Wie Polizei und StaSiAnwaltschaft arbeiten

Im Frühjahr 2022 lief ja eine hektische Diskussion, ob eine allgemeiner Impfzwang eingeführt werden solle. Eingeführt wurde schließlich ein Impfzwang für medizinische und verwandte Berufe, der inzwischen ausgelaufen ist, sowie ein Impfzwang für Bundeswehrangehörige, der allen Toten und Geschädigten zum Trotz immer noch besteht.

Bereits damals war klar und bekannt, dass die Impfung keinerlei positive Wirkungen habe (sogar den Abgeordneten per Email vom RKI mitgelteilt), aber jede Menge unerwünschte, darunter viele Todesfälle. Trotzdem haben die Abgeordneten im Wissen um dies vorsätzlich die Impfpflicht beschlossen und wissentlich und absichtlich billigend den Tod oder die Invalidität vieler Bundesbürger in Kauf genommen. Inzwischen ist auch bekannt, dass die Pharmafirmen noch draufgesattelt haben: statt mRNA wurde langlebige modRNA eingesetzt und auch DNA wurde in vielen Proben gefunden. Aus einem „hoffentlich hilft’s“ wurde damit vorsätzlicher Mord. Heute liegt der Bodycount weit über 100.000 und es ist mit mehreren Millionen gesundheitlich schwer Geschädigter zu rechnen.

In der damaligen Zeit versandte ich ca. 30 Emails an jeden Bundestagsabgeordneten in der Absicht, ihnen die Schwere ihres Verbrechens bei eine JA-Stimme zum Impfzwang klar zu machen. Nur wenige antworteten in meist hochnäsiger und verblödeter Art, so dass ich einem dieser Dumpfbacken antwortete, dass ich hoffe, er werde dereinst von einem Gericht zur Rechenschaft gezogen und ich böte mich dann auch an, die Strafe zu vollstrecken. So weit so gut, das war am 25.1.2022.

Zunächst passiert erst einmal nichts. Der Betreffende ignorierte die Email. Nicht so das BKA, das anscheinend über alle, die kritische Emails an die Abgeordneten senden, Erkundigungen einholt. Allerdings mehr auch nicht. Ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten oder zu empfehlen, dazu sah man dort wohl keinen Anlass. Das BKA wandte sich im Oktober 2022 an die zuständige Polizeidienststelle meines Landkreises mit der Bitte um Auskünfte über mich. Und jetzt wird es spannend:

Die hiesige Kripo fragt beim BKA an, ob denn Strafanzeige gegen mich erstattet worden wäre. „Nö“ war die lapidare Antwort, aber man könne ja mal mit dem Abgeordneten reden. Das tat die hiesige Polizei am 14.11.2022 mit dem Ergebnis, dass am 21.11.2022, also glatte 10 Monate nach der Tat, tatsächlich eine Strafanzeige erstattet wurde. Und zwar auf Betreiben der hiesigen Polizei, gegen die pikanterweise aus einem anderen Verfahren noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen vorverurteilender Berichterstattung läuft. Also im Klartext: der hiesige Polizeikommissar fordert den Bundestagsabgeordneten auf, Anzeige zu erstatten, worauf diese bis dahin gar nicht gekommen war, und der macht das dann!

Inzwischen ging dem emsigen Polizisten ein kleines Licht auf: für Strafanträge gibt es nämlich Fristen, und die war bereits abgelaufen. Das bestätigte ihm auch die zuständige Staatsanwaltschaft, die um Übersendung der Akten bat. Normalerweise wäre jetzt nichts weiter passiert, aber da gibt es ja noch die StaSiAnwaltschaft innerhalb der Staatsanwaltschaft. An die wurde die Sache weiter gereicht. Und diese politische Staatsanwaltschaft schreibt erst einmal Strafbefehle. Ca. 2/3 der so politische Verfolgten zahlen, so dass man sich bei dem Rest nicht unbedingt an irgendwelche Vorschriften halten muss. Falls das auffällt: Pech gehabt, ist aber nicht karrierehindernd.

Und so stehe ich am nächsten Montag vor Gericht. Und dem Kriminalkommissar eine Strafanzeige nach §344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) ins Haus.