Die zeitgemäße Abwandlung eines Zitats von Dieter Nuhr (Gemeingefährliche Irre pflegt man zu Schutz der Allgemeinheit einzusperrren. Wenn Einsperren aufgrund der Zahl keine Option ist, nennt man es Religion und lässt sie gewähren) könnte so aussehen:
Die gemeingefährlichen Irren lassen einzelne aufrechte Bürger zu ihrem [dem der Irren] Schutz einsperren. Wenn Einsperren aufgrund der Zahl keine Option ist, landen ihre Helfer im Knast.
Anscheinend große Teil der Polizei üben sich in der Haltung von Offizieren der SS-Totenkopfverbände gegenüber Juden, Polen und anderen „Untermenschen“. Die meisten dürften wissen, dass das, was sie da machen, komplett rechtswidrig ist und sie derzeit nur den dicken Max raushängen lassen können, weil oben noch alle mitspielen. Noch! In Italien, Polen und selbst Österreich fängt es aber an zu bröckeln. Und die Zahl der aufrechten Bürger wächst in richtung „keine Option“.
Wenn man den selbst ernannten SS-Unterscharführern gegenüber tritt, sollte man sie höflich darauf ansprechen, dass sie Rechtsbruch begehen und dessen Konsequenzen für sie im Beamtenstatusgesetz geregelt ist:
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.
Was „volle persönliche Verantwortung“ heißt, kann man im Strafgesetzbuch nachlesen. Auch wenn Deutschland derzeit anscheinend kein Rechtsstaat mehr ist, die Wahrscheinlichkeit, dass sich doch genügend Richter daran erinnern, dass der eigentliche Sinn der Abt. I des Grundgesetzes, die Grundrechte, darin besteht, die Bürger vor den Übergriffen des Staates zu schützen. Setzt sich der Rechtsstaat wieder durch, müssen sich die „kleinen“ Beamten darüber im Klaren sein, dass sie die Bauernopfer der Großen sind. Ein paar hundert Polizisten kann man schon mal entbehren, wenn der Minister sich unauffällig mit dem ergaunerten Geld nach Südamerika absetzt.
Wenn ihr auf Zeit spielt und hofft, dass der Staatsstreich über die Bühne geht und ihr hier ungestraft die Prügeltruppe spielen könnt, dann haltet euch mal ein paar andere Beispiele vor Augen: eine friedliche Demo könnt ihr mit ein paar Mann drangsalieren, einen durchdrehenden Mob nicht. Der räumt euch weg, siehe USA. Der geht selbst auf Panzer los, siehe frühere Aufstände in den Ostblockstaaten, die nur die Rote Armee stoppen konnte, und die habt ihr nicht zur Verfügung. Wie lange es noch dauert, bis der Mob auch hier durchdreht, ist die Frage, aber der „totale Lockdown“ hat durchaus das Potential, dass das schnell passiert, denn handwerklich so unbedarft wie die södolfsche Lagerverwaltung anderswo vorgeht, dürfte sie auch hier vorgehen, und wer nichts mehr zu essen hat und in der kalten Wohnung sitzt, dreht schnell durch. 10, die anfangen – und 10.000 machen mit, die sonst nie auf die Idee gekommen wären. Das haltet ihr nicht auf.
Und noch was solltet ihr bedenken: ihr wart eine Polizei des Volkes, keine Volkspolizei. Ihr wohnt mit euren Familien mitten unter denen, die ihr jetzt verprügelt. Gerade bei Kränkungen haben Menschen ein langes Gedächtnis und wenn die Stimmung kippt – siehe das Schicksal von Kollaborateuren nach Kriegen.
Überlegt euch gut, ob und in welcher Form ihr die Rechtsbrüche weiter mitmacht. §36 BeamStG definiert eine Remonstrationpflicht und das mindeste, was ihr in der Tasche haben solltet, ist ein unterschriebener Befehl für das, was ihr tut. Versucht das mal. Keine der oberen Knallchargen wird irgendetwas unterschreiben. Die wissen, was sie sich damit einhandeln. Und ohne Unterschrift könnt ihr die Ausführung verweigern.
Sinngemäß dürfen sich auch alle Fuzzis in den Ordnungsämter und Gesundheitsämtern angesprochen fühlen. Auch ihr macht euch strafbar und auch ihr setzt euch Rachegefahren aus, wenn das hier nicht bald beendet wird, sondern bis zur Explosion gewartet wird.
Das ist eine Drohung, das ist eine Schlussfolgerung aus Jahrtausenden Menschheitsgeschichte. Nicht umsonst heißt es: „Wer Wind sät, wird Sturm ernten„. So steht es im Alten Testament geschrieben. Damit drohte Gott, jene zu bestrafen, die Götzen anbeteten.