Der Bundesjustizminister Heiko Maas ist auf eine glorreiche Idee gekommen: Intensivtätern soll der Führerschein entzogen werden. Ich frage mich, wie dumm man eigentlich sein muss, um anzunehmen, dass Vergewaltiger, Einbrecher, Bankräuber, Drogendealer und Quartalsschläger nach dem Entzug des Führerscheins mit dem Bus oder der Straßenbahn zum Ort des Verbrechens zu fahren. Unterhalb der Kategorie „20 m Feldweg“ muss man wohl noch eine neue Einheit „Deutscher Politiker“ schaffen, um das zu quantifizieren. Arabische Minigangster fallen ohnehin regelmäßig durch die Abwesenheit von Fahrerlaubnissen auf, was sie aber nicht vom Herumrasen und Umnieten deutscher Rentner abhält. Und schwerere Kaliber dürften sich angesichts einer Polizei, die personell gar nicht in der Lage ist, hinreichend Kontrollen durchzuführen, darum weniger kümmern als ein Elefant um einen Grashüpfer. Mit dem Bus fahren ist schon eher eine Angelegenheit für die Polizei: in verschiedenen Städten ist es schon häufiger vorgekommen, dass der Fuhrpark nicht mehr ausreichte und die Kriminalbeamten mit dem ÖPNV unterwegs sind.
Wenn man schon zu deliktfremden Maßnahmen greifen will, dann doch bitte vernünftig:
- Auto, Handy und weitere Geräte einziehen. Und da die Jungs sich eben schnell was Neues besorgen: unerwartet und häufig kontrollieren und neue Geräte ebenfalls einziehen. Und da mit Sicherheit das Argument kommt „gehört mir nicht, ist geliehen“, auch diese Geräte einziehen und zunächst mal für 40-50 Tage einbehalten, bevor die Eigentümer gegen Nachweis die Sachen wieder bekommen.
- Beim Strafmaß nicht die Zeit, sondern den Umfang festlegen. Beispielsweise kann man einen Delinquenten zu 20 km Autobahnfegen oder 100 geputzen öffentlichen Klos oder sonst was verurteilen. Angerechnet werden nur die erledigten Sachen. Wer mitspielt, ist nach 2 Monaten wieder draußen, wer sich verweigert, sitzt auch schon mal mehrere Jahre ein, bis er sich bequemt, die Aufgaben zu erledigen.
- Alte Maßnahmen wie Schandblock oder Vergleichbares dürften ebenfalls ziemlich am Ego kratzen.
- Wer unbelehrbar ist, bekommt eben „Ich bin ein unbelehrbarer Kinderschänder“ auf die Stirn tätowiert. Soll er doch mit Kopftuch rumlaufen.
Natürlich ist das in D alles nicht möglich, da Täterschutz groß geschrieben wird, während für den Opferschutz die kleinste Schriftgröße genügt, sind sie doch selbst dran Schuld. Was gehen sie auch dort hin, wo man sie schädigen kann?