Bei den Nationalsozialisten kamen unliebsame Zeitgenossen in Schutzhaft oder in eine psychiatrische Anstalt. In letzterer verstarben dann auch viele an irgendwelchen Infektionen, da es sich um unwertes Leben handelte. Die Ärzte konnten und können dort erst mal machen, was sie wollen. Heute ist das wieder so:
In der Schweiz wurde in kritischer Arzt mit einem großen Polizeiaufgebot kurzerhand in eine psychiatrische Klinik eingeliefert:
Das Gleiche ist mit der Anwältin Beate Bahner geschehen.
Strafrechtlich kann man den Leuten wenig vorwerfen. Der Vorteil, sie in eine psychiatrische Anstalt zu stecken, liegt darin, dass man ihnen gar nichts vorwerfen muss. „Verwirrter Eindruck“ genügt und ziemlich sicher werden sie nach einiger Zeit in einem Zustand entlassen, in dem sie nie wieder einen klaren Gedanken fassen können. Irgendeine Wette dagegen?