Wenn man eine Staatsform, in der die Bürger ein Mitspracherecht haben (meist Demokratie genannt), beseitigen will, standen bislang zwei Wege zur Auswahl:
- Man bewaffnete sich, schlug alles kurz und klein, ermordete eine größere Anzahl Leute (die so genannte Bourgoisie, was übersetzt Bürgertum bedeutet) und installierte sich nebst einer möglichst brutalen Geheimpolizeitruppe, die jeden auch nur möglicherweise Anderdenkenden zu den Bourgeois schickte. Das ganze heißt dann „Durchsetzung des Sozialismus“.
- Man ließ sich wählen, sorgte hier und dort für ein wenig Unruhe, versprach, die Unruhe zu beseitigen, wenn man auch die Regierung stellen würde, was dann irgendwann geschah, und entledigte sich der Opposition durch ein paar Ermächtigungsgesetze und eine brutale Geheimpolizeitruppe. Diese Version wird meist Faschismus genannt.
Es gibt noch ein paar kleine, aber feine Unterschiede zwischen den Systemen, die aber nicht interessieren sollen. Beides konnte aber bislang nur funktionieren, wenn die Kacke ohnehin schon irgendwie am dampfen war und es den Leuten schlecht ging. Leute, die etwas zu verlieren haben, machen keine Revolution, Leute, die nichts mehr zu verlieren haben, dafür um so bereitwilliger. Was also machen, wenn man in einem immer noch weitgehend saturierten Staat (den meisten geht es gut oder zumindest nicht wirklich schlecht) einen Totalitarismus installieren will?
Der Anfang besteht im Verbreiten von etwas Unruhe. Dafür sorgen derzeit Greta & Co, aufgehetzte Jugendliche, die zwar eifrig bei der Sache sind, aber absolut nicht wissen, worum es geht. Und anscheinend auch nichts verstehen. Oder wie soll man es verstehen, wenn in der Vorbereitung zum Parteitag der Grünen Punkte auftauchen, die, wenn man sie nebeneinander schreibt und auf den Kern verkürzt, auf
- Alle sollen es im Winter warm haben!
- Keiner darf heizen!
hinauslaufen und keiner lacht? Eher im Gegenteil. Dieter Nuhr, der diesen grünen Real-Witz Greta untergeschoben hat, erntet auch noch einen Shitstorm (Nun ja, auf Gotteslästerung stand schon immer Scheiterhaufen. Sollte Nuhr eigentlich am Besten wissen).
Wenn die Panik ein wenig ausgebrochen ist – welche Mutter verweigert dem schreienden Dreijährigen bei Lidl die strategisch platzierte Schokolade unter den entrüsteten Blicken der 30 Leute vor ihr an der Kasse? Und warum sollte sich am Nachgeben etwas ändern, wenn aus der schreienden Dreijährigen eine schreiende Sechzehnjährige geworden ist? – schickt man weitere außerparlamentarische Hilfstruppen ins Rennen. Parlamentarisch geht ja nur begrenzt, weil a) noch herrscht keine echte Not und b) wäre das Faschismus, den man ja bekämpft.
Die APO-Rolle übernehmen so genannte NGO (Non Governmental Organization). Da man wohl der Ansicht ist, die Bastion ist halbwegs reif geschossen, mündete deren Rolle kürzlich in der Forderung des „Sachverständigenrates für Umweltfragen„, einem noch zu bildendem „Umweltrat“ ein (vorläufig vorläufiges) aufschiebendes Veto in allen Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zu verleihen.
„Rat“ lautet in der russischen Übersetzung „Sowjet“. Spätestens an der Stelle sollten bei allen, die bis jetzt noch wohlwollend nicht mitgedacht haben, die Alarmglocken Sturm läuten. Ein nicht gewähltes Gremium, das den bezeichnenden Titel Sowjet besitzt, soll also demnächst die demokratisch gewählten Vertreter der Bürger überstimmen, wenn das Ergebnis von Gesetzgebungsprozessen nicht genehm ist. Das Gutachten, nachdem der Rat anstelle des Wählers das Sagen haben soll, stammt natürlich vom Rat selbst:
„Hahaha, guter Witz“ wird vielleicht mancher lachen. Erstaunlicher Weise ist die Entmachtung des Parlaments nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aber sogar mit dem Grundgesetz vereinbar:
Darüber zu bestimmten hätte zwar letztlich das Verfassungsgericht, das aber inzwischen auch zu einer willfährigen NGO verkommen ist, wenn man auf verschiedene Entscheidungen der letzten Zeit schaut. Beispielsweise beim Rundfunkzwangsbeitrag: Im GG kommen weder ARD noch ZDF noch irgendein Informationsauftrag der Regierungen vor noch wäre eine Sonderinformation in der Zeit des Internet nötigt, und nach dem BGB muss eine nicht bestellte Leistung weder abgenommen noch bezahlt werden. Trotzdem erklärt das VerfG die Zwangsausplünderung der Bürger für GG-konform. Man kann sich also bereits vorstellen, wie eine Entscheidung dieses „Gerichts“ letztlich aussehen wird.
Der Vorstoß des SRU ist nicht nur zusammen mit dem Begriff „Demokratie“ erstaunlich, sondern auch in anderer Hinsicht. Die Begründung für ein Vetorecht sind „Rechte zukünftiger Generationen“, die durch ein aktuelles Gesetz eingeschränkt werden könnten. Man merkt schnell: diese Formulierung ist eine Universalwaffe, denn damit kann man jedes Gesetz bis hin zum Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren kippen. Alles könnte mit ein wenig Spitzfindigkeit „Rechte zukünftiger Generationen“ betreffen, wobei es diesen Rechtsbegriff nach übereinstimmender Auffassung aller Rechtssystem der Welt gar nicht gibt:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Auch über das Ende der Rechtsfähigkeit werden erstaunlich genaue Angaben gemacht:
Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet
Anders ausgedrückt: Außerhalb der Lebenszeit können keine individuellen Rechte geltend gemacht werden, und schon gar keine von Leuten, die möglicherweise später einmal geboren werden oder eben auch nicht und für die Rechte an irgendetwas geltend gemacht werden sollen, das möglicherweise eintritt oder möglicherweise auch nicht.
Wer ist denn dieser SRU, der den Ersatz der Demokratie durch eine Räterepublik fordert, dazu noch mit nicht existenten juristischen Formeln? Der SRU ist im rechtlichen Sinn ein Verein, der durch Erlass der Bundesregierung 1972 eingerichtet wurde, um die Regierung in Umweltfragen zu beraten. Er besteht überwiegend aus Hochschulprofessoren, die vom Bundesumweltminister ausgewählt und für 4 Jahre berufen werden, Wiederberufung möglich. Sowohl personell als auch finanziell ist er damit vollständig von Bundesministerien abhängig. Irgendeine Transparenz, warum wer dort hinein berufen wurde, existiert nicht. Das macht ihn natürlich auch zu einem völlig „unabhängigen“ Beratungsgremium.
Von Sowjets dieser Art wimmelt es nur so in Regierungsnähe. Sie werden immer nach dem gleichen Muster gebildet: die Regierung beruft eine Kommission (z.B. die so genannte Kohlekommission) oder installiert längerfristig einen Rat, wobei sie selbst deren Mitglieder auswählt. Diese Institutionen sind daher immer völlig unabhängig, immer zur Hand, wenn es gilt, dem Volk irgendeinen Bären aufzubinden, und liefern auch immer die Ergebnisse ab, die vorher bereits als Ziele der Regierung bekannt waren. Mitglieder solcher Sowjets sonnen sich zumindest im Lichte der Öffentlichkeit und werden sich hüten, etwas Falsches von sich zu geben, sollte mal die Regierung einen Griff ins Klo bei einem Kandidaten gemacht haben, denn dann wäre es vorbei mit dem öffentlichen Sonnenschein. Typische Sowjets eben, die pfeifen, was das Politbüro als Noten herausgibt.
Und hier ist nun so ein Sowjet, gebildet von der Regierung und in deren Auftrag agierend, der sich aufmacht, die demokratischen Rechte der Parlamente auszuhebeln. Gemäß der Konstruktion des Ganzen dürften wohl nur völlig Verblödete glauben, dass solche Ansinnen ohne Rückendeckung vom Auftraggeber geäußert werden könnten. Was veranlasst also die Regierung, via NGO einen Vorstoß in Richtung Räterepublik zu unternehmen? Zu einem Zeitpunkt, in der sich Parlament und Regierung in fast allem einig sind und ein Veto irgendeiner Art gar nicht notwendig ist?
Eine grüne Ideologie, die die Gesellschaft in eine vorindustrielle Zeit zurück versetzen will und derzeit schon das Abschmieren der Wirtschaft mächtig in Schwung gebracht hat, ausufernde Steuern auf CO2, wobei nicht einer der Hirnakrobaten erklären kann, wie damit eine Verminderung der Emission erreicht werden soll, ein wieder anschwellender Strom von Sozialleistungserschleichern und Verbrechern (Innenminister Seehofer spricht von einem noch größeren Tsunami als 2015) – es ist abzusehen, dass selbst den Verblendeten in den grünen Hochburgen bald ein Licht aufgeht, wenn auch ihre Jobs sozialverträglich entsorgt werden und Kulturbereicherer auch in ihrer Wohngegend für eine ausgedehnte Kulturbereicherung sorgen, wohin das Schiff derzeit steuert. In einer Demokratie machen die Bürger in solchen Situationen natürlich das Grundfalsche: sie wählen die Opposition, die dann mit dem Aufräumen beginnt. Wie kann man aber an der Macht bleiben, wenn man abgewählt ist? Und hier kommen dann die Räte ins Spiel, die mit ihrem Veto die Katastrophe – das Verbleiben in einem Zustand als Industriestaat und das Hinauswerfen aller, die hier auch nach internationalem Recht nichts zu suchen haben – verhindern sollen.
Gleichzeitig wird auch an anderen Stellen sehr kräftig an der demokratischen Freiheit genagt, wieder unter sehr fragwürdiger Interpretation des Grundgesetzes:
- Enteignung ist inzwischen nicht nur in Berlin im Gespräch, bei Linke, Grüne und SPD werden Enteignungsfantasien auch auf Bundesebene gepflegt (siehe auch o.g. Infos zum Bundesparteitag der Grünen).
- Ebenso wird sehr ernsthaft über die Aberkennung der Grundrechte für Klimaleugner und andere oppositionelle Ansichten bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung diskutiert (die Presse praktiziert das ohnehin schon seit Jahren). Ein Linker in Bayern hat sogar bereits Umerziehungslager ins Gespräch gebracht.
Dem Bürger kann man derzeit nur empfehlen, ab und zu diese Webseite aufzusuchen und nachzuschauen, ob bereits eine App existiert, die man konsultieren kann, wenn man wissen will, ob man etwas noch darf oder nicht – falls noch genügend Strom vorhanden ist, um das Handy aufzuladen.