Deutschland – Uganda 1:1

Idi Amin sagte einmal, dass es in seinem Land Uganda durchaus eine Meinungsfreiheit gäbe, er aber nie versprochen hat, die Leute, die diese Meinungsfreiheit nutzen, nicht zu bestrafen.

Auf mehreren Corona-Demonstrationen haben auch Polizisten ihre Meinung im Vertrauen auf das Grundgesetz und ihre Einsicht in Recht und Gesetz, die qua Beruf sicher etwas besser gestaltet ist als bei normalen „Kampfmüttern“ (s.u.), geäußert. Ergebnis: Suspendierung oder Versetzung.

https://deutsch.rt.com/inland/105468-nach-corona-demo-versetzt-und/

Vertreter der Polizeifewerkschaft und der öffentlich-rechtlichen Schundmedien kommentieren das so:

Der BR zitiert auch einen Vertreter der Gewerkschaft der Polizei, der den Auftritt des Beamten als „unglücklich“ bewertete. Polizisten seien zwar Bürger, die in ihrer Freizeit ihre Meinung kundtun dürften. Ob man das tun müsse, sei aber eine andere Frage, die jeder für sich selbst beantworten müsse.

Damit sind wir in Deutschland bezüglich der Meinungsfreiheit auch rechtlich bei Idi Amin angelangt. Das war im Übrigen längst nicht immer so: es gibt in der Vergangenheit eine ganze Reihe Verwaltungsgerichtsurteile, die die Dienstherren zur Raison gebracht habe, wenn der meinte, einen im Dienst absolut tadellosen Beamten abstrafen zu dürfen, wenn der in der Freizeit eine kritische Meinung vertrat. Ob das heute noch gilt, bezweifle ich: Gerichte sind inzwischen zum willigen Vollstreckungsgehilfen jedweder Willküranordnungen degeneriert.

Hängen wir ein anderes Zitat von Idi Amin an, dass die derzeitige Situation ziemlich gut beschreibt:

„Meine Mission ist es, das Land aus einer schlechten Situation der Korruption, Depression und Sklaverei herauszuführen. Nachdem ich das Land von diesen Laster befreit habe, werde ich dann die allgemeinen Wahlen einer wirklich demokratischen Zivilregierung organisieren und überwachen.“

Quelle: https://beruhmte-zitate.de/autoren/idi-amin/

Offensichtlich ist auch das heute der Staatsaufrag, wie sie die Politik versteht. Dass sie dazu die Korruption, Erpressung und Skalverei erst einmal im notwendigen Umfang herbeiführen muss, ist ein kleiner Nebeneffekt, aber der zweite Punkt – Wahlen zu wirklich demokratischen Zivilregierungen – ist ja bereit in Thüringen und in Kommunanwahlen bereits hervorragend umgesetzt.


Der Begriff „Kampfmutter“ bedarf vielleicht einer weiteren Erläuterung:

In Köln stieg eine sehr naturbelassene Mutter mit zwei süßen kleinen Zwillingsmädchen ein. Sie trug einen dieser selbstgenähten Seuchenlappen vor Mund und Nase, der förmlich nach einer Maschinenwäsche schrie. Die beiden Kinder mussten zum Glück nichts im Gesicht tragen. Das hinderte die Dame aber nicht, mich umgehend anzublaffen, ich solle meine Maske gefälligst so aufsetzen, dass sie Mund und Nase dicht abschließt. Ich hatte zum besseren Atmen nämlich den Drahtbügel nicht verbogen, das gebe ich hiermit reumütig zu. Ich tat ihr den Gefallen, weil ich sah, dass ihre panische Angst vor dem Virus ihr Selbstbewusstsein nicht ein bisschen angegriffen hatte. 

https://www.achgut.com/artikel/ein_kleines_stueck_normalitaet

Solche Typen von Frauen und Müttern findet man leider immer häufiger. Als Nichtmaskenträger Dank eines ärztlichen Attestes kann man das häufig feststellen. Um es mal unhöflich zu sagen: ältere Matschkühe, denen bereits die intellektuelle Fähigkeit abgeht, sich ein Kfz-Kennzeichen notieren zu können und denen man ausgiebigen Kontakt mit weitaus schlimmeren Vertretern der Infektionsszene als Corona wünscht, tun sich da besonders hervor, aber eben auch Mütter mit Kindern, wobei die obige Vertreterin wenigstens ihren Blagen keinen Seuchenlappen vor die Fresse gebunden hatte, wie das sehr viele ebenfalls tun.

Die offiziellen Verhaltensempfehlungen für Matschkühe dieser Kategorie lauten:

Stuttgart. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier – das zeigt sich auch an der Maskenpflicht: „Das Schwierige ist, unsere Alltagspraktiken zu verändern. Etwas Neues zu integrieren, verursacht immer einen großen Aufwand und dann werden auch schnell Proteste dagegen laut“, sagte der Freiburger Soziologie-Professor Stefan Kaufmann dem SWR.

… „Und das zeigt, dass sich einige Menschen partout in ihren Gewohnheiten nicht umstellen wollen.“

Bis sich eine Gesellschaft dauerhaft in solchen Gewohnheiten umstellt, brauche es eine Weile, meinte der Uni-Professor. …

Es bringe nichts, wenn jemand auf einen freundlichen Hinweis nicht reagiere. „Man kann davon ausgehen, dass sich die Person in der Angelegenheit unbelehrbar gibt.“

https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Maskenmuffel-freundlich-ansprechen-467307.html

Dummerweise ist das aus Matschkuhsicht intellektuell deutlich zu hoch. Selbst als gesprochener Text dürfte das für Kampfmatschkühe nicht verständlich sein. Aber immerhin haben sie verinnerlicht, dass Maskentragen nichts mit Gesundheit zu tun haben, sondern mit der Durchsetzung einer neuen dauerhaften Alltagspraktik, wie dieses Exemplar eines professoralen Talarträgers, der tatsächlich auf den Müll im Sinne der 68er-Bewegung gehören dürfte, verkündet.

Mein Umgang mit solchen Personen: wenn ignorieren nichts bringt, freundlich fragen „Dürfte ich bitte einmal Ihren Dienstausweis sehen?„, was schon einige Verwirrung auslösen dürfte. Dann nachlegen mit „Sie maßen sich mir gegenüber amtliche Befugnisse an. Also weisen Sie sich bitte als offizieller Amtsträger aus. Alternativ kann ICH natürlich auch die Polizei rufen, um feststellen zu lassen, welche Befugnisse Sie haben oder ob ein Fall von Amtsanmaßung vorliegt. Ihren Dienstausweis, bitte!“ dabei schon mal das SmartPhone zücken.


Die meisten Geschäftsbetriebe haben inzwischen begriffen, dass es eine Maskenbefreiung gibt:

Fragen müssen sie, um sich selbst zu schützen, aber ein freundlicher Hinweis auf das Attest (das man nicht zeigen muss, Datenschutz!) genügt in der Regel. Wenn sie es nicht glauben, können sie nur die Polizei zu einer Kontrolle rufen (wobei rechtlich nicht ganz klar ist, ob die Polizei das Attest sehen darf).

Wenn es sein muss, kann man den Spieß auch umdrehen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1994 gilt in Geschäftslokalen, die zum freien Zugang für die Öffentlichkeit eingerichtet sind, das Hausrecht nur sehr eingeschränkt. Wer sich nicht einer offensichtlichen Rechtsübertretung schuldig macht, kann nicht mit Begründung des Hausrechts rausgeworfen werden. Obendrein gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgericht aus 200?, dass die Abweisung medizinisch beeinträchtigter Personen eine rechtswidrige Diskriminierung ist und das Diskrimierungsverbot vorrangig vor dem Hausrecht rangiert. Man kann also dem Ladeninhaber dies mitteilen und ihm anbieten, die Polizei zu rufen und eine Strafanzeige wegen Nötigung nach § 240 StGB (3-5 Jahre Freiheitsstrafe) zu erstatten. Manche Polizisten, die gerufen werden, sind relativ unwillig, sich in solche Sachen zu Gunsten des Diskriminierten einzusetzen, was man mit einem freundlichen Hinweis, die Sache sofort an die Staatsanwaltschaft zu geben und den Beamten mit Beihilfe zur Diskriminierung einzubeziehen, beenden kann. Danach: bitte Strafanzeige stellen!

Nebenbei: der Ladenbesitzer könnte sich auf den Hausfrieden berufen, um den Nichtmaskenträger abzuweisen. Den Hausfrieden stört jedoch die Kampfmutter. Also freundliche Bitte an den Ladeninhaber, doch bitte die Kampfmutter zu entfernen, weil die rechtlich gesehen den Hausfrieden stört.

Mit ein wenig Rechtslogik kann man zumindest versuchen, eine Reihe von Situationen für sich zu entscheiden.