Man kann mal wieder die ÖRR ein wenig ärgern. Wobei sich auch eine Anfrage an die Rundfunkräte ganz gut macht. Am Besten mit einem ordentlichen Briefkopf und eingescannter Unterschrift als PDF-Brief per Email an die Anstalt senden. Emailadressen finden sich stets im Impressum (oft nicht im Kontakt). Update am 24.4.23
Betreff Nebentätigkeiten von ÖRR-Journalisten Sehr geehrter [Name des Intendante], wie verschiedene Medien berichten, steht eine Reihe von beim ÖRR beschäftigten Journalisten auch bei Ministerien auf der Lohnliste. Dabei dürfte mit einer größeren Dunkelziffer zu rechnen sein, da ja bei weitem nicht alle Institutionen um Auskunft gefragt wurden bzw. auskunftspflichtig sind. Ich gehe davon aus, dass solche „Nebentätigkeiten“ genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig sind. Ich bitte Sie daher zeitnah im folgende Angaben: a) Wie wiele Mitarbeiter führen solche Nebentätigkeiten für Regierungsstellen, Parteien oder parteinahe Organisationen aus? b) Sind die Nebentätigkeiten genehmigungs- oder anzeigepflichtig. Für anzeigepflichtige Nebentätigkeiten: welche Beschränkungen existieren bezüglich des Auftraggeberkreises? c)Welches Konfliktpotential sehen Sie, wenn Journalisten Geld von Personen oder Institutionen nehmen, über die sie per Auftrag neutral-kritisch berichten sollen? Wie grenzen Sie dieses Konfliktpotential ein? Mit freundlichen Grüßen
Betreff Nebentätigkeiten von ÖRR-Journalisten Sehr geehrte Rundfunkräte, wie verschiedene Medien berichten, steht eine Reihe von beim ÖRR beschäftigten Journalisten auch bei Ministerien auf der Lohnliste. Dabei dürfte mit einer größeren Dunkelziffer zu rechnen sein, da ja bei weitem nicht alle Institutionen um Auskunft gefragt wurden bzw. auskunftspflichtig sind. Ich gehe davon aus, dass solche „Nebentätigkeiten“ genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig sind. Ich bitte Sie daher um eine Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen: a) Wie bewerten Sie das Konfliktpotential, wenn Journalisten Geld von Personen oder Institutionen nehmen, über die sie per Auftrag neutral-kritisch berichten sollen? b)Sind diese Praktiken mit Ihnen abgesprochen oder missbilligen Sie das? Mit Grüßen
Relativ schnell kam eine Antwort:
Sehr geehrter Herr ..., ich antworte Ihnen im Auftrag des NDR Intendanten, der mir Ihren Brief zuständigkeitshalber weitergeleitet hat. Grundsätzlich gilt auch für Journalisten das Grundrecht der Berufsfreiheit, das in Deutschland durch Artikel 12 Grundgesetz geschützt ist und ihnen erlaubt, Nebentätigkeiten auszuüben. Bei Festangestellten bedarf die Ausübung einer Nebentätigkeit der vorherigen Zustimmung des NDR. Nähere Regelungen, auch zu nebenberuflichen politischen Betätigungen, finden sich in der „Dienstanweisung für Tätigkeiten außerhalb des NDR“, die der NDR auf seinen Transparenzseiten im Internet veröffentlicht hat. In dieser Dienstanweisung ist das Genehmigungsverfahren beschrieben. Zusammengefasst muss der/die Vorgesetzte dem Antrag auf Nebentätigkeit gemeinsam mit der zuständigen Personalabteilung bzw. dem Justitiar zustimmen. Die Zustimmung wird erteilt, wenn es keine Interessenkonflikte mit dem NDR gibt. Ein Versagungsgrund ist, wenn das Vertrauen in die unabhängige und objektive Berichterstattung des NDR wegen einer Interessenkollision oder des konkreten Anscheins einer solchen verletzt sein könnte. Darüber hinaus müssen auch weitere gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz. Die Dienstanweisung gilt nicht für freie Mitarbeiter. Bei freien Journalisten gehören verschiedene Auftragsgeber selbstverständlich zu ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Es handelt sich dabei nicht um Nebentätigkeiten sondern grundsätzlich um unterschiedliche Auftraggeber. Ebenso wie festangestellte Mitarbeitende sind auch freie Mitarbeitende dem NDR Verhaltenskodex verpflichtet. Darin heißt es unter anderem „Wir lehnen Nebentätigkeiten, Geschenke, Einladungen und Rabatte ab, die unsere Unabhängigkeit in Frage stellen könnten.“ Freie Mitarbeitenden werden für jede Tätigkeit einzeln und stets neu beauftragt. Im Falle eines Interessenkonflikts oder dem Anschein eines solchen würde eine Beauftragung nicht erfolgen. Durch die beschriebenen Regelungen ist die Unabhängigkeit der Berichterstattung grundsätzlich gewahrt. Anträge auf Nebentätigkeit werden im Einzelfall entschieden. Sie werden nicht zentral erfasst und gezählt. Frei Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, dem NDR ihre weiteren Auftraggeber zu nennen. Mit freundlichem Gruß
Ob man nun damit zufrieden ist, dass mutmaßlich festangestellte Redaktierende für tausende von € Gespräche mit Politikern führen und dabei noch neutral sein sollen, muss jeder selbst entscheiden.