Kinder sind bis zum Alter von 12 Jahren „strafunmündig“, werden also vom Staat nicht für Straftaten zur Rechenschaft gezogen, für Jugendliche bis 18 Jahre gilt das Jugendstrafrecht. Der zeitliche Bezug ist jeweils der Tatzeitpunkt.
Dahinter steckt nun keineswegs die Ansicht, die Jugendlichen wüssten nicht um ihre Taten. Schließlich halten die Grünen und andere Parteien, denen die Wähler weglaufen, Jugendliche ab 16 Jahren (teilweise sogar ab 12 Jahren) für befähigt, über komplizierte politische Themen mit zu befinden. Der Ansatz besteht darin, dass Kinder und Jugendliche einer Erziehung und Anleitung bedürfen (auf der politischen Ebene natürlich durch Rot-Grün, was deren Motivation entlarvt), um keine weiteren Straftaten mehr zu begehen, und das kann der Staat nicht oder allenfalls begrenzt leisten, weshalb die eigentlich Zuständigen, die Eltern, in die Pflicht genommen werden. Früher gab es dann zu Hause den Hosenboden voll, wenn Kind sich daneben benommen hatte, und für die meisten war das ausreichend, später nicht mehr aufzufallen.
Heute ist das nicht mehr so einfach. Hosenboden voll = Körperverletzung, Taschengeld gestrichen oder Handy weggenommen = ebenfalls schwer durchsetzbar, sobald sich grün-rote Amtsträger einmischen. Die Eltern zur Rechenschaft zu ziehen fällt im Hartz IV-Niveau auch nicht einfach. Trotzdem dürfte es im biodeutschen Bereich noch vergleichsweise gut funktionieren mit der Erziehungsposition.
EU und Migration stellen die Prinzipien aber inzwischen grundsätzlich zur Disposition, weil die Erziehung vielfach zur Kriminalität führt. Da sind beispielsweise Zigeunerbanden (sagen wir es ruhig offen, denn die Rumänen braucht man als Volk nicht unbedingt zu beleidigen), die gewerbsmäßig Einbrüche begehen. Ein Erwachsener kundschaftet aus, bricht vielleicht noch die Fenster oder Türen auf, den Rest erledigen Kinderbanden. Der Strafmündige ist vielleicht 10 Sekunden vor Ort und ansonsten unsichtbar und ungreifbar. Erwischt werden, wenn überhaupt, die Kinder, die anschließend entweder wieder auf die Straße entlassen oder, falls sich jemand des Papierkrams annimmt, nach Rumänien zurück exportiert werden. Alle strafunmündig, also passiert nichts. Falls sie aber nicht spuren und nach dem Einsammeln durch den Diebesbandenchef den nächsten Einbruch verweigern, werden sie bestraft. Die Erziehungsfunktion durch die Erwachsenen ist genau anders herum als mit dem Prinzip der „Bestrafung durch die Eltern“ beabsichtigt.
Ähnlich sieht es mit dem arabischen und (vielen) türkischen Einwohnern der BRD aus. Selbst kriminell und meist aufgrund des Großfamilienzusammenhalts für den Staat auch nicht greifbar bilden sie das kriminelle Vorbild für die Kinder. In den Vierteln gilt vielfach das Faustrecht; deutsche Polizei hält sich wohlweislich meist fern, weil sie sowohl von den Familienclans als auch von der rot-grün verseuchten Politik und ihrem Anhang was auf die Maske bekommen. Wer in der Schule jemanden beschimpft, erpresst, zusammen schlägt oder sonst wie drangsaliert – ist eben so. Bunt ist schön, besonders blaue Augen und rot-grüne Blutergüsse am Körper. Arabische Jugendliche können sich fast alles herausnehmen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden – eher im Gegenteil finden sie noch Verständnis im Lager der rot-grünen Buntversteher. Auch hier das Fazit: der Staat tut nichts – und die Eltern erziehen zur Kriminalität.
Angesichts dieser gesellschaftlichen Veränderungen, die inzwischen 25% der hier lebenden Bevölkerung umfassen, sind die Positionen der Strafunmündigkeit und des Jugendstrafrechts grundsätzlich zur Diskussion zu stellen. Die Prämisse, dass die Eltern die Erziehungsaufgabe übernehmen und der Staat mehr oder weniger nur die Eltern darauf aufmerksam macht, dass sie zu versagen drohen, stimmt einfach nicht mehr. 1/4 der jungen Bevölkerung wird inzwischen systematisch zu Rechtsbrechern erzogen, was zur Anarchie führt. Denn wer sieht, dass die Rechtsprinzipien vom Staat gegen 1/4 der Bevölkerung, noch dazu eine undeutsche, nicht mehr durchgesetzt werden, der wird sich auf Dauer auch nicht mehr daran halten wollen. Hass und Gewalt können auch andere.