Was geht – und was nicht

Eigentlich sollte man in einem Land wie unserem doch erwarten, dass es leicht durchschaubare und verbindliche Regeln gibt, die einer gewissen Logik folgen, so dass man in neuen Situationen sicher entscheiden kann, wie man sich zu verhalten hat. In unserem Land wird es aber selbst für Frauen mit ihrer teils anderen Logik zunehmend schwieriger, sich an etwas zu halten.

Es ist zum Beispiel problemlos möglich, einem Mieter im 1. Stock das Rauchen auf seinem Balkon gerichtlich untersagen zu lassen, weil sich ein Mieter im 5. Stock durch den Rauch gestört fühlt – es ist aber nicht möglich, gegen den ganz offen praktizierten Handel mit harten Drogen selbst vor Schulen vorzugehen.

Es ist kein Problem, eine Putzfrau fristlos zu entlassen, weil sie eine Frikadelle von der Sitzung vom Vortag gegessen hat statt sie wegzuwerfen – es ist aber nicht möglich, Milliardenbetrüger wie VW-Chef Winterkorn oder die Cum-Cum- bzw. Cum-Ex-Spezialisten zu belangen.

Es ist kein Problem, selbst eine 90-jährige Holocaust-Leugnerin für 2 Jahre im Zuchthaus verschwinden zu lassen – hingegen schon, einen Clan-Chef und notorischen Schwerstverbrecher zu etwas anderem als Bewährung zu verurteilen, obwohl er mit 2 kg Heroin erwischt wurde und sich eine Schießerei mit der Polizei geliefert hat.

Es bereitet Behörden keine Gewissensbisse, bei irgendwelchen Verwaltungsakten intimste persönliche Sachen abzufragen, die mit dem Vorgang absolut nichts zu tun haben – es ist aber nicht möglich, die Lüge eines illegalen Vollbartträgers, er sei erst 14 Jahre alt, auch nur anzuzweifeln.

Wenn ein „Rechter“ an eine Synagoge pinkelt, wird der Urheber unter Einsatz sämtlicher Pressemedien und mit Hilfe von DNA-Tests in ganz Deutschland gesucht und ausfindig gemacht – wenn ein Araber einen Juden oder eine Jüdin zusammen schlägt, wird darüber weder berichtet noch ein Vorgang angelegt.

Wenn ein (deutscher) Mann einer Frau zu verstehen gibt, dass er sie hübsch findet, wird das als sexuelle Belästigung geahndet – wenn eine Horde Asylerschleicher Frauen auf offener Straße grün und blau prügelt (wenn nicht Schlimmeres), haben das die Betroffenen im Interesse einer „bunten Gesellschaft“ zu ertragen.

Es ist grundgesetzlich verbürgt, dass jeder frei seine Meinung in Wort und Schrift sagen darf – dass er danach seine Arbeit noch hat, nicht zusammengeschlagen wird oder sich noch in Freiheit befindet, steht da nicht.

Wer auf seinem Balkon einen Grill anmacht, kann wegen Ordnungswidrigkeiten belangt werden – eine Türkensippe kann problemlos in fast jedem Park ein Schaf schlachten und über offenem Feuer braten, ohne dass sich ein Ordnungshüter blicken lässt.

Wer mit dem Fahrrad in der falschen Richtung auf dem Radweg fährt, bekommt Ärger wegen Verkehrsgefährdung – Türken- und Arabersippen dürfen ganze Autobahnen blockieren und Schusswaffen abfeuern, ohne dass mehr als ein Knöllchen dabei heraus springt.

Illegale Asylerschleicher werden mit tausenden von Euro und neuen Wohnungen veralimentiert – Deutsche, die ihre Wohnung wegen einer Notlage verlieren, dürfen als Obdachlose auf der Straße wohnen.

Rechtsradikale Rentner auf Pegida-Demos sind namentlich bekannt – die Identität von linksradikalen Terroristen, die Gebäude anstecken und Leute zusammen schlagen, ist nicht ermittelbar, selbst wenn sie seit Jahren stadtbekannt in einem illegal besetzten Haus wohnen.

Mimosen wie Sawsan Chebli oder Claudia Roth erstatten zig Anzeigen pro Woche wegen Beleidigung, die alle akribisch verfolgt werden – einem deutschen Professor das Abhalten seiner Vorlesung zu ermöglichen ist wegen fehlender Ressourcen ein Problem.

Einem Prof. Sinn wird die Fähigkeit abgesprochen, korrekte Berechnungen zur Energieversorgung auszuführen – u.a. von einer Claudia Roth, die mutmaßlich intellektuell nicht in der Lage ist, zwischen 30 und 300 Anwesenden in einem Sitzungssaal zu unterscheiden.

Die Liste kann fortgesetzt werden.