Bericht aus Berlin

wieder von Dipl.-Volksw. Hansjörg Müller MdB AfD

Sehr geehrte Interessenten am Geschehen im Deutschen Bundestag,

Anfang der Woche standen im Bundestag erneut Wahlen zu parlamentarischen Gremien an, derer es im Bundestag sehr viele mit hochtrabenden Bezeichnungen gibt. Z.B. Vertrauensgremium gem. Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (Bedeutung: Sondergremium zur Bewilligung geheimer Haushaltspläne im Geheimschutz), Gremium gem. Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (dieses Gremium wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet) oder Sondergremium gem. Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismus (wenn die Bundesregierung Staatsanleihen auf dem sog. Sekundärmarkt kauft, kann die Bundesregierung unter Zuhilfenahme dieses Gremiums ohne die Entscheidung des Bundestags handeln. Erst wenn dieses Sondergremium ein Veto einlegt, muss der Bundestag entscheiden).

Zu allen Gremien gibt es bestimmte Schlüssel für die Verteilung der Sitze für die Parteien. Die AfD als größte Oppositionsparte hat selbstverständlich in allen Gremien eine bestimmte Quote, die ihr zusteht. Allerdings werden die tatsächlichen Vertreter im Bundestag "gewählt" und die sog. Altparteien versperren der AfD seit Legislatur-Beginn den Zutritt zu diesen einflussreichen Gremien. Die Wahlen werden in regelmäßigen Abständen von der AfD auf die TO des Bundestages gesetzt, z.T. mit unterschiedlichen Kandidaten, deren Wahl vom Bundestag regelmäßig verhindert wird. Man sieht auch an diesem Beispiel, dass es sich um eine reine Fassaden-Demokratie handelt, es geht den Blockparteien um Verhinderung, Blockade, Ausschluss, Diskriminierung.

So steht der AfD, wie allen anderen Fraktionen auch, ein Bundestags-Vizepräsident gem. Geschäftsordnung zu. Dieses Amt ist sehr wichtig, da der Tagungspräsident sehr viele Möglichkeiten hat, eine Debatte zu lenken und Ordnungsrufe, Wortentziehung, Verhängung von Ordnungsgeld oder Ausschlüsse aussprechen kann. Jeder unserer Kandidaten seit Beginn der Legislatur wird von der "Einheitsfront" abgeschmettert, so in dieser Woche z.B. Prof. Weyel. Das ist auch der Grund, warum alle Fraktionen während der Debatten enorm gegen die AfD pöbeln können, ohne Folgen und ohne dass der AfD als ausgleichende Gerechtigkeit ebensolche "Instrumente" zur Verfügung stehen würden.

Es erinnert an den Einstieg der AfD vor knapp vier Jahren, als von den Blockparteien noch in der Wahlperiode 18 die Geschäftsordnung geändert wurde, sodass nicht das an Jahren älteste Mitglied im Bundestag die Eröffnungsrede halten konnte, was Wilhelm von Gottberg von der AfD gewesen wäre, sondern ab der aktuellen Wahlperiode 19 das dienstälteste Mitglied des Bundestags sprach, was Wolfgang Schäuble war.

Am Donnerstag kam es zur im Vorfeld lang und heiß diskutierten Gesetzes-Vorlage: Kinderrechte ins Grundgesetz mit DrS.-Nr. 19/28138. Wir sind der festen Überzeugung, dass die derzeit bestehende Gesetzgebung und die Verankerung der Grundrechte aller Menschen im Grundgesetz vollkommen ausreichend ist. Insbesondere der folgende Satz aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wirkt auf uns irritierend: .. . Daraus hat das Gericht abgeleitet, dass das Wohl des Kindes den Richtpunkt für den Auftrag des Staates bildet, über die Pflege und Erziehung der Kinder durch die Eltern zu wachen.... Und damit entlarvt diese Forderung auf Änderung des Grundgesetzes vielleicht sogar die wahren Absichten, die auf leisen Sohlen am Ende des Prozesses stehen sollen, nämlich die Verstaatlichung der Erziehung. Dies ist eine uralte Forderung der Linken, die Hoheit über die Kinderbetten zu erlangen, so führte auch Fabian Jacobi, AfD in der Debatte aus. Nanu: das ist doch ein Entwurf von CDU/CSU/SPD und nicht der Linken. Der Entwurf wurde an den Ausschuss Recht und Verbraucherschutz verwiesen. Fortsetzung folgt.


Ja, der Knaller am heutigen Freitag im "Parlamentszirkus" war die eilige Einbringung des 4. Infektionsschutzgesetzes DrS.-Nr. 19/28444, auch genannt 4. Ermächtigungsgesetz, welches erst auf der eigens vorgezogenen Sitzung am Dienstag vom Kabinett abgesegnet wurde. Wir alle wissen schon ein paar Tage über den Inhalt Bescheid, darüber werde ich hier nicht berichten. Die Verankerung der "bundesweiten Notbremse" als Gesetz und damit weiteren Demontage des Föderalismus in Deutschland am Mittwoch, 21. April steht jetzt schon fest, auch wenn der Entwurf proforma an verschiedene Ausschüsse überwiesen wurde.
Wie schon im Newsletter KW 9 berichtet, hatte "der Bundestag" (mit Ausnahme der AfD) am 04.03. für das Fortbestehen der Epidemischen Lage nationaler Tragweite auf unbestimmte Zeit votiert. Die Beendigung oder Erledigung dieser Lage hängt einzig und allein von einem erneuten "Bundestags-Beschluss" ab. Dieser Beschluss ist also überhaupt nicht an Fakten oder widerlegte Bedrohungsszenarien gekoppelt, sondern rein von der Mehrheit im Bundestag abhängig, die diese Kanzlerin und ihr Kabinett unter Einschluss der Grünen und teilweise der FDP manifestieren konnte im Kampf gegen die AfD.  Sie wurde "demokratisch" zur Allmacht legitimiert. Kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor? Ob das Bundesverfassungsgericht hier irgendwann einen Riegel vorschiebt ist fraglich. Zumal der Zustand "der Pandemie", der auf Zahlentrickserei beruht, bislang nirgendwo in der Rechtsprechung angezweifelt wurde, sondern immer nur die Maßnahmen abgewogen wurden. 
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/groesster-staatsstreich-seit-kriegsende-rechtsanwaeltin-zu-neuem-%C2%A7-28b-des-infektionsschutzgesetzes-a3490653.html


Mit freundlichem Gruß