknamen „Angebetete“, „Meine Blume“ und „Schätzchen“ genannt werden. H. verweigert bisland die Aufdeckung der waren Identitäten. Da H. außerdem nach Abschluss des Verfahrens kaum für die Kosten wird aufkommen können, ordnete die Stasianwaltschaft die Versteigerung der Aktfotomappe der Schwester im Migranten-Männerwohnheim zu Gunsten der Staatskasse an.