Briefe an den ÖRR

Man kann mal wieder die ÖRR ein wenig ärgern. Wobei sich auch eine Anfrage an die Rundfunkräte ganz gut macht. Am Besten mit einem ordentlichen Briefkopf und eingescannter Unterschrift als PDF-Brief per Email an die Anstalt senden. Emailadressen finden sich stets im Impressum (oft nicht im Kontakt). Update am 24.4.23

 
 Betreff Nebentätigkeiten von ÖRR-Journalisten
  
 Sehr geehrter [Name des Intendante],
  
 wie verschiedene Medien berichten, steht eine Reihe von beim ÖRR beschäftigten Journalisten auch bei Ministerien auf der Lohnliste. Dabei dürfte mit einer größeren Dunkelziffer zu rechnen sein, da ja bei weitem nicht alle Institutionen um Auskunft gefragt wurden bzw. auskunftspflichtig sind. Ich gehe davon aus, dass solche „Nebentätigkeiten“ genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig sind. Ich bitte Sie daher zeitnah im folgende Angaben:
 
a) Wie wiele Mitarbeiter führen solche Nebentätigkeiten für Regierungsstellen, Parteien oder parteinahe Organisationen aus? 

b) Sind die Nebentätigkeiten genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Für anzeigepflichtige Nebentätigkeiten: welche Beschränkungen existieren bezüglich des Auftraggeberkreises? 

c)Welches Konfliktpotential sehen Sie, wenn Journalisten Geld von Personen oder Institutionen nehmen, über die sie per Auftrag neutral-kritisch berichten sollen? Wie grenzen Sie dieses Konfliktpotential ein? 
  
 Mit freundlichen Grüßen 

 
 Betreff Nebentätigkeiten von ÖRR-Journalisten
  
 Sehr geehrte Rundfunkräte,
  
 wie verschiedene Medien berichten, steht eine Reihe von beim ÖRR beschäftigten Journalisten auch bei Ministerien auf der Lohnliste. Dabei dürfte mit einer größeren Dunkelziffer zu rechnen sein, da ja bei weitem nicht alle Institutionen um Auskunft gefragt wurden bzw. auskunftspflichtig sind. Ich gehe davon aus, dass solche „Nebentätigkeiten“ genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig sind.  

 Ich bitte Sie daher um eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:

a) Wie bewerten Sie das Konfliktpotential, wenn Journalisten Geld von Personen oder Institutionen nehmen, über die sie per Auftrag neutral-kritisch berichten sollen? 

b)Sind diese Praktiken mit Ihnen abgesprochen oder missbilligen Sie das? 
  
 Mit Grüßen 

Relativ schnell kam eine Antwort:

Sehr geehrter Herr ...,
  
 ich antworte Ihnen im Auftrag des NDR Intendanten, der mir Ihren Brief zuständigkeitshalber weitergeleitet hat.
  
 Grundsätzlich gilt auch für Journalisten das  Grundrecht der Berufsfreiheit, das in Deutschland durch Artikel 12  Grundgesetz geschützt ist und ihnen erlaubt, Nebentätigkeiten auszuüben.  Bei Festangestellten bedarf die Ausübung einer Nebentätigkeit  der vorherigen Zustimmung des NDR. Nähere Regelungen, auch zu  nebenberuflichen politischen Betätigungen, finden sich in der  „Dienstanweisung für Tätigkeiten außerhalb des NDR“, die der NDR auf  seinen  Transparenzseiten im Internet veröffentlicht hat.
  
 In dieser Dienstanweisung ist das  Genehmigungsverfahren beschrieben. Zusammengefasst muss der/die  Vorgesetzte dem Antrag auf Nebentätigkeit gemeinsam mit der zuständigen  Personalabteilung bzw. dem Justitiar zustimmen. Die Zustimmung wird  erteilt, wenn es keine Interessenkonflikte mit dem NDR gibt. Ein  Versagungsgrund ist, wenn das Vertrauen in die unabhängige und objektive  Berichterstattung des NDR wegen einer Interessenkollision oder des  konkreten Anscheins einer solchen verletzt sein könnte.  Darüber hinaus müssen auch weitere gesetzliche Vorgaben eingehalten  werden, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz.
  
 Die Dienstanweisung gilt nicht für freie Mitarbeiter.  Bei freien Journalisten gehören verschiedene Auftragsgeber  selbstverständlich zu ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Es handelt sich  dabei nicht um Nebentätigkeiten sondern grundsätzlich  um unterschiedliche Auftraggeber. Ebenso wie festangestellte  Mitarbeitende sind auch freie Mitarbeitende dem  NDR Verhaltenskodex verpflichtet. Darin  heißt es  unter anderem „Wir lehnen Nebentätigkeiten, Geschenke, Einladungen und  Rabatte ab, die unsere Unabhängigkeit in Frage stellen könnten.“ Freie  Mitarbeitenden werden für jede Tätigkeit einzeln  und stets neu beauftragt. Im Falle eines Interessenkonflikts oder dem  Anschein eines solchen würde eine Beauftragung nicht erfolgen.  
  
 Durch die beschriebenen Regelungen ist die  Unabhängigkeit der Berichterstattung grundsätzlich gewahrt. Anträge auf  Nebentätigkeit werden im Einzelfall entschieden. Sie werden nicht zentral erfasst und  gezählt. Frei Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, dem NDR ihre weiteren Auftraggeber zu nennen.
  
 Mit freundlichem Gruß
 

Ob man nun damit zufrieden ist, dass mutmaßlich festangestellte Redaktierende für tausende von € Gespräche mit Politikern führen und dabei noch neutral sein sollen, muss jeder selbst entscheiden.