Beispiel 1: Das ist noch das Harmloseste. Angeblich ist die EU ein Bund von souveränen Einzelstaaten. EU-Regeln habe da ein Ende, wo sie gegen die Verfassung eines Mitgliedsstaates verstoßen. Meint man. Ist aber völliger Blödsinn. Ungarn hat in seine Verfassung aufgenommen, dass es genau 2 (biologische) Geschlechter gibt, um dem LGBTQ*-Unfug, den selbst Homosexulle in der Regel für pervers halten, einen Riegel vorzuschieben. Das hat jetzt das EU-Gericht aufgehoben. Verfassungen der Einzelländer sind ungültig, wenn die EU etwas anderes beschließt.
Beispiel 2: Hüseyin Dogru. Hatten wir schon häufiger hier. Durch Sanktionsgesetze versucht man, ihm und seiner Familie den Garaus zu machen. Wobei das Sanktionsgesetz einen höheren Rang hat als das Grundgesetz, existiert nach dem Sanktionsgesetz doch so ein Schwachsinn wie „die Würde des Menschen“ noch nicht einmal in infinitesimaler Form.
An dem Gesetz willig mitgewirkt hat auch die AfD. Was beweist: es ist egal, was man wählt, man bekommt immer den gleichen Dreck. Besser man geht nicht mehr hin, denn Demokratie in der heutigen Form ist keine Mitbestimmung, sondern nur eine Legitimierung der größten Verbrecher.
Vor einige Zeit hatte die Sanktionsbehörde auch das Konto der Ehefrau von Dogru gesperrt. Was anschließend erstaunlicherweise und völlig überraschend von einem Gericht wieder aufgehoben wurde.
„Na und?“ denkt sich die Sanktionsbehörde und erinnert sich daran, dass die Inquisition auch vieler Generationen betreffen konnte. Und hat nun die Konten der Mutter, einer Rentnerin, gesperrt. Ehrlich gesagt, mit „Mensch“ möchte ich das, was da in dem Amt rumkraucht, nicht mehr bezeichnen.
Beispiel 3: ein belgisches Gericht macht es nun amtlich: es ist völlig egal, ob sie eine Aussage faktisch und wissenschaftlich beweisen können. Wenn es dem System nicht passt, ist auch die Aufzählung von Fakten strafbar.
Dries Van Langenhove berichtet auf X
Eine sehr traurige Mitteilung.
Ich wurde soeben zum zweiten Mal wegen „Hassrede“ verurteilt, und nur aufgrund einer Formalität konnte ich nicht sofort ins Gefängnis eingewiesen werden – sehr zum Ärger des Richters.
In einer ironischen Wendung der Ereignisse ist es tatsächlich meiner früheren Haftstrafe (wegen Memes in einem privaten Gruppenchat) zu verdanken, dass ich nun noch immer auf freiem Fuß bin – zumindest im physischen Sinne.
Nennen Sie mich naiv, aber ich hätte nicht gedacht, dass sie es so weit treiben würden – insbesondere angesichts der Tatsache, dass dieser Präzedenzfall viele der Argumente kriminalisiert, die selbst von den gemäßigtsten Politikern verwendet werden, die der Massenmigration kritisch gegenüberstehen.
Im Februar 2024 hielt ich an der Katholischen Universität Löwen einen Vortrag, in dem ich die Massenmigration mit Kriminalität und einer Verschlechterung unserer Lebensqualität in Verbindung brachte. Jeder einzelne Punkt, den ich anführte, entsprach zu 100 % der Wahrheit und basierte auf wissenschaftlichen Belegen.
Zynischerweise räumt sogar der Richter, der mich verurteilte, genau dies ein, indem er in seinem Urteil schreibt: „Selbst wenn alle von Van Langenhove getätigten Aussagen auf wissenschaftlichen Belegen und Statistiken beruhen, ändert dies nichts am Vorsatz. Van Langenhove wird nicht vorgeworfen, falsche Informationen verbreitet zu haben. Ihm wird vorgeworfen, Fakten auf eine Weise dargestellt zu haben, die Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der im Antirassismusgesetz geschützten Kriterien schürt.“
Das sind viele Worte, nur um zu sagen, dass er mich ins Gefängnis schicken will, weil ich die Wahrheit ausgesprochen habe.
Selbst die „Regime-Medien“ schreiben: „Für das Gericht spielte es keine Rolle, dass Van Langenhove wissenschaftliche Quellen zitierte. Der Richter argumentierte, dass Van Langenhoves Kernbotschaft darin bestanden habe, dass ein Großteil der gesellschaftlichen Probleme – wie Unsicherheit, Wohnraummangel und sinkendes Bildungsniveau – auf die Massenmigration zurückzuführen sei.“
Man könnte meinen, die Regime-Medien zeigten im ersten Satz Mitgefühl für mich; doch in Wirklichkeit warnen sie die Bevölkerung: Selbst wenn ihr die Wahrheit sagt – solltet ihr euch gegen unser Narrativ stellen, werden wir euch auf jede erdenkliche Weise vernichten.
Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter konnten kein einziges stichhaltiges Argument vorbringen, das belegt hätte, auf welche Weise oder gegen wen genau ich Hass geschürt haben soll. Selbst wenn ich also ihr verrücktes, dystopisches Gesetz anerkennen würde – ich hätte es dennoch nicht gebrochen. Das einzige Argument, das sie vorbringen, lautet, ich hätte in Bezug auf Migranten eine „feindselige Atmosphäre des ‚Wir gegen die‘“ geschaffen. Doch selbst dieses alberne Argument (bei dem es sich nicht einmal um eine strafbare Handlung handelt) entspricht nicht der Wahrheit. Für mich ist die tödliche Krankheit der Selbsthass, und eines ihrer schlimmsten Symptome ist die Austauschmigration. Mein Feind sind folglich NICHT die Migranten selbst, sondern jene, die die Massenmigration inszenieren.
Traurigerweise sind in Belgien keine Beweise erforderlich; hier genügen bloße „Vibes“, um jemanden hinter Gitter zu bringen.
Angesichts der Tatsache, dass im September ein weiterer Gerichtsprozess gegen mich ansteht und derzeit ein Dutzend strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen „Hassrede“ gegen mich laufen, läuft mir die Zeit davon. Ich habe bereits mehr als 420.000 Euro an Anwaltskosten aufgebracht, und ein Ende ist nicht in Sicht. Seit acht Jahren befinde ich mich in einem zermürbenden Abnutzungskampf und muss mich nun neu formieren, um sicherzustellen, dass ich am Ende doch noch siegen kann.
Wenn Sie mich unterstützen möchten, können Sie dies über die untenstehenden Links tun. Sollten Sie auf andere Weise helfen können, kontaktieren Sie mich bitte per Direktnachricht (DM).
Falls Sie in einem Land leben, in dem die Meinungsfreiheit noch existiert: Lassen Sie niemals zu, dass man diese antastet – ganz gleich, wie edel die dahinterstehenden Motive auch klingen mögen; denn genau hierhin führt dieser Weg.
Wer meint, das sei ein Einzelfall, der irrt. Tatsächlich gab es in Skandinavien (speziell in Norwegen und Finnland) in den letzten Jahren viel beachtete juristische Auseinandersetzungen, die sich um Äußerungen zu biologischem Geschlecht, Gender-Identität und Homosexualität drehten.
1. Der Fall Christina Ellingsen (Norwegen)
Dieser Fall endete jedoch nicht mit einer Verurteilung:
- Hintergrund: Die norwegische Frauenrechtlerin Christina Ellingsen wurde ab 2022 von der Polizei wegen des Verdachts auf „Hassrede“ (Hate Speech) untersucht. Grund dafür waren Tweets und TV-Äußerungen, in denen sie einer Transfrau (einer Person, die biologisch männlich geboren wurde, sich aber als lesbische Frau identifiziert) absprach, eine Frau, eine Mutter oder eine Lesbe sein zu können. Sie argumentierte dabei strikt auf Basis des biologischen Geschlechts.
- Ausgang: Der Fall sorgte international für Schlagzeilen, da ihr theoretisch bis zu drei Jahre Haft drohten. Die norwegische Polizei stellte die Ermittlungen Ende 2022 jedoch ein, da ihre 159 überprüften Aussagen als vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt eingestuft wurden und den Tatbestand der strafbaren Hassrede nicht erfüllten. Sie wurde also nicht verurteilt.
2. Der Fall Päivi Räsänen (Finnland)
Hier gab es tatsächlich ein langes juristisches Verfahren, das im März 2026 ein Urteil fand – allerdings ging es primär um das Thema Homosexualität und Religion:
- Hintergrund: Die finnische Abgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen stand über Jahre hinweg vor Gericht. Ihr wurde Volksverhetzung vorgeworfen, weil sie unter anderem in einer kirchlichen Broschüre praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnet und in diesem Zuge traditionelle Ansichten zu Ehe und Zweigeschlechtlichkeit geäußert hatte.
- Ausgang: Nachdem sie in den Vorinstanzen freigesprochen worden war, hat der Oberste Gerichtshof Finnlands sie und einen lutherischen Bischof im März 2026 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Begründung lautete, dass der Text eine Bevölkerungsgruppe (Homosexuelle) herabwünsche und als „Störung“ bezeichne. Ein Tweet von ihr mit einem Bibelvers wurde hingegen freigesprochen.
In Deutschland gab es ganz ähnliche, teils sehr heftig geführte rechtliche und gesellschaftliche Auseinandersetzungen. Auch hier zeigt sich: Die bloße wissenschaftliche oder weltanschauliche Aussage, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt, ist völlig legal und durch die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit geschützt. Juristisch relevant wird es erst dann, wenn die Aussage genutzt wird, um konkrete Personen herabzuwürdigen, oder wenn staatliche Stellen versuchen, solche Debatten zu unterbinden. Der bekannteste Fall, der in Deutschland für großes Aufsehen sorgte, betrifft eine junge Wissenschaftlerin:
3. Der Fall Marie-Luise Vollbrecht (Berlin)
- Hintergrund: Die Biologin und Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht wollte im Juli 2022 an der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen der „Langen Nacht der Wissenschaften“ einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ halten.
- Der Konflikt: Nach Protesten und angekündigten Demonstrationen von Aktivisten, die ihr Transfeindlichkeit vorwarfen, sagte die Universitätsleitung den Vortrag kurzfristig aus Sicherheitsgründen ab. Später distanzierte sich die Universität in Statements teilweise von den Ansichten.
- Das juristische Verfahren: Vollbrecht ging gerichtlich gegen die Einschränkungen und die Kritik ihrer Universität vor. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihr Ende 2023 recht: Das Gericht entschied, dass sie ihre wissenschaftlichen Thesen zur biologischen Zweigeschlechtlichkeit aufrechterhalten und vortragen darf. Die Universität durfte sie für diese rein fachlichen Äußerungen nicht pauschal maßregeln oder öffentlich kritisieren, da dies ihre wissenschaftliche Meinungsfreiheit verletzt. Der Vortrag wurde schließlich nachgeholt.
Wo liegt in Deutschland die strafrechtliche Grenze?
Die Debatte hat durch die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (das den Wechsel des Geschlechtseintrags beim Standesamt regelt) an rechtlicher Dynamik gewonnen. In Deutschland wird man nicht dafür verurteilt, wenn man sagt: „Biologisch gibt es nur Mann und Frau.“ Strafbar nach dem Strafgesetzbuch (z. B. wegen Beleidigung nach § 185 StGB oder Volksverhetzung nach § 130 StGB) wird es laut deutscher Rechtsprechung erst unter folgenden Bedingungen:
- Gezielte Belästigung („Misgendering“): Wenn eine Person absichtlich, beharrlich und in der Öffentlichkeit mit dem falschen Geschlecht oder alten Namen („Deadnaming“) angesprochen wird, um sie bewusst bloßzustellen, zu schikanieren und ihr die Menschenwürde abzusprechen.
- Aufruf zu Hass und Gewalt: Wenn die Aussage in ein System eingebettet ist, das transgeschlechtlichen Menschen generell das Existenzrecht abspricht oder zu Gewalt gegen sie aufruft.
Solange es sich um eine biologische, philosophische oder politische Diskussion handelt, greift in Deutschland das Grundgesetz, das die freie Debatte schützt – selbst wenn die geäußerten Meinungen im gesellschaftlichen Diskurs stark umstritten sind. Allerdings sind diese Definitionen wie alles andere auch derart schwammig, dass man vor einer Willkürjustiz steht: der Richter, der jemanden verurteilen will, kann dies ungestraft machen.
Fakt: es ist heute kein Problem, wegen der Zusammenstellung von Fakten und wissenschaftlichen Begründungen mindestens wirtschaftlich-sozial vernichtet zu werden, falls man nicht gleich im Knast landet. Zusammengefasst aus Sicht des Systems und seiner juristischen Lakaien:
Es gibt 600 Geschlechter, es gibt aber nur 2 Meinungen: die des Systems/Richters und Nazi.