Der UN-Migrationspakt ODER Maaßen hat doch Recht

Der entlassene Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen spricht in seiner „Geheimrede“ mehr oder weniger unverblümt von Verfassungsfeinden in der Parteien („linksradikale Elemente in der SPD“) und wird prompt von der Journaille und Geistesgrößen wie Claudia Roth der Verschwörungstheorie geziehen. Dabei kann man gerade derzeit gut beobachten, wie die letzten Reste der freiheitlichen Staatsverfassung zu Grabe getragen werden.

Erst ungefähr 2 Minuten vor 12:00 Uhr ist der UN-Migrationspakt öffentlich bekannt geworden. Die Presse hat nicht berichtet, die zuständigen Ressortchefs der ÖR-Sender sind völlig ahnungslos, und trotzdem soll das Papier im Dezember unterschrieben werden. Natürlich sei es rechtlich nicht bindend – was ja bekanntlich noch keine ideologisch gesteuerte Partei veranlasst hat, sich nicht sklavisch an irgendwelche irren Vorgaben zu halten. Bekannt geworden ist der Pakt eigentlich nur, weil die USA und nachfolgend Ungarn, Österreich, Dänemark und voraussichtlich noch eine Reihe weiterer EU-Länder nicht unterschreiben werden, was ihnen natürlich jede Menge Schelte als Migrantenhasser einbrachte – und damit eben den Pakt doch bekannt machte.

Was sind die Ziele des „rechtlich nicht bindenden“ Paktes?

„Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten
Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision [...]
zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame
Maßnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere,
geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen.“

Es geht um Migration, im Klartext: Völkerwanderung. Nicht etwa um Verfolgte oder Kriegsflüchtlinge. Es geht um Leute, die sich woanders ansiedeln wollen, aus welchen Gründen auch immer. Diese Völkerwanderung soll durch den Pakt geordnet werden. Und zwar global und nicht etwa nach den Möglichkeiten und Vorstellungen von Staaten und Völkern. Da die andere Vorstellungen haben könnten, muss natürlich erst jede Form von Kritik beseitigt werden, was einfach dadurch erfolgt, dass man Kritik kriminalisiert:

„Wir verpflichten uns, [...] alle Formen der Diskriminierung zu
beseitigen und [...] Intoleranz gegenüber allen Migranten zu
verurteilen und zu bekämpfen.“

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir [...]
Rechtsvorschriften erlassen, [...] die Hassstraftaten und
schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten,
unter Strafe stellen, [...] und [...] Beamte darin schulen,
solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen
Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu
reagieren sowie den Opfern [...] Hilfe zu leisten;“

Solche Vorschriften sind nicht notwendig, denn die jeweiligen nationalen Gesetze sehen ohnehin vor, dass echte Straftaten auch bestraft werden, egal gegen wen sie sich richten. Es geht daher vielmehr um eine Sondergerichtsbarkeit in Sachen Ausländer, und zwar eine sehr einseitige Sondergerichtsbarkeit, denn dass die Migranten sich selbst anständig benehmen sollen und gegebenenfalls sanktioniert werden, davon steht hier nichts.

Damit das auch funktioniert, müssen alle zuständigen Stellen gehirngewaschen werden:

• durch Sensibilisierung und Aufklärung von
Medienschaffenden“
• „durch Investitionen in ethische Standards der
Berichterstattung und Werbung“
• „durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung [...]
von Medien, die systematisch Intoleranz,
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen
der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;“

Von einem humanistischen Ziel, für das alle angeworben werden sollen, ist schließlich auch nicht mehr die Rede

Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit und
Partnerschaft mit Migranten, der Zivilgesellschaft, Migranten-
und Diasporaorganisationen, religiösen Organisationen,
lokalen Behörden und Gemeinwesen, dem Privatsektor,
Gewerkschaften, Parlamentsabgeordneten, nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, der Internationalen Rotkreuz-
und Rothalbmondbewegung, der Wissenschaft, den Medien
und anderen relevanten Interessenträgern umsetzen.

Es steht noch eine Menge anderer Sachen in dem Pakt, die dem Papier entnommen werden können, beispielsweise dass Migration keinerlei Nachteile, sondern nur Vorteile für die Wirtsgesellschaften besitzt. Was ein wenig unrealistisch anmutet, wird doch auch als Ziel mitformuliert, dass die aufnehmenden Wirtsgesellschaften im wahrsten Sinne des Wortes parasitiert werden sollen:

„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten
ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch
einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen
können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von
Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen
[...]“
„Sicherer Zugang zu Grundleistungen als Menschenrecht.“

Besser kann man wohl kaum formulieren, dass der Pakt den falschen Namen trägt und eigentlich UN-Parasitenpakt die korrektere Bezeichnung ist, zumal wenn man in den weiteren Ausführung einmal nachschaut, was alles unter „Grundleistungen“ in den „Leistungserbringungssystemen“ subsummiert wird. Die Leistungen sollen ungeachtet des Migrationsstatus“, d.h. ohne jede sachliche Begründung zur Verfügung gestellt werden müssen. Anders ausgedrückt, wird damit den Angehörigen der Wirtsgesellschaften schlicht jedes Menschenrecht abgesprochen, wenn sie noch nicht einmal selbst darüber bestimmen dürfen, was von den Früchten ihrer Arbeit für sie und was für andere da ist.

Das soll also in ein paar Wochen unterschrieben werden – rechtlich völlig unverbindlich natürlich. Der Bundestag sollte noch nicht einmal darüber diskutieren. Was natürlich nicht mehr geht, seit die AfD im Parlament sitzt. Die hat zumindest einen Diskussionsvormittag durchgesetzt, was aber nichts anderes bedeutet, dass die AfD-Vertreter gute Gründe anführen, warum man nicht unterschreiben sollte, Anton Hofreiter bringt einen seiner berühmten Ausraster (oder mehrere), SPD- und CDU-Abgeordnete twittern oder spielen Egoshooter auf dem Handy, Claudia Roth versteht mal wieder nichts, und alle haben hinterher feuchte Höschen vor lauter Gutmenschenglück.

Eigentlich sollte es noch weiter gehen. Vera Lengsfeld, die hier auch noch einmal die Gründe anführt (mit Beispielen aus der Vergangenheit), weshalb aus „rechtliche Unverbindlichkeit“ sehr schnell „geltendes Recht werden kann, ohne dass das Parlament dabei überhaupt mitgeredet hätte, und andere haben versucht, Petitionen beim Bundestag einzubringen, dass dieser sich gefälligst mit der Sache auseinander setzt (und der Regierung die Unterschrift verbietet). Ergebnis: der Petitionsausschuss in Gestalt einer kleine Büromieze aus dem Büro lehnt es ab, die Petition überhaupt zu veröffentlichen, weil dadurch „der interkulturelle Dialog Schaden nehmen könnte“. Die Ablehnung scheint inzwischen endgültig, d.h. der Petitionsausschuss, dessen Aufgabe es ist, Wünsche der Bürger ins Parlament zu bringen, weigert sich, diesem Verfassungsanspruch der Bürger zu genügen. Maaßen hat somit Recht: die Verfassungsfeinde sitzen nicht nur am rechten Rand sondern auch und gerade in den so genannten demokratischen Parteien.

Wenn man schaut, wo wir jetzt schon stehen

– nicht Vergewaltigungsopfer durch Migrantenbanden werden beklagt, sondern die Kritik an diesen Migrantenbanden; Frauen wird die Schuld an Vergewaltigungen gegeben, weil sie alleine in der falschen Gegend herumgelaufen sind; … –

und wo wir hinlaufen

– gerade die grünen Antidemokraten haben weiter Zulauf –

dann kann man auch leicht prognostizieren, wie es hier aussehen wird, wenn aufgrund des Paktes Moslems im Millionenmaßstab hier einmarschieren werden.