Ticker des regulierten Wahnsinns

So genannte Gesundheitsämter verschicken weiterhin Quarantänebescheide gegen Kinder, die wohl mehr oder weniger hauptsächlich für Historiker der Zukunft dokumentieren, dass der Verdacht, Ämter seien Sammelstätten gemeingefährlicher Irrer, möglicherweise nicht unbegründet ist.

So müssen Kinder, die zwar negativ getestet wurden, aber Kontaktperson eines positiv Getesteten waren, für 14 Tage in häusliche Quarantäne, wobei die Quarantänebedingungen so aussehen, dass die Kinder auch anschließend eigentlich noch 14 Tage zur Erholung in den Hochsicherheitstrakt nach Guantanamo verschickt werden können. „Völlige Isolationshaft“ ist wohl der passende Begriff dafür.

Das so etwas in der Praxis gar nicht funktioniert, dürfte wohl jedem einleuchten, denn wer will die Eltern von einem heulenden und leidenden Kind fernhalten? Um den Unfug komplett zu machen: Eltern und Geschwister dürfen weiter ihren normalen Tätigkeiten nachgehen.


Ähnlich bei Partnern diesmal positiv und in Quarantäne sitzender Getesteter. Fragen die beim Gesundheitsamt nach, ob sie nicht auch in Quarantäne müssten, werden sie zum Hausarzt geschickt, der eine Arbeitsunfähigeitsbescheinigung ausstellen soll. Macht der natürlich (hoffentlich) nicht, denn einen Gesunden krank zu schreiben ist strafbar.

Das Ende vom Lied: der eine steckt in Quarantäne, der andere geht weiterhin arbeiten.


Nun sollen auch falsche Angaben auf Listen in Restaurants mit Bußgeldern geahndet werden, Merkel und Söder sei Dank. 2-3 Bundesländer im Osten machen da schon mal nicht mit.

Die Wirte wiederum dürfen das gar nicht kontrollieren. Eigentlich müssen sie aus Datenschutzgründen eine verschlossene Box aufstellen, in die man den Zettel reinwirft. Schon die Kontrolle, ob jemand „Schneewittchen“ als Name angegeben hat, ist rechtlich zweifelhaft. Den Ausweis dürfen sie schon mal gar nicht kontrollieren; der Wirt, der darauf besteht, kann wegen Nötigung nach §240 StGB angezeigt werden.

Bleibt also nur das Ordnungsamt, das die Personalausweise notiert und anschließend die Zettel kontrolliert. Auch das dürfte allerdings auf mehrere Probleme stoßen.


Masken sind ein Dauerbrenner. Die Stadt München gibt dazu ausführliche Ratschläge (https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Infektionsschutz/Neuartiges_Coronavirus/Mund-Nasen-Bedeckung.html). Bemerkenswert: von medizinischen Masken wird abgeraten, es wird ganz offen gesagt, dass eine Maske vor nichts schützt und möglicherweise (!) andere schützt, sofern man infiziert ist. Interessant auch der Disclaimer:

Haftungsausschluss

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Landeshauptstadt München keine Haftung für die Wirksamkeit, die Herstellung oder die sachgerechte Verwendung der MNB übernimmt.

Jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber der Landeshauptstadt München wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – unabhängig, ob vom Verwender oder dem jeweiligen Gegenüber – ist ausgeschlossen.

Die Herstellung / Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt ausschließlich auf eigene  Gefahr.

Im Klartext: wir zwingen dich, Handlungen gegen deine Gesundheit vorzunehmen, auch mit sinnfreien Ratschlägen dazu, aber wenn du wirklich krank wirst, ist das dein Bier.


Nebenbei zum letzten Thema: ich habe inzwischen eine Reihe von Klagen von Eltern gehört, dass es ihren Kindern – zum ständigen Maskentragen durch behördliche Psychopathen gezwungen – gesundheitlich in der letzten Zeit deutlich schlechter geht als normal. Auch echte Erkrankungen sind anscheinend auf dem Vormarsch.


Eine rechtliche Anmerkung zur Maskenpflicht: es ist unstrittig nachgewiesen, dass die Art und Weise, wie die Masken zu verwenden sind und verwendet werden, zu gesundheitlichen Schäden führen. Der normale Maskenträger wird somit durch willkürliche Verordnung (Gesetze sind das ja nach wie vor nicht) zur Selbstverstümmelung und Schädigung seiner Gesundheit gezwungen.

Das IfSG gibt das zwar prinzipiell her, allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass man andere in Summe mehr schädigt. Den Nachweis können die Gesundheitsbehörden aber nur im Falle einer nachgewiesenen (!) Infektion erbringen. Deshalb sollte man es vielleicht ruhig mal drauf ankommen lassen. Das eine oder andere Verwaltungsgericht hat ja Bußgelder für das Nichttragen von Masken als unzulässig erklärt, möglicherweise mit diesem Sachhintergrund.