Es gab mal Zeiten, in denen genügte es, Mitglied einer bestimmten Gruppe zu sein – beispielsweise Sozialdemokrat oder Jude – um von einem SA-Kommando in seiner Wohnung überfallen zu werden.
Heute genügt es vielfach, Mitglied einer bestimmten Gruppe zu sein – kritischer Kommentar über einen Politiker in einem sozialen Netzwerk – um von einem Sonderkommando der Polizei in seiner Wohnung überfallen zu werden, wobei sämtliche elektronischen Geräte beschlagnahmt werden. Was sachlich nicht zu rechtfertigen ist, denn der Kommentar steht im Internet und durch Beschlagnahme eines elektronischen Gerätes ist nicht feststellbar, ob dieser Kommentar auf diesem Gerät oder durch eine bestimmte Person erstellt wurde.
Für beides fehlt mithin die rechtliche Grundlage. Was ist verwerflicher?
- Dass die SA aus eigener Willkür auftauchte?
- Oder dass die Willkür heute hinter einer „unabhängigen“ richterlichen Unterschrift rechtsstaatlich verdeckt wird?