Wenn man den Darstellungen in den Medien glaubt, waren zwischen 1933 und 1945 von den 79.485.702 Deutschen 79.485.498 im aktiven Widerstand und wurden die ganze Zeit über von 204 Nazis unterdrückt.
Auf den Gedanken, dass auch heute solche Verhältnisse gelten, muss man heute zwangsweise auch kommen. Beispielsweise bezüglich der Maskenpflicht in Pflegeheimen etc, durchgesetzt von den Menschenschindern in Ministerien und Parlamenten. Es sind ja nicht nur der Zwangsneurotiker Schinderkarl oder der FDP2-Maskenfetischist Schindermarko, die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP haben das brav durch den Bummelstag gewunken und die CDU, noch in Berlin dagegen stimmend, hat das im Bundessowjet (Bundesrat) abgesegnet. SPD, Grüne und FDP stehen wenigstens zu ihrer Menschenverachtung, aber feiger und hinterfotziger als CDU geht wohl nicht,
Nicht nur das! Menschenverachtend, grundrechtsverletzend, menschenschindend – so kommentieren die Pflegeverbände diese Vorschriften. Ja, und was macht ihr dagegen? NICHTS! Ihr macht mit, statt zu verweigern! Wer ist wohl ethisch verwerflicher? Der, der am Schreibtisch verfügt, dass so und so viele Leute vergast werden müssen, oder der, der im KL die Leute in den Raum sperrt und Zyklon B einwirft?
„In unserer Erklärung bekräftigen wir die Notwendigkeit einer schnelleren Reduzierung unseres Energieverbrauchs, die für die Stabilisierung der Energiepreise und die Verringerung unserer Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung ist, und die Energieminister haben sich letzte Woche auf einige wichtige Schritte in diese Richtung geeinigt.“
Mit solchen Wirtschaftsführern ist die Deindustrialisierung Europas beschlossene Sache. Manche gehen sogar tatkräftig voran:
Otto versenkt Deutschland!
Eine besonders perfide Gruppe von Menschenschindern outet sich hier:
Besonders perfide, weil diese Leute sich an Schutzbefohlenen vergreifen, die sich selbst nicht wehren können. Lehrer kann man die wohl nicht nennen, denn was sollten die Schülern schon beibringen können, wenn sie selbst die einfachsten wissenschaftlichen Aussagen nicht begreifen.
Dann sollte die Polizei vielleicht mal in den Lehrerverbänden anfangen. Da wird sie am schnellsten fündig.
Es kann von einem Richter nicht verlangt werden, dass er unter Umständen gleich mehrmals am Tag eine Körperverletzungshandlung an sich duldet, bei der zudem ein Risiko des Eintritts eines Körperschadens besteht, nur um die Durchführung einer Diensthandlung (Anhörung und persönliche Eindruckverschaffung in der üblichen Umgebung des Betroffenen im Sinne der §§ 278 Abs. 1, 319 Abs. 1 FamFG) zu ermöglichen. Das ist mit dem nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgten Recht auf körperliche Unversehrtheit schlichtweg unvereinbar und im Übrigen auch nicht verhältnismäßig.
https://www.ra-kotz.de/betreuung-durchfuehrbarkeit-einer-betroffenenanhoerung-bei-coronapandemie.htm
Bei der Körperverletzung handelt es sich um Corona-Schnelltests, die viele Menschen über längere Zeit täglich über sich ergehen lassen mussten.
Die gleichen Richter, die das gnadenlos und mit Bußgeldern durchgesetzt haben, urteilen, dass das Körperverletzung ist, die sie an sich selbst nicht dulden müssen.
Aber wie schon das Urteil ausdrückt: das gilt nur für Richter, also selbst definierte Übermenschen, nicht für das gewöhnliche Ungeziefer außerhalb der Gerichtssäle.
Ach ja:
Mal abgesehen davon, dass die uns beratenden Herrschaften vermutlich ohnehin immer ins Becken vom Freibad gepinkelt haben und dabei der eine oder andere dadurch aufgefallen sein dürfte, dass er das mangels einer zweiten Gehirnzelle auch vom 3m-Brett gemacht hat, dürfte es problematisch werden, bei reduziertem Duschen den Urin so ohne Weiteres ein paar Tage drin zu behalten.
Allerdings auch eine Geschäftsidee, die ich sofort aufgegriffen habe. Für nur 50 € biete ich für Herren diesen praktischen Dusch-Urin-Dosierhahn an:
Für Frauen gibt es dieses Modell mit verlängerten Drähten um Schenkel und Hüften, ebenfalls für 50 €:
Zusätzlich ist für Frauen für nur 287 € dieser praktische Schalldämpfer erhältlich (falls Sie mal doch vorzeitig müssen und das Knallen des Korkens nicht auffallen soll):