Tägliche Test: Sondersendung

Die neuen Verordnungen sehen tägliche Schnelltests für Mitarbeiter von Unternehmen vor, die nicht geimpft sind. Damit versuchen die Blockparteien, eine neues Epressungsszenarium für die Impfung aufzubauen. Doch der Schuss geht nach hinten los:

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht mindestens 2x / Woche kostenlose Tests vor. Der Text ist mit Einführung der täglichen Testvorschrift nicht geändert worden, d.h. mindestens schließt auch die 5 Tests / Woche ein.

Grundsätzlich sieht darüber hinaus das Arbeitsschutzgesetz vor, dass sämtliche Maßnahmen vom Arbeitgeber zu tragen sind, d.h. auch die Corona-Testkosten, da sie zum Gesundheitsschutz dienen sollen:

Der Betrieb ist damit gesetzlich verpflichtet, die Kosten für sämtliche Tests zu übrnehmen!

Arbeitgeber, die nicht für die Tests ihrer Mitarbeiter aufkommen wollen, handeln mithin gesetzwidrig. Da nur 1 „Bürgertest“ / Woche frei ist, würden in diesem Fall 80€ pro Woche oder 320 € pro Monat an Testkosten auf den Arbeitnehmer zukommen – eine eindeutige Erpressungsabsicht zur Impfung durch die Blockparteien. Dies muss der Arbeitnehmer aber nicht akzeptieren und kann aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitgeber in die Kostenpflicht nehmen.

Für die Arbeitgeber muss es aber auch nicht teuer werden. Schnelltests kosten ein paar Cent und in den neuen Vorschriften wird lediglich das 4-Augen-Prinzip vorgeschrieben, d.h. ein Test kann unter „Aufsicht“ im Betrieb gemacht werden. Das IfSG sieht in §28(b) vor:

Solche betriebsinternen Tests erfüllen alle gesetzlichen Auflagen. Sie sind allerdings in der Gültigkeit auf den Betrieb beschränkt, d.h. der Arbeitnehmer kann sie nicht im Kino oder Restaurant vorlegen.

Es ist also nicht notwendig, sich aus Angst vor den Kosten doch impfen zu lassen – im Gegenteil. Wenn man will, kann man dem AG auch eine Kostenbeteiligung anbieten und die Tests selbst besorgen; sie kosten wie gesagt nur ein paar Cent. Im Betrieb entstehen dann keinerlei Kosten. Wenn der Betrieb sich weigert, sollten sich Arbeitnehmer an den Betriebsrat und/oder – so weit organisiert – an die Gewerkschaft wenden. Selbst wenn die sich nicht kümmern wollen: bei Kosten von ca. 320 € / Monat bei halsstarrigen Betrieben kann man sich auch problemlos einen Anwalt leisten, der böse Briefe schreibt und sich kümmert (falls kein Rechtsschutz). Auf jeden Fall kein Grund, sich in die elende Nadel zu stürzen.

Anscheinend haben die Erpresser in den Regierungsstellen mal wieder die eigenen Gesetze nicht hinreichend studiert und sich selbst ein Bein gestellt.