sich auf’s Regieren freun,
einen ha’m die Lügen zerrissen,
da waren’s nur noch 9.
Ein Charakterschwein weniger. „Woran merkt man, dass ein Politiker lügt?“ – „Er öffnet den Mund!“ – das ist zwar korrekt, aber niemand hat damit gemeint, dass man das so dreist und unprofessionell machen muss wie Martin Schulz. „Entschulzigen Sie, ist das der Sonderzug ins Abseits?“ – und weg ist er.
Bleiben noch ein paar weiter Charakterschweine, die möglichst schnell entsorgt werden sollten, so lange die Suppe noch kocht. Allen voran diese „lose“ Frau: planlos, ziellos, verantwortungslos, ehrlos, würdelos – es hat sich ausgemerkelt, also geh!! Mal ehrlich: wer sagt sich nicht mindestens 2-3 mal am Tag „Scheiße! Das hättest du auch anders machen können!“ ? Und Merkel: „Ich wüsste nicht, was ich anders hätte machen sollen.“ So viel Unverfrorenheit, nachdem sie Deutschland ins gesellschaftliche Chaos gestürzt hat, ist beispiellos. Weg mit ihr! Mobbt sie weg! Die Zeit ist günstig: überall brennt es inzwischen in der Republik, und selbst Verharmloser wie Gauck verkünden, dass es große Probleme gibt – aber diese Frau will weitere Ausländer hierhin holen und dafür Milliarden ins Ausland verschieben.
Auch aus der 2. Reihe sollten noch ein paar verschwinden. Z.B. Peter Altmeier. Bei ihm dürfte es besonders einfach werden: man muss ihn nur in die Spree zurück rollen. Wale finden normalerweise ihren Weg alleine ins Meer zurück. Und Andrea-„ich hau euch allen was auf die Fresse“-Nahles. Wenn man sich allen Ernstes überlegen wollte, ob die Moslems mit ihrem verqueren Frauenbild nicht doch richtig liegen – Andrea Nahles und Claudia Roth wären Beispiele, die dafür sprechen. SPDler und CDUler, schafft euch diese Negerlein von Hals, denn sie sind maßgeblich für das mit verantwortlich, was Schulz und Merkel produziert haben.
Und noch einen sollte man entsorgen, was aber schwierig wird:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 63(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.