Schinder hat seine Wurzeln im Mittelhochdeutschen. Abgeleitet von schinden = Haut abziehen. Schinder oder Abdecker hatten die Aufgabe, verendetem Vieh die Haut abzuziehen, da diese noch wirtschaftlich verwertbar war. Schindereien existierten schon alleine wegen des Gestanks meist weit ab von Ortschaften und Schinder waren als Gäste nirgendwo gerne gesehen und der Beruf wurde hauptsächlich gewissermaßen vererbt.
Da Schinder von Berufs wegen nicht allzu zart beseitet waren, wurden sie von Henkern nicht selten für die Vollstreckung besonders qualvoller Urteile herangezogen, etwa wenn dem Delinquenten bei lebendigem Leibe die Haut abgezogen wurde. Aus den Schindern wurden Menschenschinder bzw. Folterknechte. Als Schinder bezeichnet man mithin auch Individuen, die andere Menschen qualvoll und absichtlich zu Tode foltern. Auch Massenmörder erhalten vielfach diesen Titel, beispielsweise der bekannte Raubmörder Schinderhannes, der im 18. Jahrhundert nachweislich mindestens 211 Straftaten begang. Schinderhannes war bezeichnenderweise zuvor Lehrling bei Schindern, daher der Name.
Für „weitab von Ortschaften“ gibt es inzwischen ein neues Synonym. Infolge der Bevölkerungsdichte ist „weitab von Ortschaften“ ein Problem, das man aber durch „abgeschottet vom Rest der Gesellschaft“ leicht aus der Welt schaffen kann. Sie braucht die Ort nur nicht mehr zu sehen. Von denen gibt es inzwischen mehrere:
- Gefängnisse. Da könnte man Foltern bis das Blut aus den Fenstern läuft. Aber keine Bange: außer in Guantanamo und anderen US-Foltereinrichtungen, die mutmaßlich auch auf deutschem Boden existieren, geht es den normalen Häftlingen gut bis blendend.
- Kliniken. Da kommt man nur mit Test und Impfung und Maske rein, also möglichst gar nicht. Aber insgesamt noch insoweit tolerabel als die Kliniken nicht übertreiben dürfen, da die meisten Patienten wieder heraus kommen.
- Alten- und Pflegeheime. DAS IST ES! Der optimale abgelegene Ort, der von Verwandten auch nur selten besucht wird, was man durch zusätzliche Maßnahmen auch noch seltener machen kann. Die Insassen sind meist ohnehin geistig schon eingeschränkt und kommen nur mit den Füßen voran wieder heraus. Da kann man einiges machen, die Beeinflussung des Grundes für das Herauskommen mit den Füßen voran eingeschlossen.
„Das ist es doch“ sagten sich zwei Menschenschinder, die zufällig noch Minister des Landes sind und daher über die Macht verfügen, einiges durchzusetzen. „Quälen wir doch wenigestens die zu Tode“. Und das geht so:
Selbst die BAuA und das RKI distanzieren sich, obwohl sie doch sonst willige Speichellecker der Minister sind und ihre Chefs so tief in deren Hintern stecken, dass noch nicht mal die Farbe der Schuhe erkennbar ist.
Das Gesetz wurde von den Ministern Lauterbach und Buschmann ausgeheckt, wobei sich Lauterbach obendrein damit brüstet, dass Buschmann im Gegenzug zur Maskenbefreiung im Flugverkehr auf anderen Gebieten noch härteren Bedingungen zugestimmt hat. Die Konsequenz:
Die Alten und Behinderten stellt das Gesetz vor die Wahl: Maske rund um die Uhr oder der Verzicht auf Sozialleben. Maske oder ein einsamer Tod im Bett. Über das Leben, das auf diese Weise verloren geht, schreibt Lauterbach auf seinem Twitter-Account nichts.
Eine bissige Bemerkung zu den Helfern und Helfershelfern kann ich mir nicht verkneifen (Schinderhannes hatte auch 94 nachweisliche Mitläufer): eigentlich kann es doch gar nicht so schlimm sein wie der TE-Artikel behauptet. Die Heime könnten sich einfach weigern, das so umzusetzen. Sehen tut’s ohnehin niemand (ok, vielleicht ein paar Blockwarte) und wenn schon: was wollen die Menschenschinder machen, wenn die Zahl der Verweigerer groß ist?