Von den steigenden Lebensmittelpreisen sind auch Eier betroffen, jedoch statistisch nicht ganz so stark wie andere Produkte. Vielfach werden inzwischen verstärkt 15er-Kartons statt der 10er-Kartons angeboten und Eier der Größe L kosten kaum mehr als die der Größe M. Bei den vielen Angeboten handelt es sich um Freilandeier, alles aus deutscher Qualitätsproduktion.
Der Grund für das (relativ gesehen) günstige Angebot sind ukrainische Eier, die (nebst anderen landwirtschaftlichen Produkten) verstärkt importiert werden. Die Importe sind um das Dreifache angestiegen. Allerdings werden die ukrainischen Produkte nicht nach den Standards produziert, die für die Bauern in der EU gelten. Eier stammen oft aus Käfighaltung, in denen auch nicht mehr genehmigte Chemikalien ausgebracht werden, was die Produktion natürlich besonders günstig macht.
Insgesamt werden ca. 20,8 Mrd. Eier in Deutschland verbraucht. Davon gehen ca. 52% direkt an den Endverbraucher, 32% in die Nahrungsmittelindustrie (Nudeln, …) und 16% an Großverbraucher (Kantinen, Restaurants, …). Die Importeier sind für den Endverbrauchermarkt nicht einsetzbar, da Käfigeier nicht gekauft würden. Die Abnehmer ist mithin die Nahrungsmittelindustrie, in deren Produkten nicht gekennzeichnet werden muss, aus welcher Quelle die Eier stammen. Wer sein Frühstücksei mit ein bisschen Majonnaise verfeinert, hat also mit Sicherheit Käfigeier hinzugefügt, ggf. auch ein paar Chemikalien, die in deutschen Eiern nicht vorkommen.
Wie passt das zu den strengen EU-Vorgaben wie dem Lieferkettengesetz? Gar nicht! Allerdings gilt für die Ukraine eine Ausnahme: sie muss frühestens 2028 die EU-Vorgaben erfüllen und kann bis dahin produzieren, wie sie will (und kriegsbedingt vermutlich auch darüber hinaus). Während die Schwachsinnigen in Brüssel mit ihren unsinnigen bürokratischen Auflagen, die in den meisten Fällen ohnehin nur Datengräber füllen und sonst zu nichts führen, selbst die Araber verprellt, die sich weigern, unter solchen Bedigungen noch LNG zu liefern, werden die Verbraucher von den gleichen Bürokraten nach Strich und Faden betrogen¹⁾
¹⁾ Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten (=Ukraine) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält (=das Lieferkettengesetz gilt), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.