ÖRR – Update

Wer keine Lust hat, GEZ zu zahlen, kann gegen einen Beitragsbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagen. Klagegrund: der ÖRR kommt seinen Pflichten aus dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) nicht nach und entledigt sich damit der Rechtsgrundlage bzw. lässt zumindest eine begründete Kürzung des Beitrags zu.

Das wäre Vertragsrecht nach dem BGB und das BVerfG hat den Vertragscharakter des RStV ausdrücklich bestätigt, da es das Nachkommen der Pflichten als Rechtsgrundlage für die Aufhebung der Vertragsfreiheit definiert. Nebenbei gar nicht mal so übel, wenn man mal überlegt, was diesem Land erspart bleiben würde, würde der ÖRR seinen Pflichten nachkommen.

Wenn man sich den RStV anschaut, werden die Pflichten des ÖRR in den §§ 3, 6, 26 und 33 festgelegt. Eine ganze Menge Holz, wenn man die Anzahl betrachtet. Die Zahlungspflicht hingegen ist lediglich in § 35 RStV enthalten, mit ein paar Spezifizierungen, die dann woanders stehen. Also klare Sache?

NEIN! Die Verwaltungsgerichte erklären sich nämlich ausschließlich für den § 35 im Gesamtvertrag zuständig. Für die §§ 3, 6, 26 und 33 sind sie (nach eigener Auffassung) nicht zuständig. Wer dann? Ein anderes Gericht?

Geht nicht! Würde bspw. das Amtsgericht zuständig sein, könnte das eine Beitragskürzung für rechtmäßig halten, während das VG einen vollstreckbaren Titel nach § 35 ausstellt. Rechtssicherheit NULL. Es gibt also derzeit kein Instanz, die den Vertrag insgesamt bewerten will.

Art 19 GG und Art 20 GG begründen die Rechtsstaatlichkeit dieser Bananenrepublik, d.h. man kann gegen ein Unrecht wie eine Vertragsverletzung den Rechtsweg beschreiten. Welchen in diesem Fall? Das VG hat durch seine Weigerung, einen Vertrag in toto zu bewerten, den Rechtsstaat in Sachen ÖRR kurzerhand abgeschafft. Bleibt allenfalls noch Klage von dem BVerfG auf Verfassungswidrigkeit der VG-Urteile. Aber wie die korrupte Bande das sehen wird, dürfte wohl kaum irgendwelchen Zweifeln unterliegen, oder ?


P.S. Wenn die Rechtsschutzerversicherung mitspielt, würde ich das Ganze trotzdem gerne vor das OVG in Lüneburg bringen. Dazu wäre dann aber ein Anwalt notwendig. Wenn hier einer mitliest und Interesse daran hat, darf der sich gerne bei mir melden.