Wenn man sich fragt, wie das mit Recht und Gesetz eigentlich funktionieren soll, so lauten die Regeln vereinfacht so:
- Es gibt Grundrechte, die jedem zustehen und die im Wesentlichen dort enden, wo andere durch sie eingeschränkt werden (eine spiegelbildliche Situation). Sie werden in Gesetzen definiert und garantiert, die die höchste Priorität besitzen
- Die Grundrechte können durch andere Gesetze beschränkt werden. Wie weit solche Beschränkungen gehen dürfen, ist in den Gesetzen definiert, die die Grundrechte festlegen.
- Wird ein Recht beschränkt, muss daher dazu ein Gesetz existieren, das genau definiert, unter welchen Umständen eine Beschränkung zulässig ist. (Rechtsgrund). Es darf den Rahmen, der durch die höheren Gesetze definiert werden, nicht verlassen.
- Für die Anwendung des Gesetzes (2) müssen genau diese Umstände auch vorliegen. (Sachgrund).
Nehmen wir als Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es schließt u.a. aus, dass man Risiken auf sich nehmen muss, um andere zu schützen, so lange diejenigen, die (angeblich) beschützt werden sollen, nicht sämtliche möglichen Maßnahmen zu ihrem eigenen Schutz getroffen haben UND die Schutzmaßnahmen selbst schädlich für den Schützenden sind.
So besehen waren aus Sicht der höheren Gesetze nahezu alle Corona-Maßnahmen von vornherein rechtswidrig, denn die Begründung bestand ja darin, mit bekannt schädlichen Maßnahmen andere zu schützen, ohne dass die selbst was tun mussten. Was allerdings weder Politiker noch Juristen in irgendeiner Form interessierte, konnten sie doch ungehindert ihrem Machtrausch, andere zu drangsalieren, nachgeben.
Aber das ist nur die gesetzliche Seite. Fehlt noch der Sachgrund, um so etwas überhaupt durchsetzen zu dürfen. Inzwischen ist klar, dass die so genannten Corona-Leugner in allem Recht hatten und Sachgründe FÜR die Maßnahmen nie existiert hatten, Sachgründe GEGEN die Maßnahmen aber in großer Menge vorhanden waren. Spätestens jetzt, wo das klar ist, müssen sämtliche Rechtsverfahren, die zu Zeiten, als man mit viel Aberglauben noch an die Lügenmärchen von Klabauterbach & Co. glauben konnte, angeleiert wurden, eingestellt werden. Aber was liest man?
Obwohl inzwischen klar ist, dass die mRNA-Impfungen ein glatter Mordversuch sind (sowohl aus den vorliegenden Daten als auch aus den Betrugsprotokollen von Pfizer & Co. entnehmbar), besteht ausgerechnet bei der Bundeswehr weiterhin ein ABSOLUTER IMPFZWANG und es werden Armeeangehörige ZWANGSKRIMINALISIERT, sowohl durch die Truppe selbst als auch durch Zivilgerichte.
Und nicht nur das! Auch im Pflegedienst geht es munter weiter:
Während man die Leute während der Geltungsdauer der erzwungenen Körperverletzung auch ohne Impfung weiterarbeiten ließ, damit das System nicht zusammen bricht, holen nun Landräte und Gerichte die Keule heraus und bestrafen Pfleger, die weitergearbeitet haben. Sie hätten sie vorher rauswerfen können, haben also selbst gegen die verbrecherischen Gesetze verstoßen und rächen sich nun. Obwohl völlig klar ist, dass kein Sachgrund besteht und nie bestanden hat.
Wie gestört sind diese Leute eigentlich? Nun, sie sind ziemlich übel gestört. Sie lassen ihre Perversionen ungehindert raus, da sie in dieser Sache nichts zu befürchten haben, ziehen aber kleinlich ihren Schwanz ein, wenn es gegen Klimaspinner und ausländische Raper geht. Da könnten sie Probleme bekommen, wenn sie ihren Job so machen, wie er oben definiert ist. Aber immerhin sind sie konsequent: sie machen weder hier noch dort ihren Job.