Vielleicht doch zu schlau?

Wir haben hier das letzte Urteil des so genannten Bundesverfassungsgerichtes als Inkraftsetzen des Art. 20(4) GG referiert. Vielleicht hält sich dieser zumindest mir schon rein optisch äußerst unsympathische Harbarth aber doch für ein wenig zu überschlau.

Einmal positiv formuliert bindet das Urteil die Verordnungsgeber an ein Projektionsmodell eines Bundesinstituts, aus dem hervor geht, was passieren könnte,

  • wenn man nichts tut oder
  • bestimmte Maßnahmen durchführt.

Der Staat ist dann zwar nicht haftbar, wenn alles nicht eintritt, aber

  • die Regierung hat ein deutliches Problem, wenn sie ein entsprechendes Projektionsmodell nicht vorlegen kann und
  • das entbindet nicht den Entwickler des Modells von der persönlichen Haftung, wenn er falsche Daten verwendet, vorhandene wesentliche Daten nicht berücksichtigt oder das Modell nicht nach aktuellen Erkenntnissen korrigiert.

Man sollte daher mal nachfragen, über was die Regierungen eigentlich verfügen. Jeder, der sich das fragt und etwas in der Hinterhand haben will, sollte ihm mal ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, sollte sich durch einen Brief der folgenden Art an seine zuständige Landes- oder die Bundesregierung absichern.


aktuelle Corona-Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

das aktuelle Urteil des BVerfG zur so genannten Bundesnotbremse im Herbst 2020 erklärt diese zwar für verfassungskonform, bindet aber gleichwohl die Exekutive an das Vorliegen mathematischer nachvollziehbarer Projektionen durch das jeweilige zuständige Bundesinstitut (hier das RKI), aus dem die möglichen (!) Folgen mit und ohne Maßnahmen hervorgehen.

Ihre recht harten und in früheren Zeiten fast an Volksverhetzung gegenüber bestimmten Teilen der Bürger grenzenden Worte lassen erwarten, dass sie über belastbare Projektionsmodelle als Grundlage der Verordnungen verfügen. Ich darf Sie auffordern, mir eine detaillierte Dokumentation der Projektionsmodelle nebst den verwendeten Parametersätzen sowie die Projektionsergebnisse mit und ohne Maßnahmen bzw. Links im Internet auf entsprechende Dokumentationen zukommen zu lassen.

Sollten Sie nicht über diese Daten verfügen, veranlassen Sie bitte auf dem Dienstweg die zuständige Stelle zu Auskunft. Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 15.12.2021.

Mit freundlichen Grüßen


Für Briefvorlagen steht der telegram-Kanal https://t.me/DerFragekanal zur Verfügung. Außerdem sei auf den Artikel „Distributed Denial of Service“ verwiesen.