Wer es noch nicht gemerkt hat: das Grundgesetz ist inzwischen komplett außer Kraft gesetzt. Selbst das Parlament ist suspendiert und hat dem auch noch selbst zugestimmt. Ob es in Zukunft noch irgendeine Rolle spielt, bezweifle ich.
Ob wir im Moment einen Führer haben, wage ich ebenfalls zu bezweifeln, aber jeder Regierungsheini führt sich auf wie ein Gauleiter und jede Verwaltungsnull mit etwas Macht kehrt den Blockwart heraus und drangsaliert die Bürger. Man kann sich das weiter gefallen lassen und am Ende vor einem Scherbenhaufen stehen, der nicht kleiner sein wird als der im Mai 1945. Man kann auch etwas dagegen tun, aber wenn keiner mitmacht, wird sich an dem Scherbenhaufen nichts ändern.
Im letzten Artikel habe ich Briefaktionen an die unteren Verwaltungsbehörden angeregt. Es tut überhaupt nicht weh, wenn man sich so aktiviert. Den angeschriebenen kostet es 5 Minuten, sich damit zu beschäftigen und darauf zu reagieren. Erhält er einen Brief, tut ihm das nicht weh, erhält er 100, ist sein Tag rum. Macht es jemand? Vermutlich nicht, weil es die meisten vorziehen, 2 h am Tag lauthals in ihrem Chatkäfig zu lamentieren statt 5 Minuten für einen Brief aufzuwenden.
Hier nun der 2.Teil, der für einen persönlich etwas gefährlicher ist. Derzeit laufen die ersten Prozesse gegen das Begegnungsverbot. Die kann man abwarten, aber wenn alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht durchlaufen werden müssen, ist es 2032, bis ein abschließendes Urteil vorliegt. Man kann aber auch einfach zivilen Ungehorsam an den Tag legen und dazu eine öffentliche Erklärung abgeben:
Das ist noch nicht weiter problematisch. Erklären kann man, was man will, auch dass man diesen oder jenen erschlagen würde, wenn man ihn trifft. Justiziabel wird es erst bei ganz anderen Formulierungen oder wenn man es macht. So auch hier: die Erklärung selbst ist unproblematisch, ein Problem wird erst draus, wenn die Polizei meint, sie könne wie die SA auftreten. Aber auch hier gilt: je mehr Leute das machen, desto eher geht das durch. Wehrt man sich mit Klagen, kann man das vermutlich auch irgendwie bündeln, aber da muss man einen Anwalt befragen. Bei einer Bündelung wird das Kostenrisiko ebenfalls wieder überschaubarer.
Ich könnte mir das so vorstellen: ihr tut euch mit Freunden zusammen, mit denen ihr euch trotz der Verbote treffen wollt, und gebt direkt als Gruppe solche Erklärungen ab. Die kann man an die Haustür nageln, an den Bürgermeister senden, an die Polizei oder den Landrat oder die Presse oder Facebook oder wer einem sonst noch so einfällt. Dann sind die amtlichen Jungs und Mädels erst einmal beschäftigt. Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, macht danach erst einmal nichts. Möglicherweise bekommt ihr ein paar Drohbriefe, aber mehr ist erst mal nicht zu machen. Schließlich habt ihr nur eine Absicht bekundet, die niemanden schädigt außer ggf. euch selbst, aber wenn ihr Absicht nicht umsetzt, …
In der Erklärung stehen auch Gründe, die ihr vorbringen könnt, wenn es gegen irgendwelche Bescheide geht. Die Gründe kann man auch sachlich weiter ausbauen, wenn das notwendig ist. Falls ihr euch mit anderen trefft, solltet ihr die Erklärung bei euch haben und irgendwelchen Meckerköppen geben, damit alles klar ist. Wichtig (das steht auch in der Erklärung): gegenüber Mitmenschen, die die Regeln weiterhin beachten wollen, werdet ihr euch regelgerecht verhalten. Ihr werdet niemand zu einem Risiko zwingen, das er nicht eingehen will.
Vielleicht nerven euch die Beschränkungen etwas mehr als der sonst übliche Schwachsinn, so dass es doch einmal zu einer breiteren Aktion kommt. Breiter passiver Widerstand und ziviler Ungehorsam wirkt, siehe Mahatma Gandhi.
Was ich hier nicht ausarbeite, ist eine vergleichbare Aktion von Gewerbetreibenden, die durch die Maßnahmen in den Ruin getrieben werden. Wenn der zivile Ungehorsam größeren Umfang erreichen sollte, könntet ihr euch auch zusammen tun und eure zwangsgeschlossenen Geschäfte für genau diese Gruppe öffnen. Auch das kann man sicher passend formulieren und sicher stellen, dass die Mitbürger, die nicht mitziehen, auch nicht zu irgendetwas gezwungen werden. Vermutlich werden viele der Zwangsschließungen irgendwann von Gerichten für rechtswidrig erklärt, aber dann ist es zu spät und ihr steht mit in der Schlange vor dem Arbeitsamt, weil ihr Bankrott erklären musstet. Meist hängen Gewerbetreibende ohnehin so weit zusammen, dass ihr so etwas selbst in die Wege leiten könnt.