Was ist, wenn man schon immer Recht hatte?

Wer jetzt den Duden rauskramt: der lässt zu, dass man „Recht haben“ anstelle von „recht haben“ schreiben sollte, wenn ausdrücklich ein Bezug zum Recht gegeben ist. Und der ist hier gegeben.

Eine Frage an Juristen:

In Corona-Zeiten sind jede Menge Urteile gegen Widerständler aller Art ergangen, vom Masken-Muffel über Feier-Fetischisten bis hin zu Vertretern ärztlicher Verantwortungspflicht, die sich ihren Patienten mehr verpflichtet gefühlt haben als irgendwelchen Bürokraten.

Nun ist es im Rechtswesen ja so, dass Urteile irgendwann endgültig werden: so mancher akzeptiert bereits den Strafbefehl, der nächste zieht vor Gericht, was sich dann über Erstinstanz, Berufungsinstanz, Revisionsinstanz, Revisionsbeschwerde bis hin zur Verfassungsklage fortsetzen lässt, aber irgendwann ist auch da Ende der Fahnenstange und das Urteil wird rechtskräftig, d.h. das Verfahren ist abgeschlossen und lässt sich nicht mehr anfechten, unabhängig davon, ob das Urteil nun sachlich gerechtfertigt ist oder nicht.

Das gilt natürlich auch in Sachen Corona, zumal ja bislang immer behauptet wurde, „man habe es eben nicht besser gewusst“ und deshalb die eine oder andere Fehlentscheidung getroffen. Konkret ist das so zu lesen: der Corona-Kritiker hat – im Nachhinein gesehen – recht gehabt und das Urteil ist – im Nachhinein gesehen – ein Fehlurteil, aber eben nur im Nachhinein gesehen. Zum Zeitpunkt der Maßnahmen war das nicht absehbar, der Betroffene hatte sich also an die Vorgaben zu halten und ist zu Recht verurteilt worden, weil es zu dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung eben kein Fehlurteil war.

Der Fall liegt aber nunmehr gar nicht mehr vor !!!

Mit den so genannten RKI-Files ist nun bewiesen, dass die Aussage“man habe es eben nicht besser gewusst“ eine glatte Lüge ist (und schon damals war). Nicht nur der Kritiker lag bereits damals mit seinen Ansichten richtig, die Staatswissenschaftler hatten die gleichen Ansichten und wussten sogar besser als der Kritiker, wie richtig dieser lag, weil sie besseren Zugang zu den Daten hatten.

Der Staat hat somit gegen besseres vorhandenes eigenes Wissen gelogen !!!

Nahezu sämtliche Urteile sind nicht „nach bestem Wissen und Gewissen“ gefällt worden, sondern „bewusst und vorsätzlich gegen die Fakten aufgrund von Lügen“. Man mag dem einzelnen Richter oder StaSiAnwalt zubilligen, dass sie selbst Opfer dieser Lüge geworden sind, aber zu viele Richter und StaSiAnwälte haben inzwischen auch durch andere Urteile bewiesen, dass sie eher zu den intellektuellen Minderleistern in Schland gehören.

Nun ist es aber, so weit ich weiß, juristisch ein Unterschied, ob sich die Lage so entwickelt, dass sich im Nachhinein ein Urteil als falsch erweist, oder ob die Lage nachweisbar so war, dass es sich von vornherein um ein Fehlurteil handelt, das nur aufgrund einer Lüge zu Stande kam.

Die Fälle nochmals aufzurollen dürfte sich in den meisten Fällen verbieten bzw. Versuche scheitern. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Politik die Fehler eingestanden und Urteile (nebst den Strafen) pauschal aufgehoben hat, ist man in Schland hartleibig und will davon nichts wissen (vermutlich weil gar kein Geld mehr da ist, um die Sachen zu regeln). Die Frage an die Juristen, die man allerdings stellen kann, lautet: Was macht ein Bundesverfassungsgericht, wenn 100.000-de von Klagen gegen Urteile eingehen, die letztlich von vornherein auf vorsätzlichem Betrug beruhen? Kann/wird es darüber einfach hinweggehen?

Wer dazu Stellung nehmen möchte: ich werde Kommentare hier gerne anhängen.