Nichts genaues weiß man nicht

Vor ein paar Tagen habe ich eine Anfrage bezüglich evidenzmedizinischer Nachweise der Sinnhaftigkeit von Kontaktverboten an RKI, BMG und das „Niedersächsische Ministerium für alles außer Männer“ geschickt. Zunächst die Fragestellung:


Betreff Auskunft nach § 3 IfSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist unbestritten, dass größere Menschenansammlungen die Verbreitung von Infektionskrankheiten fördern. Hierzu ist mutmaßlich insbesondere die Art der Versammlung ein entscheidender Faktor: Feiern mit hoher Belastung der Körper und insbesondere der Atemwege durch Singen, Schreien usw. führen zu höheren Konzentrationen infektiöser Partikel in der Atemluft und damit zu erhöhter Infektionswahrscheinlichkeit.

Im Rahmen der aktuellen Maßnahmen werden aber auch Versammlungen im kleinen Kreis, auch dem Familienkreis, unterbunden. Hierdurch sind mindestens die Grundrechte nach Art. 1, 6, 8 und 9 Grundgesetz stark eingeschränkt.

Bei der Suche im Internet bin ich nicht auf Studien gestoßen, die die Sinnhaltigkeit dieser Maßnahmen stützen. Mit liegen lediglich Studien aus Japan und Korea vor, nach denen bei Versammlungen ohne Feiercharakter (Benutzung von stärker besetzten öffentlichen Verkehrsmitteln) auch bei längeren Kontakt kein signifikant höheres Infektionsrisiko resultiert.

Ich bitte Sie daher gemäß § 3 IfSG um evidenzmedizinische Nachweise der Reduktion von Infektionen durch derart strenge Kontaktverbote.

Mit freundlichen Grüßen,


Bereits einen Tag später kommt eine Antwort aus dem BMG:


Sehr geehrter Herr ... ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2020, in der Sie um evidenzmedizinische Nachweise der Reduktion von Infektionen durch Kontaktverbote bitten.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer sowie ihre Städte und Kommunen für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung sowie für die unmittelbare Bekämpfung von Infektionskrankheiten verantwortlich sind, da sie gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen. Dies gilt insbesondere für die Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der §§ 28 und 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), zu denen auch die Kontaktverbote gehören.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übt im Einzelfall keine Aufsicht über den Vollzug dieses Gesetzes aus und kann den zuständigen Behörden der Länder keine Weisungen im Einzelfall erteilen. Dementsprechend adressiert der von Ihnen zitierte § 3 IfSG insbesondere die nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Das BMG ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen jedoch auf Informationen, die Sie auf den Internetseiten des BMG, www.bundesgesundheitsministerium.de und www.zusammengegencorona.de, finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden.

Relevante Fragen hat zudem das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut zusammengestellt und umfassend beantwortet: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html.

Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html.

Die Beschränkung sozialer Kontakte soll Übertragungsketten und die Ausbreitung von SARS-Cov-2 in Deutschland verlangsamen. Eine interaktive Grafik zum Effekt der Gruppenverkleinerung finden Sie unter http://rocs.hu-berlin.de/contact-reduction-tutorial/#/. 


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Also im Klartext: Wir, allerhöchste und durchlauchtigste Führung des Staates, verfügen irgendwelche Regeln, an die sich alle zu halten haben, aber anscheinend nicht müssen. Ob die verbindlich werden und irgendeinen Sinn haben, haben die Ämter vor Ort zu verantworten, obwohl sie das gar nicht können.

Wer mal herzlich lachen möchte, schaue sich die Grafik an, auf die im letzten Link verwiesen wird. Bauernfängerei auf höchstem Niveau. Die Frage wurde jedenfall nicht beantwortet.

Ich weiß nicht, ob und wann ich von den anderen Antworten auf meine Frage bekomme und haue den Beitrag erst mal so raus. Wenn noch was kommt, gibt es ein Updaten und der Artikel wandert wieder nach oben in der Liste.