Heimlich, still und leise: Im Windschatten weltweiter Krisen hat die Bundesregierung langjährige medizinische Praktiken der Arzneimittelsicherheit abgeschafft. Für die fälschlicherweise als COVID-19-„Impfung“ bezeichnete mRNA-Injektion ist das der Freifahrtschein zur unkontrollierten Verbreitung. Diese Gesetzesänderungen erleichtern künftig die Umsetzung einer Zwangsimpfung mit den experimentellen Substanzen.
Zusammengestellt von:
@jetztgemeinsamstark (telegram)
Kein „Arzneimittel“ durfte bislang unkontrolliert in den Markt gebracht werden. Das hat sich geändert. Bei den experimentellen Substanzen, die Milliardenfach verabreicht werden, haben die Plandemie-Verantwortlichen in der BRD neue Fakten geschaffen. „Um die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu ermöglichen“, wurde eine neue Verordnung mit dem Namen „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung“ (MedBVSV) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Paragrafen außer Kraft gesetzt. § 3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Teil 1
§ 3 Abs. 1 der MedBVSV setzt nun also folgende Verordnungen und Gesetze außer Kraft, angefangen beim Arzneimittelgesetz:
§ 8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel). Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht werden und sind auch im Verkehr.
§ 10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)
Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden.
§ 11 AMG (Packungsbeilage)
Covid-19-Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage
§ 11a AMG (Fachinformation)
Covid-19-Impfstoffe benötigen auch keine Fachinformation
§ 21 AMG (Zulassungspflicht)
Covid-19-Impfstoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
§32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)
Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.
§43 AMG (Apothekenpflicht)
Covid-19-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
§47 AMG (Vertriebswege)
Covid-19-Impfstoffe
dürfen unter kompletter Umgehung der gängigen Vertriebswege wie
Großhandel, Apotheke, Arzt ,Patient in den regulären Verkehr gebracht
werden.
§72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert werden.
§72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne Einfuhrzertifikate nach Deutschland gebracht werden.
§72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)
Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.
§72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)
Die
einmalige Einfuhr von Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von
Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutschland
eingeführt werden.
§73a AMG (Ausfuhr)
Und auch die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.
§78 AMG (Preise)
Preise für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden. (Monopol- und Patentgefahr)
§84 AMG (Gefährdungshaftung)
Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der Covid-19-Impfstoffe nicht.
§94 AMG (Deckungsvorsorge)
Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht. (was ja bereits bekannt war)
Punkte der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) werden folgende umgangen:
§ 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)
Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden.
§ 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)
Auch hier: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.
Teil 2
§ 4 der MedBVSV hebelt folgende Gesetze und Verordnungen aus. Fangen wir an beim Arzneimittelgesetz (AMG):
§13 AMG (Herstellungserlaubnis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Herstellungserlaubnis produziert werden.
§15 AMG (Sachkenntnis)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne Sachkenntnis
hergestellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präparate herstellen
kann.
§19 AMG (Verantwortungsbereiche)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person
hergestellt werden. (deckt sich eigentlich fast mit § 15 AMG)
Sehen wir uns an, was die neue Regelung unter § 4 MedBVSV der Bundesregierung mit der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) macht. Folgendes wird außer Kraft gesetzt:
§3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.
§4 AMWHV (Personal)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne ausreichendes
sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden. (sehr
vertrauenerweckend)
§11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)
Covid-19-Impfstoffe
können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne regelmäßige
Selbstinspektionen und ohne eine Qualifizierung der Lieferanten für
Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. produziert werden.
§15 AMWHV (Kennzeichnung)
Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Kennzeichnung produziert werden.
§16 AMWHV (Freigabe)
Covid-19-Impfstoffe
können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine
qualitative Überprüfung und ohne Freigabe in den Verkehr gebracht
werden.
§17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)
Covid-19-Impfstoffe
können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne die Freigabe
in den Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.
§22 – 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)
Für Covid-19-Impfstoffe entfallen mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde alle genannten Vorschriften.
§ 5 der MedBVSV regelt das Transfusionsgesetz (TFG) Hier wurden folgende Bestimmungen über den Haufen geworfen:
§4 & §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)
Personen,
die mit einem Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, dürfen Blut spenden.
(Trotz der ungewissen Datenlage wo denn die mRNA der Präparate im
Körper verbleibt und was sie dort anrichtet)
§ 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)
Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.
Außerdem werden diejenigen, die mit einem sogenannten Covid-19-Impfstoff geimpft wurden in Einzelfällen dazu aufgefordert, eine Blutspende zu Forschungszwecken abzugeben.
Man kann also festhalten, dass durch die von der Bundesregierung verordnete MedBVSV viele Punkte langjähriger und gängiger medizinischer Standards in Bezug auf Arzneimittel abgeschafft wurden wenn es um Covid-19-Impfungen geht. Wozu diese Vorgehensweise dienen soll, sollte schnellstmöglich geklärt werden denn Vertrauen schaffen diese neuen Standards eher weniger als mehr.
Quellen:
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html
(2) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__4.html
(3) https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html#BJNR024480976BJNE002204310
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/index.html#BJNR175200998BJNE000703310
(5) https://www.gesetze-im-internet.de/amwhv/index.html#BJNR252310006BJNE002401116
*Todesspritzen (Europa):
Tagesreport schwerwiegender Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen (Datenstand 3.4.2022)
Daten-Aktualisierungen in dieser Version:
• Aktualisierung der EMA-Daten (Vgl. z. Datenstand 26.3.2022):
→ 1.660.732 Fälle (+20.151)
→ 23.826 Todesfälle (+138)
→ 493.350 schwerwiegende Nebenwirkungen (+5.038)
• Betroffene Kinder:
→ 30.733 Fälle (+629)
→ 142 Todesfälle (+1)
→ 11.196 schwerwiegende Nebenwirkungen (+227)
Weitere Informationen:
https://www.impfnebenwirkungen.net
Der jeweils aktuelle Report:
https://www.impfnebenwirkungen.net/report.pdf
Die Daten des Europäischen Wirtschaftsraums als OnePager:
https://www.impfnebenwirkungen.net/onepager.pdf
Tabellen:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/tabellen
Impfrisiko-Rechner:
https://www.impfnebenwirkungen.net/rechner/impfrisiko.html
Autoren: @AnalyseSterbedatenDeutschland / telegram