Wie weit noch bis ins (atomare) Licht?

Aus einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung:

„Atomare Bestückung von Taurus-Marschflugkörpern
Veröffentlicht 29. August 2023 · Aktualisiert 19. September 2023

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Taurus-Marschflugkörper mit verschiedener Bestückung (Multiple Warhead, Modular Payload) und damit auch nuklear bestückbar sind (www.wochenblitz.com/news/ausland/deutschland-vorerst-keine-deutsche-taurus-raketen-fuer-die-urkaine), besonders vor dem Hintergrund, dass der Aufbau eines Atomwaffenarsenals der Ukraine beispielsweise durch den ehemaligen Botschafter der Ukraine in Deutschland, Andrij Melnyk, und Claudia Major von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) als Option debattiert wird (www.spiegel.de/ausland/ukraine-botschafter-droht-mit-atomarer-aufruestung-a-de71361f-d7f6-40fb-a62c-99b8aaa172da, www.swp-berlin.org/publikation/dauerhafte-sicherheit-fuer-die-ukraine), und trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die diskutierte Reichweitenbegrenzung der Marschflugkörper (AFP vom 15. August 2023) nach Aussagen von Militär-Experten nicht irreversibel ist (www.zdf.de/nachrichten/politik/taurus-lieferung-marschflugkoerper-debatte-thiele-ukraine-krieg-russland-100.html)?“

Hier die Antwort:

„Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 29. August 2023

Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen.

Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.

Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr ermöglichen. Auf die als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage wird verwiesen.“

Die Bewertung:

Nebenbei: während das höchste Niederländische Gericht der Regierung verboten hat, Ersatzteile und Kriegsmaterial nach Israel wegen der laufenden Genozids an der Bevölkerung von Gaza zu liefern, sieht das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 26 GG keine Notwendigkeit, die Lieferung atomar bestückbarer Raketen zu verbieten, da das „in das Ermessen der Bundesregierung“ fällt. Business as usual. Bei politischen Ermessen ist das Grundgesetz etwa so bedeutungsvoll wie ein Hundekothaufen.