Selbst in Schuld !

Wenn jemandem was nicht passt, was in der Politik so passiert, wird immer schnell darauf verwiesen, dass man ja die Spacken beim nächsten Mal abwählen kann. Die Realität sieht so aus:

https://www.wahlergebnisse.nrw/kommunalwahlen/2020/aktuell/a000000kw2000.shtml

Das sind die Ergebnisse der Kommunalwahlen in NRW. Der Blödsinn fängt dort an, wo man auf die Wahlbeteiligung schaut: 50%. Die andere Hälfte der Wähler ist folglich zu Hause geblieben. Was typisch ist: vor längerer Zeit gab es einen Volksentscheid in Bayern zum Rauchverbot. Da ging nur 1/3 hin, die Raucher selbst blieben anscheinend zu Hause. Nicht ohne sich nachher natürlich lautstark darüber aufzuregen, nirgendwo mehr Rauchen zu dürfen.

Jetzt kann man natürlich unken „war ja nur eine Kommunalwahl. Die ist nicht so wichtig.“ Stimmt das? Wenn man schaut, welche Verstärkungsfaktoren der völlig unsinnigen CoronaVO gerade auf den unteren Ebenen zusätzlich eingebaut werden, sollte man sich das überlegen:


Tapfer im Nirgendwo fasst das Amtsblatt der Stadt Köln mit der Sondernummer 76 vom 9. Oktober 2020 zusammen. Folgende Verhaltensregeln gelten in Köln:

Nr. 1: In der Öffentlichkeit darf sich maximal eine Gruppe von 5 Personen treffen.

Nr. 2: In allen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen der Stadt Köln, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, ebenso in der Altstadt, auf den Kölner Ringen sowie auf dem linksrheinischen Rheinufer zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke und auf dem rechtsrheinischen Rheinboulevard.

Nr. 3: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls auf Märkten, in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Kulturveranstaltungen, bei Sportveranstaltungen, sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume getragen werden. Dies gilt auch am Sitzplatz und zwar unabhängig davon, in welchen Verhältnis die Personen zueinander stehen, selbst wenn die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind oder die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Nr. 4: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls in Zoos, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks sowie auf Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen getragen werden.

Nr. 5: Die Mund-Nase-Bedeckung ist ebenfalls bei religiösen Zusammenkünften zu tragen. Das gemeinsame Singen ist verboten. Das Vorsingen ist erlaubt.

Nr. 6: Von 22 Uhr ist 6 Uhr ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Ausgenommen hiervon ist der Konsum von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten, einschließlich Außengastronomie, während der jeweiligen Öffnungszeiten. 

An Wochenenden ist das Trinken von Alkohol an folgenden Orten 58 Stunden lang verboten und zwar von freitags, 20 Uhr bis montags, 6 Uhr: Kölner Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Nr. 7: In der Gastronomie ist stets die besondere Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherzustellen. Das heißt, die Gastronomin bzw. der Gastronom hat selbst oder durch Personal Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die Dauer der Anwesenheit und zusätzlich durch einen Sitzplan zu erfassen, welche anwesende Person
wo gesessen hat. Die Daten sind nach dem Besuch für vier Wochen aufzubewahren.

Nr. 8: Für die Erfassung der Daten verantwortliche Person hat die gemachten Angaben unverzüglich auf Vollständigkeit und insbesondere auf offensichtlich missbräuchliche Angaben zu kontrollieren.

Nr. 9: Für Kulturveranstaltungen, Messen und Märkte wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Drittel der Regelauslastung beschränkt. Für Sportveranstaltungen wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Fünftel der Regelauslastung. Bei allen Veranstaltungen dürfen es jedoch höchstens 1.000 Teilnehmende sein. Bei standesamtlichen Trauungen sind maximal 25 Gäste zugelassen.

Nr. 10: Bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist die besondere Rückverfolgbarkeit und im Freien die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 

Nr. 11: Für Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Teilnehmende an
sonstigen Versammlungen gilt, dass auch bei Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen einzuhalten ist, es sei denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen.

Nr. 12: Der Betrieb von Zoologischen Gärten und Botanischen Gärten ist nur
gestattet, wenn unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Nr. 13: Die Anzahl von gleichzeitig in einem Geschäftslokal anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. 

Nr. 14: Kontaktsport darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.

Nr. 15: Die Größe von Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche wird auf zehn Personen beschränkt.


Ich habe das mal komplett abgedruckt, damit man wirklich mal einen Eindruck von dem bekommt, in welchem Umfang zusätzlich verstärkt wird, sonstige gesetzliche Regelungen hin oder her. Wenn dann von verschiedenen Einrichtungen noch Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vorgelegt werden, darf man davon ausgehen, dass die nochmals draufsatteln. Besonders lustig vermutlich die Regelungen für die Gastronomie, in der die Gastwirte die Daten auf den Zetteln persönlich zu erfassen und dafür gerade zu stehen haben, dass die auch korrekt sind. Ausweise dürfen sie nicht verlangen und bis alles aufgeschrieben ist, ist das Bier für den Nebentisch bereits schal und die Gäste weg.

Selbst dran Schuld, kann man da nur sagen, denn die Kölner haben die offensichtlich geistesgestörte Oberbürgermeisterin, die diesen Blödsinn (und vorher so einigen anderen) verzapft hat, selbst gewählt. Und damit auch solche Maßnahmen, die den Tod der Geschäftswelt in Köln zur Folge haben.

Falls noch mal Wahlen stattfinden werden, werde ich übrigens auch nicht hingehen. Nützt je eh nix.